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8 Tipps, um sicher durch die herbstliche Fahrradsaison zu radeln

8 Tipps, um sicher durch die herbstliche Fahrradsaison zu radeln

So langsam wird es Herbst in Deutschland. Die bunten Blätter fallen von den Bäumen. Die Tage werden kürzer und es regnet ständig. Rutschgefahr, Matsch und schlecht beleuchtete Wege sind vorprogrammiert. Mit der kühleren Jahreszeit wird es leider auch wieder gefährlicher auf der Straße – und das für alle Verkehrsteilnehmer. Als Radfahrer muss man jedoch besonders auf seine Sicherheit achten.

Viele scheuen sich dann weiter mit dem Fahrrad zu fahren, aufgrund der zunehmenden Unfallgefahr und steigen auf den öffentlichen Verkehr oder das eigene Auto um. Wer jedoch die wichtigsten Tipps zum Fahrrad fahren im Herbst beachtet, der muss sich keine Sorgen machen. Denn wie heißt es so schön: „Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur falsche Kleidung!“. Denn auch der Herbst bringt viele schöne Seiten mit sich, die man als Fahrradfahrer genießen kann! Es ist also Zeit, sich sein Fahrrad mal wieder genauer anzusehen und sich den neuen Herausforderungen sicher entgegen zu stellen.

Absolut wichtig ist funktionierendes Licht

Herbst Fahrrad fahren bei Nacht

Die Dämmerung, Niesel oder gar starker Regen erschweren die eigene Sicht und das „Gesehen-werden“ von anderen Verkehrsteilnehmern. Darum sollte auf jeden Fall das Vorder- und Rücklicht auf ihre Funktionalität geprüft werden. Seit vergangenem Herbst dürfen die Leuchten neben Dynamos auch mit Batterien betrieben werden. Zusätzliche Funktionen der Lampen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht sind eine sinnvolle Ergänzung, um die eigene Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Bei der passiven Beleuchtung durch Reflektoren schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese vorne und hinten am Fahrrad, sowie an den Pedalen und Speichen angebracht sein müssen. Alternativ sind auch Reflexstreifen am Rad anstelle von Reflektoren in der Speiche zulässig.

Bei E-Bikes gilt die Besonderheit, dass der Antriebs-Akku auch für die Energieversorgung der Lichter verwendet werden darf. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass das Vorder- und Rückfahrlicht auch ohne den E-Bike Akku funktionieren.

Weniger Reifendruck reduziert Rutschgefahr

Nasses Laub oder rutschige Straßenbahnschienen werden im Herbst besonders schnell zu potentiellen Unfallquellen. Der ADFC rät, den Luftdruck der Fahrradreifen zu reduzieren. Dabei orientiert man sich am besten am Mindestdruck, der auf der Seitenflanke am Reifen angegeben ist. Bei niedrigem Druck in den Reifen hat man automatisch einen deutlich besseren Griff durch mehr Auflagefläche.

Geschwindigkeit dem Wetter anpassen

Gerade in der bevorstehenden Jahreszeit ist es sinnvoll, auch mal fünf Minuten früher loszufahren, um das Tempo reduzieren zu können. Wer sich nicht genügend auf den Verkehr und die Fahrbahn konzentrieren kann wegen zu hoher Geschwindigkeit, erhöht die Gefahr eines Unfalls für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Aufmerksames Radfahren ist nun besonders wichtig: vermeiden Sie scharfe Bremsmanöver und abrupte Schlenker. Schauen Sie lieber einmal mehr nach hinten, um niemanden zu übersehen. Gleiches gilt auch für Sie: Gewähren Sie anderen den Vortritt in unklaren Situationen, um sich vor Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Regenfester Zwiebel-Look

Herbst Fahrrad fahren

Sich wie eine Zwiebel kleiden, wenn es wieder kalt wird: Wer kennt das nicht? Das ist insbesondere für Radfahrer ein sehr guter Tipp. Mehrere Lagen Kleidung übereinander wärmen den Körper am besten. Dazu dann noch eine Outdoorjacke (und -hose) die gegen Wind und Regen schützt – und Sie trotzen erfolgreich dem Herbst! Aber auch gegen frierende Hände und Ohren schaffen Handschuhe und Mütze Abhilfe. Sicher gewärmt und trocken, kann man konzentriert durch den Verkehr am Morgen fahren!

Ein weiterer Ratschlag: Vermeiden Sie dunkle Kleidung zu tragen. Zusatzreflektoren am Helm oder der Jacke erhöhen Ihre Sicherheit nochmals.

Pedalen rutschfest machen bei feuchter Witterung

Es gibt einige teure und günstige Möglichkeiten, seinen Pedalen mehr Grip zu verleihen. Gerade mit nassen Schuhen rutscht man deutlich häufiger von den Pedalen ab– und das in Momenten, wo man es nicht erwartet. Alltagsradler können ähnlich wie die Profis aufrüsten. Es gibt spezielle Pedalen mit einer rauen Oberfläche, die ähnlich wie Sandpapier ist oder alternativ auch „Griptapes“ (eine Art Klebeband) zum Nachrüsten.

Niedriger Sattel ermöglicht schnelles reagieren

Sollte es aufgrund der Witterung doch mal zu einem unsicheren Moment kommen, wo Sie schnell reagieren müssen, bietet es sich an den Sattel etwas abzusenken. Ein paar Zentimeter reichen aus, um sich und das Fahrrad wieder ins Gleichgewicht zu bringen oder im schlimmsten Fall auch abzufangen.

Im Notfall die Straße nutzen

Der ADFC empfiehlt auf die Straße auszuweichen, wenn die Radfahrwege nicht ausreichend von Schmutz und Laub befreit sind. In deutschen Gemeinden und Städten ist es leider nicht üblich, dass die Radwege vor den Straßen gereinigt werden. Daher kann selbst bei ausgewiesenen Radwegen auf die Straße ausgewichen werden, wenn Radwege nicht verkehrssicher gemacht werden bei herbstlicher Witterung.

Zu guter Letzt: E-Bikes vor Kälte schützen

Der Akku eines E-Bikes ist besonders empfindlich und hat ähnlich wie wir Menschen eine Wohlfühltemperatur. Um die Leistungsfähigkeit des Akkus zu erhalten, sollte eine wärmende Hülle angebracht werden. Im Idealfall nehmen Sie den Akku jedoch mit in die Wohnung oder das Büro, und montieren diesen erst kurz vor Fahrtantritt an das E-Bike. Regen macht den E-Bikes nichts aus, da diese so konstruiert sind, dass die Elektronik geschützt ist. Dennoch ist es ratsam, das Fahrrad keiner dauerhaft feuchten Witterung auszusetzen.

Unser Fazit:

Achten Sie besonders darauf, wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten. Gerade nasses Laub, Niesel und Nebel machen das Fahrradfahren deutlich ungemütlicher und unübersichtlicher. Doch im Herbst ganz darauf zu verzichten muss nicht sein, wenn man sich die Tipps zu Herzen nimmt. Das I LOCK IT-Team wünscht viel Spaß in der bunten und kühleren Jahreszeit!

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Fahrradfahren in der Corona Krise?

Fahrradfahren in der Coronakrise? Möglich, wenn Sie den Anweisungen folgen

Update: Die Corona-Neuinfektionen liegen weiterhin auf einem hohen Niveau. Daher hat der Bundestag eine bundeseinheitliche Notbremse ab einem Inzidenzwert von 100 beschlossen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die bundeseinheitliche Notbremse. Darunter gelten die jeweiligen Regelungen der einzelnen Länder. Für sportliche Betätigung im Freien gilt derzeit, auch bei einem Inzidenzwert über 100, dass einer Fahrradtour in der näheren Umgebung allein oder je nach Regelung von maximal 2 Personen bzw. dem eigenen Haushalt nichts im Wege steht. Damit können auch nach wie vor die ersten Sonnenstrahlen auf dem Rad genossen werden.
Wer sich krank fühlt, ein positives Corona Test Ergebnis oder eine Anordnung zur häuslichen Quarantäne bekommen hat muss natürlich wie gehabt auf eine Radtour verzichten bzw. bis auf weiteres verschieben um Kontakte und damit eine weitere Ansteckung zu verhindern.


Da sich die Regelungen kurzfristig und nicht bundeseinheitlich verändern können, empfehlen wir dringend sich auf den entsprechenden Seiten des betreffenden Bundeslandes vor Ihrer Radtour ausführlich zu informieren. Bitte denken Sie auch daran einen geeigneten Mund-Nasenschutz (FFP2 Maske) immer mit dabei zu haben. So können Sie auch jederzeit auf der Radtour einkaufen oder in der Not Bus und Bahn nutzen.
(Stand 29.04.2021 09:00)

Update: Insgesamt wurden die Beschränkungen weiter zurück gefahren. Das Radfahren im Hinblick auf die geltenden Corona Einschränkungen bleibt nach wie vor erlaubt. Weiterhin dürfen unter Hygieneauflagen nun bundesweit wieder Gastronomen und Gastgewerbe öffnen und Gäste bewirten bzw. unterbringen. Ebenso freut sich Ihr Fahrradfachhändler über Ihren Besuch (mit Mund-Nasenschutz) nach der Wiederöffnung der Verkaufsflächen. Ausflüge mit dem Fahrrad sind nun auch mit dem eigenen und mit einem weiteren Hausstand, der Partnerin oder dem Partner erlaubt.

Da sich die Regelungen kurzfristig und nicht bundeseinheitlich verändern können, empfehlen wir dringend sich auf den entsprechenden Seiten des betreffenden Bundeslandes vor Ihrer Radtour ausführlich zu informieren. Bitte denken Sie auch daran einen geeigneten Mund-Nasenschutz immer mit dabei zu haben. So können Sie auch jederzeit auf der Radtour einkaufen oder in der Not Bus und Bahn nutzen.
(Stand 31.05.2020 09:00)

Update: Nach der heutigen Videokonferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern gibt es eine gemeinsame Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Corona Pandemie. Die derzeit bis zum 19.04. verabschiedeten Regelungen zum Kontaktverbot werden bis zum 3.05.2020 verlängert. Damit bleiben unsere Empfehlungen auch weiterhin aktuell. (Stand 15.04.2020 23:30)

Update: Neben den Ausgangssperren in Bayern und Sachsen werden in allen anderen Bundesländern Kontaktverbote erlassen. Alle in diesem Artikel beschriebenen Möglichkeiten bleiben auch während dieser Kontaktverbote möglich. (Stand 22.03.2020 18:30)

Update: Neben Bayern hat nun auch Sachsen eine Ausgangssperre erlassen. Die in diesem Artikel beschriebenen Möglichkeiten gelten auch für die dort erlassene Ausgangssperre (Stand 22.03.2020 17:00)

Fahrrad fahren kann in der Zeit der Corona Krise ein kleines Stück Freiheit bedeuten!

Die Meldungen in den Nachrichten überschlagen sich fast stündlich. Restaurants, Museen, Theater, Parks, eigentlich alle Bereiche des öffentlichen, sozialen Lebens sind nicht mehr zugänglich oder es ist verboten sich dort aufzuhalten. Ausgangssperren oder Kontaktverbote regulieren mittlerweile fast alle Möglichkeiten, sich außerhalb der eigenen 4 Wände zu bewegen.
Diese Maßnahmen sind ungemein wichtig, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen und den Kollaps der Krankenversorgung zu verhindern. Daher sollte sich nun auch jeder im eigenen Sinne, aber auch im Hinblick auf Freunde, Verwandte und nicht zuletzt allen Mitmenschen, an diese Regeln halten.

Es wird nun die stärkste Regulierung der Behörden gegen die Corona Pandemie zum Einsatz gebracht: Ausgangssperren.
Ausgangssperren in Europa sind bereits in ganz Frankreich und Italien, aber auch in einigen deutschen Städten wie Freiburg und dem Land Bayern umgesetzt. Andere europäische Länder werden wohl ebenfalls zu verschärften Maßnahmen greifen. In Deutschland folgen nun andere Länder bundeseinheitlich mit dem Kontaktverbot. Eine bundesweite Ausgangssperre behält sich die Regierung bisher noch vor.

Das Ansteckungsrisiko im Falle des Corona Virus‘ ist hoch, wenn Menschen weiterhin ihre sozialen Kontakte wie gewohnt pflegen und ihrem üblichen Tagesablauf nachgehen. Das gilt für die Arbeit und auch für die Freizeit.
Der Covid19 Virus wird unter anderem durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen und kann bei Menschen in Abhängigkeit der allgemeinen Verfassung zu schweren Krankheitsverläufen führen. Daher ist es notwendig, die Ausbreitung zumindest zu verlangsamen, um die durchgängige stationäre Behandlung von Menschen mit schweren Krankheitsverläufen weiter gewährleisten zu können.

Aber was bleibt uns nun noch?

Viele Menschen fragen sich, was man nun noch tun kann, damit das eigene Zuhause auf Grund von Ausgangssperren und Kontaktverbot durch die Corona Pandemie nicht gefühlt zur Gefängniszelle wird.

Was fast allen bisherigen Ausgangssperren gemein ist, sind bestimmte Ausnahmen für verschiedene Notwendigkeiten. So ist natürlich das Einkaufen von Lebensmitteln genauso gestattet wie der Gang zum Arzt. Ebenso gibt es die einhellige Meinung, dass auch die Bewegung an der frischen Luft, idealerweise in der freien Natur, eine grundlegende Notwendigkeit für den Menschen darstellt. So wird auch von den Verantwortlichen aus der Politik und dem Gesundheitssektor die Notwendigkeit der Bewegung im Freien als legitimer Grund gesehen, sich während der Corona bedingten Ausgangssperre im Freien zu bewegen.

Darf ich noch Fahrrad fahren?

Kurzum, ja. Fahrrad fahren ist auch bei den bisher in Deutschland verhängten Ausgangssperren erlaubt. Allerdings unter bestimmten Bedingungen! Sie dürfen mit dem Rad die folgenden Wege erledigen:

  • Arzt- oder Apothekenbesuche
  • Den Arbeitsweg
  • Notwendige Einkäufe
  • Wege, um Hilfebedürftige zu unterstützen
  • Den Lebenspartner und das eigene Kind zu besuchen
  • Individuelle sportliche Betätigung im Freien (ausgenommen Gruppensportarten)
mit dem Fahrrad Freiheit während Corona Ausgangssperre genießen

Damit ist und bleibt das Fahrrad eines der wichtigsten Individualverkehrsmittel. Auch in der Zeit der Corona Krise und unter dem Gesichtspunkt von landesweiten Ausgangssperren. Das Fahrrad bietet durchaus Vorteile gegenüber dem PKW und dem öffentlichen Nahverkehr.
Das Risiko, sich während der Fahrt anzustecken, ist verhältnismäßig gering. Den Kreislauf in Bewegung zu halten und damit zu stärken ist ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge. Ein gesunder, belastbarer Kreislauf kann auch helfen, schwere Krankheitsverläufe gut zu überstehen und die Genesung verbessern.

Nebenbei produziert das Fahrrad keine schädlichen Verbrennungsgase in der Luft, welche bei Atemwegserkrankungen die Atemwege zusätzliche belasten können. E-Bikes und Lastenräder bzw. deren Kombination ermöglichen zudem, mittlerweile auch ziemlich entspannt, den Lebensmitteleinkauf sicher und bequem nach Hause zu bringen. Es spricht also vieles dafür, auch in Zeiten der Corona Krise auf das Fahrrad als Bewegungs- und Transportmittel zu setzen.

Was aber können wir denn mit dem Fahrrad alles tun, das auch während der Covid19 Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung erlaubt ist?

Hier gibt es mehr Möglichkeiten, als man im ersten Moment vermuten würde. Schauen wir uns die Liste der mit dem Fahrrad erlaubten Aktivitäten bei den bisher verhängten Ausgangssperren an. Es ergeben sich sehr viele verschiedene Optionen, die alle helfen sich selbst und am besten auch anderen etwas Gutes tun zu können. Einzige Voraussetzung ist, dass man alleine oder maximal mit Menschen, mit denen man nachweislich zusammen lebt, die im Folgenden vorgeschlagenen Aktivitäten betreibt.

Weitere Aktivitäten bei Ausgangssperre

Hilfe für andere

Was ist aktuell wichtiger, als zusammen zu halten und sich gegenseitig zu helfen? Rufen Sie Nachbarn oder Verwandte an, um sich nach deren Wohlbefinden zu erkundigen, und bieten Sie Hilfe an. Ebenso können Sie sich an den vielerorts gegründeten Hilfsprojekten beteiligen. Mit Ihrem Fahrrad können und dürfen Sie für bedürftige Personen Einkäufe erledigen oder Medikamente besorgen.

Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken, Sie konnten helfen und waren gleichzeitig an der frischen Luft. Achten Sie natürlich immer darauf, den direkten Kontakt mit den Menschen zu vermeiden und nutzen Sie das Telefon oder andere Kommunikationswege, um sich abzustimmen.

Es wird ungewohnt sein, den Einkauf bei Ihren Großeltern vor der Tür abzustellen, ohne sich persönlich zu begrüßen – aber es ist notwendig!

Arbeitsweg

Anstatt sich im öffentlichen Nahverkehr einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen, können Sie nach Möglichkeit den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad erledigen. Auch hier dürfen Sie entgegen der Ausgangssperre das Haus verlassen und an der frischen Luft sein.

Machen Sie doch mal einen kleinen Umweg auf dem Weg zur Arbeit und genießen es, für einen Moment draußen zu sein.

GeoCaching

Die digitale Form der Schnitzeljagd erfreut sich schon seit Jahren großer Aufmerksamkeit von Menschen, die gerne draußen sind und ein Faible für Schatzsuchen haben.

Das Prinzip ist sehr einfach! Sie laden sich die passende App auf Ihr Smartphone und anhand einer digitalen Karte in der App können Sie die verschiedenen Caches (Schätze) und deren Position sehen. Sind Sie zum angezeigten Ort geradelt, beginnt die Suche nach dem Versteck.
Hinweise über Größe des Caches und Ort des Verstecks in der App helfen bei der Suche. Hat man den Cache gefunden, darf man sich in ein kleines Logbuch (Gästebuch) eintragen. Aber in Zeiten der Corona Ansteckungsgefahr hinterlassen Sie vielleicht lieber nur online über die Smartphone App Ihren Eintrag.

Drachen steigen

Entdecken Sie den Spaß aus Kindertagen wieder neu! Wo manche Menschen jetzt schmunzeln werden, kann viel Freude und Freiheit auf Sie warten. Das Gefühl an der frischen Luft zu sein und gleichzeitig seinem Spieltrieb mal etwas nachzugeben, ist eine Wohltat für Körper und Geist.

Drachen gibt es in einer kaum überschaubaren Vielfalt. Darunter sind auch Varianten, welche auf dem Fahrrad Gepäckträger oder in der Gepäcktasche Platz finden. Für den erfahrenen Flieger bietet sich ein Lenkdrachen an und für Anfänger der klassische Einleinerdrachen. Bei Form und Farbe Ihres Drachen sind Ihnen kaum Grenzen gesetzt. Vom Drachen in Form von Tieren oder Fabelwesen bis hin zur bunten Flugmatte ist alles erhältlich. Mit der richtigen Technik und Vorbereitung lässt sich der Drachen auch problemlos allein starten, vorausgesetzt der Wind spielt mit. Natürlich dürfen auch die eigenen Kinder und/oder der Partner dabei sein.

Radtour

Radtour mit Picknick in der Coronakrise noch möglich

Der Klassiker schlechthin! Nichts geht über eine ausgedehnte Radtour in der Natur.
Nutzen Sie das bisweilen gut ausgebaute Radweg-Netz für Ihre Fahrradtour fern ab von den Städten. Entdecken Sie idyllische Seen und Wäldern in Ihrer Umgebung. Nur die Pause mit einer zünftigen Brotzeit im Gasthaus am Wegesrand muss in diesen Zeiten entfallen. Doch das heißt nicht, dass Sie auf eine Stärkung zwischendurch verzichten müssen. Packen Sie sich Ihre Brotzeit von Zuhause einfach ein und genießen Sie Ihr kühles Radler oder das belegte Brot direkt da, wo es gerade am schönsten ist.

Radtouren über mehrere Tage sollten allerdings nicht geplant werden. Übernachtungen in Gasthäusern, Hotels oder Pensionen größtenteils nicht mehr möglich bzw. untersagt.

Momentan lockt uns auch schönstes Frühlingswetter mit herrlichem Sonnenschein nach draußen. Doch auch wenn sich das Wetter ändern wird, sind Fahrradtouren noch immer eine Option. Für schlechtes Wetter gibt es passende Kleidung.
Sie entscheiden, was Sie schaffen und worauf Sie Lust haben. Sie werden es genießen, das ist sicher!

Damit Sie bei Ihren Fahrrad Touren immer sicher unterwegs sind, denken Sie auch daran einen Helm zu tragen und gut sichtbar im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Dazu gehört helle, auffällige Kleidung und passende Beleuchtung.

Ihr Rad müsste zuerst auf Vordermann gebracht werden?


Kein Problem! Die aktuellen Regelungen erlauben den Fahrradfachhändlern, den Werkstattbetrieb aufrecht zu halten und seit dem 15.04.2020 wieder den Verkauf von Fahrrädern. Ein wichtiger Tipp: Rufen Sie vorher an und klären Sie, wie die Reparaturannahme im Zuge der Corona bedingten Vorsichtsmaßnahmen gehandhabt wird.

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Das I LOCK IT Team wünscht, dass Sie gesund bleiben und hofft, Ihnen mit diesem Artikel einen guten Überblick zum Thema ‚Fahrradfahren während der Covid19 Ausgangssperre‘ geben konnte. Natürlich sind Außenaktivitäten ausschließlich im gesundem Zustand ratsam!

Bitte beachten Sie, dass wir keine spezifischen Fragen zu Ihrem persönlichen Fall beantworten können. Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, dann entscheiden Sie sich immer für das Verhalten, welches Sie und andere am besten vor einer Ansteckung oder anderen unnötigen Risiken bewahren kann.

Aufgrund der sich schnell ändernden Regelungen sind alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auch beim Robert Koch Institut oder dem Bundesministerium für Gesundheit.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr I LOCK IT Team

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Das Rad neu erfinden – intelligente (Fahrrad)informationen

Das Rad neu erfinden - intelligente (Fahrrad)informationen

In der Fahrradwelt spielt der Einsatz von intelligenten Informationen bisher eine eher untergeordnete Rolle. In den allermeisten Fällen sind wir mit unserem Fahrrad analog unterwegs. Aus der Garage heraus, hinauf auf das Rad geschwungen und los geht es. Am Ziel angekommen: absteigen und anschließen.

Doch halten wir kurz inne und überlegen von vorn, was alles währenddessen passiert ist. Wo vereinfachen uns intelligente Systeme das Radfahren? Wie können smarte Fahrräder mehr Menschen zum Radfahren motivieren, um eine nachhaltige Mobilität zu fördern?

Der Alltag eines Radfahrers, der smarte und intelligente Systeme nutzt: Ein Szenario der Zukunft – und teilweise schon gelebte Realität. Nur wissen davon zu wenige.

Beginnen wir die (Rad) Reise

Es ist Morgen. Die Wolken leuchten wieder in kräftigem Lila. Blick auf das Smartphone. Alles ok, es gibt keine Neuigkeiten. Das wird ein ganz normaler Mittwoch werden, denke ich. Zeit für einen Kaffee.

Kurz zu mir: Ich gehöre zu der Gruppe der „Everyday Bike Troupers“ und bin mit dem E-Bike unterwegs. Jeden Tag in die Kita und zur Arbeit. Der Wocheneinkauf und andere Besorgungen. All das, was gemacht werden muss, wenn die Mobilitätslösung kein Auto sein soll.

Am Rad angekommen, registriert mein Fahrrad bereits einige Meter vorher, das ich in der Nähe bin und aktiviert seine Systeme (es wird z.B. das Licht aktiviert). Das smarte Fahrradschloss öffnet sich vollautomatisch und ich erspare mir die Suche nach einem Schlüssel und das aufwändige Verstauen des Schlosses. Mit dem individuellen Fahrer-Erkennungssystem funktioniert das tadellos und meine persönlichen Kennwerte wie z.B. beliebte Strecken werden abgerufen. Außerdem prüft das Fahrrad selbstständig wartungsintensive Teile, wie die Bremsen, die Lichtanlage oder den Reifendruck und zeigt mir dies mit einer entsprechenden Signalleuchte und per App-Notifikation auf meinem Smartphone an. Wenn ich es wünsche, werden diese Daten auch an meine Fahrradwerkstatt des Vertrauens übermittelt. Diese meldet sich dann bei mir und macht einen Termin aus. Abgefahrene Bremsen oder platte Reifen gehören der Vergangenheit an!

Mein Kind kommt wie immer in den Kindersitz. Angeschnallt? Helm auf? Dass Fahrrad prüft dies und sendet eine Warnmeldung, wenn ich es mal vergesse.

Rund um abgesichert geht die Fahrt los.

Unterwegs habe ich direkten Kontakt zu meinem Fahrrad und kann mir die aktuelle Verkehrslage auf dem integrierten Display anzeigen lassen. Heute ist Stau auf meiner Standardroute. Mir wird daher eine Alternative vorgeschlagen: Es geht durch den Park und zu meinem Bedauern leider bergauf. Dank meiner intelligenten Antriebssysteme bekomme ich schnell Unterstützung und schaffe es beinahe mühelos nach oben. Unter anderen Umständen würde ich nun schnaufen und nach Luft ringen.

Am Kindergarten angekommen gehen wir hinein und das Fahrrad registriert, dass wir uns nicht mehr in seiner Nähe befinden. Es verschließt sich selbstständig und schaltet die Diebstahlsicherung scharf. Ich komme allein zurück und setze meine Fahrt fort. Noch 10 Kilometer. Ich suche mir heute eine naturnahe Strecke aus. Dies wähle ich direkt am Fahrrad aus und durch integrierte Lautsprecher in meinem smarten Fahrradhelm werde ich per Sprache navigiert. Zeitlich – wie immer spät dran. Also geht es mit kräftiger Unterstützung vom Rad weiter.

Der besondere Clou:

Bei einem Unfall setzt mein Fahrrad ein Notrufsignal mit Standort an eine vorher festgelegte Telefonnummer ab, sollte kein Smartphone mehr funktionieren oder ich bewusstlos sein. Dies gibt mir viel Sicherheit für unterwegs.

Alle Daten von meinem Fahrrad sind live auf dem Smartphone abrufbar. So erfahre ich, dass ich meinen Akku langsam wieder aufladen muss. In Zeiten, wo das E-Bike zum beliebtesten Verkehrsmittel der Wahl geworden ist, kein Problem, die Arbeitergeber sind darauf vorbereitet. 

Zum Thema Fahrraddiebstahl bleibt mir noch zu sagen: Wer mein Rad klaut, ist selber schuld! Es wird mit Sicherheit gefunden und damit auch der Täter. Integrierte GPS-Systeme verraten permanent, wo sich mein Fahrrad aktuell befindet. Macht sich jemand Fremdes daran zu schaffen, dann ertönt ein lautstarker Daueralarm. Gelingt es dem Dieb trotzdem, das Rad zu entwenden, dann kann ich der Polizei direkt übermitteln, wo genau sich mein Rad befindet. Wer traut sich da noch eines zu stehlen? Werden Fahrraddiebe nun arbeitslos? Wohl eher nicht. Parallel zur Weiterentwicklung der digitalen Unterstützung des Radverkehrs werden auch Fahrraddiebe immer wieder neue Wege finden.

In der Zukunft bleibt mein Rad bei mir

Und das ist das beste Szenario, das ich mir vorstellen kann. Intelligente (Fahrrad)informationen helfen, den Alltag für Fahrradfahrer angenehmer zu machen. Sie assistieren, sie fördern Radkultur, sie sorgen für mehr Sicherheit.

Eine Sache können sie allerdings nicht leisten: die Verbesserung der Radinfrastruktur. Diese Aufgabe, die Politik auf diese Relevanz hinzuweisen, liegt bei uns, den Radfahrern. Und je bequemer die Alternative Fahrrad im Gegensatz zum Auto wird, umso größer wird die Anzahl von uns Radfahrern und auch die Anerkennung in der Verkehrsinfrastruktur.

Wie sieht Ihr Szenario der Radfahr-Zukunft aus? Schreiben Sie uns einen Kommentar.

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Achtung: So machen Sie Ihr I LOCK IT winterfest

Achtung: So machen Sie Ihr I LOCK IT winterfest

Die kalte Jahreszeit fordert uns Radfahrer auf besondere Weise. Nicht nur wir müssen uns winterfest machen, indem wir festes Schuhwerk tragen, eine dicke Jacke, Mütze und vor allem auch Handschuhe wegen frierender Finger! Auch das Thema Licht und vorausschauendes Fahren sind wichtige Punkte.

Wir haben für Sie einige Tipps zusammen gestellt, damit Sie gut und sicher mit Ihrem I LOCK IT durch den Winter fahren und im Frühjahr wieder viel Freude haben.

Laden Sie sich einfach die Checkliste herunter und gehen Sie die einzelnen Schritte durch. Besonders praktisch: Tragen Sie Ihren individuellen Farbcode auf das Merkblatt ein. So haben Sie Ihn jederzeit griffbereit. Auch wenn Sie einmal für längere Zeit nicht fahren, wissen Sie immer wo er notiert ist.

CHECKLISTE HERUNTERLADEN

Mit ein paar Handgriffen zeigt Ihnen der Fachmann von BIKEdog, wie Sie Ihr Fahrrad und die Materialien winterfest machen. ► Hier entlang

Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt,

das I LOCK IT Service Team

Widerruf

§ Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR), steht dem Kunden das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das haveltec hiermit informiert:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg

E-Mail: support@ilockit.bike

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster des Widerrufsformulars verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg 

E-Mail: support@ilockit.bike

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

Datenschutz

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, sowie der Verwendung unserer Anwendungen/Apps und Hardware – kurz die „Produkte“ – verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

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Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichem Sinne ist:

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Friedrich-Franz-Straße 19
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§ 2. Rechte der Nutzer und Betroffenen

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht:

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

§ 3. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unserer Produkte verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

(A) Serverdaten

Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

(B) Cookies

(I.) Sitzungs-Cookies/Session-Cookies

Wir verwenden mit unserem Internetauftritt sog. Cookies. Cookies sind kleine Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden. Durch diese Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse, verarbeitet.  

Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer Warenkorbfunktion ermöglicht.

Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Falls die Verarbeitung nicht der Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung dient, liegt unser berechtigtes Interesse in der Verbesserung der Funktionalität unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist in dann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.

(II.) Drittanbieter-Cookies

Gegebenenfalls werden mit unserem Internetauftritt auch Cookies von Partnerunternehmen, mit denen wir zum Zwecke der Werbung, der Analyse oder der Funktionalitäten unseres Internetauftritts zusammenarbeiten, verwendet.

Die Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Zwecken und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung solcher Drittanbieter-Cookies, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

(III.) Beseitigungsmöglichkeit

Sie können die Installation der Cookies durch eine Einstellung Ihres Internet-Browsers verhindern oder einschränken. Ebenfalls können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support. Bei sog. Flash-Cookies kann die Verarbeitung allerdings nicht über die Einstellungen des Browsers unterbunden werden. Stattdessen müssen Sie insoweit die Einstellung Ihres Flash-Players ändern. Auch die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen von Ihrem konkret genutzten Flash-Player ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte ebenso die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Flash-Players oder wenden sich an den Hersteller bzw. Benutzer-Support.

Sollten Sie die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres Internetauftritts vollumfänglich nutzbar sind.

(C) Vertragsabwicklung

Die von Ihnen zur Inanspruchnahme unseres Waren- und/oder Dienstleistungsangebots übermittelten Daten werden von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und sind insoweit erforderlich. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung sind ohne Bereitstellung Ihrer Daten nicht möglich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Wir löschen die Daten mit vollständiger Vertragsabwicklung, müssen dabei aber die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen beachten.

Im Rahmen der Vertragsabwicklung geben wir Ihre Daten an das mit der Warenlieferung beauftragte Transportunternehmen oder an den Finanzdienstleister weiter, soweit die Weitergabe zur Warenauslieferung oder zu Bezahlzwecken erforderlich ist.

Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

(D) Kundenkonto / Registrierungsfunktion

Falls Sie über unseren Internetauftritt oder App ein Kundenkonto bei uns anlegen, werden wir die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten (also bspw. Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse) ausschließlich für vorvertragliche Leistungen, für die Vertragserfüllung oder zum Zwecke der Kundenpflege (bspw. um Ihnen eine Übersicht über Ihre bisherigen Bestellungen bei uns zur Verfügung zu stellen oder um Ihnen die sog. Merkzettelfunktion anbieten zu können) erheben und speichern. Gleichzeitig speichern wir dann die IP-Adresse und das Datum Ihrer Registrierung nebst Uhrzeit. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt natürlich nicht.

Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs wird Ihre Einwilligung in diese Verarbeitung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die dabei von uns erhobenen Daten werden ausschließlich für die Zurverfügungstellung des Kundenkontos verwendet. 

Soweit Sie in diese Verarbeitung einwilligen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Sofern die Eröffnung des Kundenkontos zusätzlich auch vorvertraglichen Maßnahmen oder der Vertragserfüllung dient, so ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung auch noch Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Die uns erteilte Einwilligung in die Eröffnung und den Unterhalt des Kundenkontos können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Die insoweit erhobenen Daten werden gelöscht, sobald die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Hierbei müssen wir aber steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen beachten.

(E) Newsletter

Falls Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter anmelden, werden die von Ihnen hierzu abgefragten Daten, also Ihre E-Mail-Adresse sowie – optional – Ihr Name und Ihre Anschrift, an uns übermittelt. Gleichzeitig speichern wir die IP-Adresse des Internetanschlusses von dem aus Sie auf unseren Internetauftritt zugreifen sowie Datum und Uhrzeit Ihrer Anmeldung. Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs werden wir Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters einholen, den Inhalt konkret beschreiben und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die dabei erhobenen Daten verwenden wir ausschließlich für den Newsletter-Versand – sie werden deshalb insbesondere auch nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Die Einwilligung in den Newsletter-Versand können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen oder den in jedem Newsletter enthaltenen Abmeldelink betätigen.

(F) Kontaktanfragen / Kontaktmöglichkeit

Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.

(G) Nutzerbeiträge, Kommentare und Bewertungen

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

(H) Google Analytics

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Analytics ein. Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Der Dienst Google Analytics dient zur Analyse des Nutzungsverhaltens unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Nutzungs- und nutzerbezogene Informationen, wie bspw. IP-Adresse, Ort, Zeit oder Häufigkeit des Besuchs unseres Internetauftritts, werden dabei an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Allerdings nutzen wir Google Analytics mit der sog. Anonymisierungsfunktion. Durch diese Funktion kürzt Google die IP-Adresse schon innerhalb der EU bzw. des EWR.

Die so erhobenen Daten werden wiederum von Google genutzt, um uns eine Auswertung über den Besuch unseres Internetauftritts sowie über die dortigen Nutzungsaktivitäten zur Verfügung zu stellen. Auch können diese Daten genutzt werden, um weitere Dienstleistungen zu erbringen, die mit der Nutzung unseres Internetauftritts und der Nutzung des Internets zusammenhängen.

Google gibt an, Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten zu verbinden. Zudem hält Google unter

https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners

weitere datenschutzrechtliche Informationen für Sie bereit, so bspw. auch zu den Möglichkeiten, die Datennutzung zu unterbinden.

Zudem bietet Google unter

https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

ein sog. Deaktivierungs-Add-on nebst weiteren Informationen hierzu an. Dieses Add-on lässt sich mit den gängigen Internet-Browsern installieren und bietet Ihnen weitergehende Kontrollmöglichkeit über die Daten, die Google bei Aufruf unseres Internetauftritts erfasst. Dabei teilt das Add-on dem JavaScript (ga.js) von Google Analytics mit, dass Informationen zum Besuch unseres Internetauftritts nicht an Google Analytics übermittelt werden sollen. Dies verhindert aber nicht, dass Informationen an uns oder an andere Webanalysedienste übermittelt werden. Ob und welche weiteren Webanalysedienste von uns eingesetzt werden, erfahren Sie natürlich ebenfalls in dieser Datenschutzerklärung.

(I) Google-Maps

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Maps zur Darstellung unseres Standorts sowie zur Erstellung einer Anfahrtsbeschreibung ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Sofern Sie die in unseren Internetauftritt eingebundene Komponente Google Maps aufrufen, speichert Google über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Um unseren Standort anzuzeigen und eine Anfahrtsbeschreibung zu erstellen, werden Ihre Nutzereinstellungen und -daten verarbeitet. Hierbei können wir nicht ausschließen, dass Google Server in den USA einsetzt.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung der Funktionalität unseres Internetauftritts.

Durch die so hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Anfahrtsbeschreibung zu übermitteln ist.

Sofern Sie mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Installation der Cookies durch die entsprechenden Einstellungen in Ihrem Internet-Browser zu verhindern. Einzelheiten hierzu finden Sie vorstehend unter dem Punkt „Cookies“.

Zudem erfolgt die Nutzung von Google Maps sowie der über Google Maps erlangten Informationen nach den Google-Nutzungsbedingungen https://policies.google.com/terms?gl=DE&hl=de und den Geschäftsbedingungen für Google Maps https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.

Überdies bietet Google unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitergehende Informationen an.

(J) Google Fonts

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

(K) MailChimp – Newsletter

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns über unseren Internetauftritt für unsere kostenlosen Newsletter anmelden zu können.

Zum Newsletterversand setzen wir MailChimp, einen Dienst der The Rocket Science Group, LLC, 512 Means Street, Suite 404, Atlanta, GA 30318, USA, nachfolgend nur „The Rocket Science Group“ genannt, ein.

Zudem bietet The Rocket Science Group unter

http://mailchimp.com/legal/privacy/

weitergehende Datenschutzinformationen an.

Falls Sie sich zu unserem Newsletter-Versand anmelden, werden die während des Anmeldevorgangs abgefragten Daten, wie Ihre E-Mail-Adresse sowie, optional, Ihr Name nebst Anschrift, durch The Rocket Science Group verarbeitet. Zudem werden Ihre IP-Adresse sowie das Datum Ihrer Anmeldung nebst Uhrzeit gespeichert. Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs wird Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters eingeholt, der Inhalt konkret beschreiben und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Der anschließend über The Rocket Science Group versandte Newsletter enthält zudem einen sog. Zählpixel, auch Web Beacon genannt“. Mit Hilfe dieses Zählpixels können wir auswerten, ob und wann Sie unseren Newsletter gelesen haben und ob Sie den in dem Newsletter etwaig enthaltenen weiterführenden Links gefolgt sind. Neben weiteren technischen Daten, wie bspw. die Daten Ihres EDV-Systems und Ihre IP-Adresse, werden die dabei verarbeiteten Daten gespeichert, damit wir unser Newsletter-Angebot optimieren und auf die Wünsche der Leser eingehen können. Die Daten werden also zur Steigerung der Qualität und Attraktivität unseres Newsletter-Angebots zu steigern.

Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters und die Analyse ist Art. 6 Abs. 1 lit. a.) DSGVO.

Die Einwilligung in den Newsletter-Versand können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen oder den in jedem Newsletter enthaltenen Abmeldelink betätigen.

(L) Webanalyse Hotjar

In unserem Internetauftritt setzen wir Hotjar ein. Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst der Hotjar Ltd., Level 2, St Julians Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julians STJ 1000, Malta, Europe, nachfolgend nur „Hotjar“ genannt.

Hotjar dient uns zur Analyse des Nutzungsverhaltens unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch Hotjar können wir Ihre Nutzungsverhalten auf unserem Internetauftritt, wie bspw. Ihre Mausbewegungen oder Mausklicks, protokollieren und auswerten. Ihre Besuch unseres Internetauftritts wird dabei aber anonymisiert. Zusätzlich werden durch Hotjar Informationen über Ihr Betriebssystem, Ihren Internet-Browser, eingehende oder ausgehende Verweise („Links“), die geographische Herkunft sowie Art und Auslösung des von Ihnen eingesetzten Endgeräts ausgewertet und zu statistischen Zwecken aufbereitet. Ebenfalls kann Hotjar ein direktes Feedback von Ihnen einholen. Zudem bietet Hotjar unter

https://www.hotjar.com/privacy

weitergehende Datenschutzinformationen an.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Analyse Ihres Nutzungsverhaltens im Wege des sog. Opt-outs zu beenden. Mit dem Bestätigen des Links

https://www.hotjar.com/opt-out

wird über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät gespeichert, das die weitere Analyse verhindert. Bitte beachten Sie aber, dass Sie den obigen Link erneut betätigen müssen, sofern Sie die auf Ihrem Endgerät gespeicherten Cookies löschen.

(M) Google AdWords mit Conversion-Tracking

In unserem Internetauftritt setzen wir die Werbe-Komponente Google AdWords und dabei das sog. Conversion-Tracking ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Wir nutzen das Conversion-Tracking zur zielgerichteten Bewerbung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Falls Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, speichert das von uns eingesetzte Conversion-Tracking ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Diese sog. Conversion-Cookies verlieren mit Ablauf von 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen im Übrigen nicht Ihrer persönlichen Identifikation.

Sofern das Cookie noch gültig ist und Sie eine bestimmte Seite unseres Internetauftritts besuchen, können sowohl wir als auch Google auswerten, dass Sie auf eine unserer bei Google platzierten Anzeigen geklickt haben und dass Sie anschließend auf unseren Internetauftritt weitergeleitet worden sind.

Durch die so eingeholten Informationen erstellt Google uns eine Statistik über den Besuch unseres Internetauftritts. Zudem erhalten wir hierdurch Informationen über die Anzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige(n) geklickt haben sowie über die anschließend aufgerufenen Seiten unseres Internetauftritts. Weder wir noch Dritte, die ebenfalls Google-AdWords einsetzten, werden hierdurch allerdings in die Lage versetzt, Sie auf diesem Wege zu identifizieren.

Durch die entsprechenden Einstellungen Ihres Internet-Browsers können Sie zudem die Installation der Cookies verhindern oder einschränken. Gleichzeitig können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support.

Ferner bietet auch Google unter

https://services.google.com/sitestats/de.html

http://www.google.com/policies/technologies/ads/

http://www.google.de/policies/privacy/

weitergehende Informationen zu diesem Thema und dabei insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung an.

(N) Google AdSense

In unserem Internetauftritt setzen wir zur Einbindung von Werbeanzeigen Google AdSense ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch Google AdSense werden Cookies sowie sog. Web Beacons über Ihren Internet-Browser auf Ihrem Endgerät gespeichert. Hierdurch ermöglicht uns Google die Analyse der Nutzung unseres Internetauftritts durch Sie. Die so erfassten Informationen werden neben Ihrer IP-Adresse und der Ihnen angezeigten Werbeformate an Google in die USA übertragen und dort gespeichert. Ferner kann Google diese Informationen an Vertragspartner weitergeben. Google erklärt allerdings, dass Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten von Ihnen zusammengeführt würden.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Sofern Sie mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Installation der Cookies durch die entsprechenden Einstellungen in Ihrem Internet-Browser zu verhindern. Einzelheiten hierzu finden Sie vorstehend unter dem Punkt „Cookies“.

Zudem bietet Google unter

https://policies.google.com/privacy

https://adssettings.google.com/authenticated

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

(O) Google Remarketing oder „Ähnliche Zielgruppen“-Komponente von Google

In unserem Internetauftritt setzen wir die Remarketing- oder „Ähnliche Zielgruppen“-Funktion ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Wir nutzen diese Funktion, um interessenbezogene, personalisierte Werbung auf Internetseiten Dritter, die ebenfalls an dem Werbe-Netzwerk von Google teilnehmen, zu schalten.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Damit dieser Werbe-Dienst ermöglicht werden kann, speichert Google während Ihres Besuchs unseres Internetauftritts über Ihren Internet-Browser ein Cookie mit einer Zahlenfolge auf Ihrem Endgerät. Dieses Cookie erfasst in anonymisierter Form sowohl Ihren Besuch als auch die Nutzung unseres Internetauftritts. Personenbezogene Daten wird dabei allerdings nicht weitergegeben. Sofern Sie anschließend den Internetauftritt eines Dritten besuchen, der seinerseits ebenfalls das Werbe-Netzwerk von Google nutzt, werden womöglich Werbeeinblendungen erscheinen, die einen Bezug zu unserem Internetauftritt bzw. zu unseren dortigen Angeboten aufweisen.

Zur dauerhaften Deaktivierung dieser Funktion bietet Google für die gängigsten Internet-Browser über

https://www.google.com/settings/ads/plugin

ein Browser-Plugin an.

Ebenfalls kann die Verwendung von Cookies bestimmter Anbieter bspw. über

http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices

oder

http://www.networkadvertising.org/choices/

per Opt-out deaktiviert werden.

Durch das sog. Cross-Device-Marketing kann Google Ihr Nutzungsverhalten unter Umständen auch über mehrere Endgeräte hinweg verfolgen, sodass Ihnen womöglich selbst dann interessenbezogene, personalisierte Werbung angezeigt wird, wenn Sie das Endgerät wechseln. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie der Verknüpfung Ihrer Browserverläufe mit Ihrem bestehenden Google-Konto zugestimmt haben.

Google bietet weitergehende Informationen zu Google Remarketing unter

http://www.google.com/privacy/ads/

an.

(P) Online-Stellenbewerbungen / Veröffentlichung von Stellenanzeigen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns über unseren Internetauftritt bewerben zu können. Bei diesen digitalen Bewerbungen werden Ihre Bewerber- und Bewerbungsdaten von uns zur Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Sofern nach dem Bewerbungsverfahren ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, speichern wir Ihre bei der Bewerbung übermittelten Daten in Ihrer Personalakte zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses – dies natürlich unter Beachtung der weitergehenden rechtlichen Verpflichtungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist ebenfalls § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Bei der Zurückweisung einer Bewerbung löschen wir die uns übermittelten Daten automatisch zwei Monate nach der Bekanntgabe der Zurückweisung. Die Löschung erfolgt jedoch nicht, wenn die Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, bspw. wegen der Beweispflichten nach dem AGG, eine längere Speicherung von bis zu vier Monaten oder bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens erfordern.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Rechtsverteidigung bzw. -durchsetzung.

Sofern Sie ausdrücklich in eine längere Speicherung Ihrer Daten einwilligen, bspw. für Ihre Aufnahme in eine Bewerber- oder Interessentendatenbank, werden die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung weiterverarbeitet. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie aber natürlich jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO durch Erklärung uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Zahlungsweisen

Haftungshinweis: Das nachstehende Muster für Versandkosten ist von einem Rechtsanwalt erstellt worden (http://rechtsanwalt-schwenke.de). Es entspricht den rechtlichen Anforderungen eines typischen, an Verbraucher gerichteten Onlineshops. Jedoch sollten Sie das Muster nur nach sorgfältiger Prüfung und Anpassung auf Ihr konkretes Geschäftsmodell verwenden. Die Klauseln können in bestimmten Konstellationen unzulässig sein. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Zahlungsarten

Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an. Suchen Sie sich einfach die für Sie optimale Zahlart aus. Die Versandkosten sind teilweise abhängig von der gewählten Zahlungsart. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer. Nur bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) von Ihnen zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie sind über die Seite „Versandkosten“ aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen.

Nachnahme

Bitte halten Sie den Rechnungsbetrag bereit; der Zusteller kassiert bei Lieferung in bar (keine Schecks). Bei Nachnahme fallen zusätzlich 6,50 EUR Nachnahmegebühren an, die direkt an den Paketzusteller zu entrichten sind.

Lastschrift

Wir ziehen den Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung von Ihrem hinterlegten Bankkonto nach der getätigten Bestellung ein. (Plus 2 Euro Gebühr)

Auf Rechnung
Einfach bestellen und im Anschluß erst bezahlen. (Plus 2 Euro Gebühr)

Kreditkarte

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Barzahlung

Bestellen Sie online und holen Sie Ihre Bestellung bei uns im Laden einfach ab:

Demoshop, Demostraße 13
12345 Musterstadt, Deutschland
Mo – Fr 8:30 – 13:00, 14:30 – 18:00
Sa 9:00 – 13:00

Versand- und Zahlungsbedingungen

Versandbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur in die EU Länder. Der Versand erfolgt mit versichertem Paket.

Versandkosten innerhalb Deutschlands (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer) 

Versicherter Versand: 4,90 €

Ab einem Bestellwert von 34,90 € ist die Lieferung nach Deutschland für Sie versandkostenfrei.

Versandkosten innerhalb der EU (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer) 

Versicherter Versand: 11,90 €

Bei Inselversand entstehen gesonderte Versanskosten.

Versandbedingungen Schweiz

Bestellungen aus der Schweiz müssen über den Dienstleister MeinEinkauf.ch getätigt werden.

Weitere Informationen zu MeinEinkauf.ch finden Sie HIER.

​Lieferfristen

Als Lieferzeiten gelten die beim Artikel angegebenen Lieferzeiten, diese beginnen mit Zahlungseingang. Bei Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung beginnen die Lieferzeiten mit Annahme des Vertrages seitens des Unternehmens. Beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keine Zustellung erfolgt.
Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per einer der folgenden Möglichkeiten:

  • Vorkasse per Banküberweisung
  • Paypal
  • Sofortüberweisung

Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. 

Bei Zahlung per Sofortüberweisung und Paypal erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Bestätigung des Auftrags. 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch Endverbraucher

  1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich
  2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
  3. Lieferung, Waren
  4. Eigentumsvorbehalt
  5. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
  6. Schäden und Mängel
  7. Garantiebedingungen
  8. Haftung
  9. Widerrufsbelehrung
  10. Folgen des Widerrufs
  11. Muster: Widerrufsformular
  12. Hinweise zur Datenverarbeitung
  13. Schlussbestimmungen

§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden

  1. Kaufvertrag
  2. Lieferung
  3. Versand Deutschland und Österreich
  4. Gewährleistung und Haftung
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Vorbehalte zur Nutzung des I LOCK IT Online Shop
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Warenrücknahme
  9. Datenspeicherung
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

§ 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services

  1. Registrierung/Vertragsabschluss
  2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers
  3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung
  4. Datenspeicherung
  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

§ 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anspruch und die Voraussetzung für I LOCK IT 360°

  1. Informationen zum Vertrag
  2. Vertragslaufzeit von I LOCK IT 360°
  3. Zahlungsweise
  4. Garantiebedingungen für das Fahrradschloss I LOCK IT GPS

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch Endverbraucher

§ 1.1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich

(A) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.shop.ilockit.bike

(B) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

haveltec GmbH
Friedrich-Franz-Straße 19
D-14770 Brandenburg an der Havel
Registernummer HRB 28212
Registergericht Amtsgericht Potsdam

zustande. (Im Folgenden als “haveltec” bezeichnet.)

(C) Für Bestellungen von Waren und die daraus entstehende Geschäftsbeziehung zwischen haveltec und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn haveltec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(D) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über den deutschsprachigen oder englischsprachigen Teil des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über den deutschsprachigen Teil des Onlineshops (Button Deutsch), ist ausschließlich die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über den englischsprachigen Teil des Onlineshops (Button Englisch), ist ausschließlich die englische Version maßgeblich.

§ 1.2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(A) Für eine Bestellung des I LOCK IT Fahrradschlosses wählt der Kunde aus dem Sortiment von haveltec das I LOCK IT Fahrradschloss bzw. Zubehör aus. Über den Button „Kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(B) haveltec schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung bzw. zu den nunmehr bestellten Waren mitgeteilt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn haveltec das bestellte Produkt an den Kunden versendet hat.

(C) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Eingaben erneut auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung bearbeiten“-Buttons zu korrigieren. Der Vertragsinhalt wird durch haveltec für die Dauer der gesetzlichen Fristen gespeichert.

§ 1.3. Lieferung, Waren

haveltec verpflichtet sich, das bestellte Fahrradschloss bzw. Zubehör innerhalb der jeweils angegebenen Lieferzeit zu versenden. Sollten sich Verzögerungen bei der Lieferung ergeben, wird der Kunde darüber rechtzeitig informiert.

§ 1.4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von haveltec.

§ 1.5. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(A)  Gültigkeit der Preise: Die auf www.ilockit.bike genannten Preise sind Euro-Preise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

(B) Die im Bestellformular angegebenen Versandkosten für die Hinsendung trägt der Käufer. Dies gilt nicht, wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt hat. In diesem Fall sind dem Käufer die ihm für die Hinsendung entstandenen Kosten zu erstatten.

(C) Zahlungen können per Lastschrift, Sofortüberweisung oder per PayPal getätigt werden.

(D) Sollte eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug aus von ihm zu vertretenen Gründen scheitern, so hat er haveltec die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.

§ 1.6. Schäden und Mängel

Für die Sachmängelgewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von haveltec gelieferte Sachen 12 Monate.

§ 1.7. Garantiebedingungen

Die nachstehenden Bedingungen, welche die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Jedes I LOCK IT Produkt unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der haveltec Qualitätssicherung. Die haveltec gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine Herstellergarantie.
Für alle Geräte, die zum Sortiment der haveltec gehören, gilt: Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Kaufdatum für  private Verbraucher.

Voraussetzungen für die Garantie ist, dass das Gerät direkt über die haveltec oder über den autorisierten Fachhandel in einem EU-Land bezogen wurde.

Innerhalb dieser Zeit übernimmt die haveltec im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.

(A) Voraussetzungen der Garantie

Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 12 Monaten ab Datum der Rechnungsstellung an den Erstkunden gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.

Auf Anfrage des Kundendiensttechnikers ist der Garantienachweis (Kaufrechnung) vorzulegen.

(B) Inhalt und Umfang der Garantie

I. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich entweder durch Reparatur oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von haveltec getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von haveltec über.

II. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegenüber haveltec.

III. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

(C) Einschränkungen der Garantie

Die Garantie tritt nicht in Kraft oder gilt nicht, wenn:

  • geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit vorhanden sind, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
  • Der Kaufbeleg in irgendeiner Weise verändert oder unlesbar gemacht wurde.
  • Die Modell- oder Seriennummer auf dem Produkt verändert, entfernt oder unlesbar gemacht wurde.
  • Reparaturen, Modifikationen und/oder Veränderungen am Produkt durch nicht autorisierte Unternehmen oder Personen vorgenommen wurden.
  • Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
  • Der Defekt das Ergebnis einer übermäßigen Verwendung außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist.
  • Der Defekt durch Missbrauch des Produkts oder durch bestimmte Umgebungsbedingungen, die nicht der empfohlenen Benutzung des Produkts entsprechen, verursacht wurde.
  • Der Defekt durch den Anschluss von Peripheriegeräten, zusätzlichen Geräten oder Zubehörteilen, deren Verwendung nicht in der Bedienungsanleitung empfohlen wird, verursacht wurde.
  • Das Gerät beschädigt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschädigungen durch Tiere, Blitzschlag, anormale Spannung, Feuer, Umweltkatastrophen, Transport oder Wasser (außer in der Bedienungsanleitung ist ausdrücklich angegeben, dass das Produkt im Außenbereich einsetzbar ist).
  • Normale Abnutzungserscheinungen oder Ersatzteile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit als Verschleißteile eingestuft werden können (z.B. Flex Adapter).
  • Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung und falscher Stromart oder Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz, Schlag oder Diebstahlversuche.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, da es ursprünglich nicht für das Land, in dem Sie das Produkt verwenden, entwickelt, hergestellt, zugelassen wurde. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn das Produkt importiert wurde.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, da Probleme mit dem Zugriff auf oder der Verbindung mit den Dienstanbietern wie zum Beispiel Störungen des Anschlussnetzwerkes (z. B. TV-Kabel, Satellit oder Internet, GPS Systeme, Mobilfunknetze), Fehler bei der Verbindung des Abonnenten oder Korrespondenten, lokale Netzwerkfehler (Kabelverbindungen, Dateiserver, Verbindung des Benutzers) und Fehler des Übertragungsnetzwerkes (Interferenzen, Verschlüsselungen, Defekte oder schlechte Netzwerkqualität) vorliegen.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil das damit verbundene Smartphone nicht den für die Verwendung vorgegebenen Spezifikationen entspricht, nicht korrekt konfiguriert wurde oder ein anderweitiger Fehler am Smartphone vorliegt.

(D) Inanspruchnahme der Garantieleistung

Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.

Es ist jeweils die Rechnung oder der Kaufbeleg mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen.

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

(E) Ersatzlieferung

Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird, fehlschlägt oder nicht rentabel ist, kann innerhalb der oben genannten Garantiezeit haveltec das Produkt kostenfrei durch einen gleichwertiger Ersatz in Form eines neuen oder generalüberholten Produkt mit gleicher Funktionalität ersetzen.

(F) Sonstige Bestimmungen

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

§ 1.8. Haftung

(A) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haveltecs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(B) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet haveltec nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(C) Die Einschränkungen der Abschnittes A und B gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haveltecs, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(D) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 1.9. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR), steht dem Kunden das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das haveltec hiermit informiert:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg, E-Mail: support@ilockit.bike

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster des Widerrufsformulars verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 1.10. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 1.11. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg  E-Mail: support@ilockit.bike

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

§ 1.12. Hinweise zur Datenverarbeitung

(A) haveltec erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei werden insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes von haveltec beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird haveltec Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(B) Ohne die Einwilligung des Kunden wird haveltec Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(C) Die eingegebenen Daten bezüglich der Abwicklung über fremde Zahlungsdienstleister werden nicht von haveltec gespeichert, jedoch ggf. beim jeweiligen Zahlungsanbieter. Es gelten hierfür die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Zahlungsdienstleisters.

§ 1.13. Schlussbestimmungen

(A) Soweit der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichen Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist und für sonstige Kunden findet auf Verträge zwischen haveltec und dem Kunden das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz in einem Staat, der weder der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung.

(B) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der haveltec GmbH der Sitz von haveltec.

(C) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 06.01.2023

§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Der Verkauf erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich über den I LOCK IT Onlineshop und es ist dem Käufer untersagt, Produkte aus dem I LOCK IT Onlineshop unter eigenem oder drittem Namen in einem eigenen oder dritten Onlineshop oder Online Marketplace (z.B.: Amazon) zum Verkauf anzubieten. Davon ausgenommen sind reine Online Werbepräsentationen zur Verkaufsförderung des stationären Verkaufsangebotes.

§ 2.1. Kaufvertrag

Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die haveltec GmbH ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Angebote der haveltec GmbH sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung durch die haveltec GmbH zustande. Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die haveltec GmbH.

§ 2.2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang auf eines der von haveltec GmbH angegebenen Konten bzw. beauftragen Zahlungsdienstleistern (Bankkonto, PayPal Konto, etc.). Konnte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung kein Zahlungseingang verbucht wird die Bestellung automatisch storniert.

Die haveltec GmbH wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, durchbehördliche Anordnungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen oder durch irgendwelche andere Umstände unangemessen erschwert oder unmöglich wird. Werden der haveltec GmbH während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, dann wird sie ebenfalls von der Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die haveltec GmbH zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Vorauszahlungen oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit geleistet wird. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet.

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen  geklärt sind. Die vereinbarte Lieferfrist gilt erst dann als Fixgeschäft im Sinne des BGB, wenn eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit gilt nicht bei Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die die haveltec GmbH nicht zu vertreten hat. Solche Umstände sind z.B. höhere Gewalt, Streiks, betriebliche Störungen usw.. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn er der haveltec GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen, gerechnet von der Absendung der schriftlichen Nachfristsetzung. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung sofort abzunehmen. Ist die Lieferung ab oder um einen bestimmten Zeitpunktvereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die Waren innerhalb von 4 Wochen nach diesen genannten Termin abzunehmen.

Bei Abrufaufträgen müssen die bestellten Artikel innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom Abruftermin – abgenommen werden.

§ 2.3. Versand Deutschland und Österreich

Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Versand mit eigenen Fahrzeugen der haveltec GmbH durchgeführt wird.

Für Aufträge mit einem Warenwert bis 300,00 € behalten wir uns die Berechnung eines “Mindermengenzuschlages” in der Höhe von 4,90 Euro vor. Für jede Sendung erheben wir eine Versandkostenpauschale, welche unter anderem abhängig ist von Gewicht, Größe und Zustellort. Die Höhe der jeweils fälligen Versandkostenpauschale ist Ihrer Warenkorb Zusammenfassung in dem I LOCK IT Onlineshop zu entnehmen Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die haveltec GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

§ 2.4. Gewährleistung und Haftung

Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die haveltec GmbH bedarf der Schriftform. Im Übrigen müssen der haveltec GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die haveltec GmbH bereitzuhalten.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der haveltec GmbH aus. Des Weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und der haveltec GmbH von etwaigen Sachschäden oder Verlusten sofort durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Bei begründeter Mängelrüge ist die haveltec GmbH zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbeschränkungen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an die haveltec GmbH zurückzusenden. Eine Übernahme der Kosten für Porto und Verpackung durch die haveltec GmbH erfolgt ausschließlich nach Bestätigung durch die haveltec GmbH. Unfrei an die haveltec GmbH übermittelte Sendungen werden nicht angenommen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch die haveltec GmbH ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung der haveltec GmbH nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.

Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucherberechtigt war und nur im gesetzlichen Umfange, nicht dagegen für nicht mit der haveltec GmbH abgestimmte Kulanzregelungen und setzt die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen die haveltec GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Zu diesen Bedingungen gelten ergänzend die im Vorspann dieser Bedingungen genannten Hinweise.

§ 2.5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweilig gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Werk. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der haveltec GmbH. Kaufpersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die haveltec GmbH oder auch auf ein von dieser angegebenes Bankkonto erfolgen. Rechnungen der haveltec GmbH sind sofort und ohne Abzug zahlbar, spätestens aber 14 Tage nach dem Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt daher die haveltec GmbH fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer in Verzug, so ist die haveltec GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug kommt bzw. wenn der haveltec GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die haveltec GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Falle ist die haveltec GmbH außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Erhält die haveltec GmbH nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredites nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder in dieser Hinsicht Zweifel zulassen, so ist die haveltec GmbH ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen berechtigt Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen zum Beispiel im Falle der Nichtzahlung fälliger Rechnungen trotz Mahnung, im Falle der erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, im Falle der Geschäftsauflösung oder Geschäftsübertragung, im Falle der Verpfändung oder Sicherungsübertragung von Waren-beständen und Außenständen an andere Gläubiger und im Falle von Zwangsvollstreckungen.

§ 2.6. Vorbehalte zur Nutzung des I LOCK IT Onlineshops

Die im I LOCK IT Onlineshop erteilten Aufträge, welche vom Kunden selbst oder auch durch die Nutzer des Kundenkontos aufgegeben werden, sind rechtsgültige Kaufverträge. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und damit entstandenen Kosten. Eine Annahmeverweigerung bzw. Rücklieferung der Aufträge kann zum Löschen der Benutzerdaten und damit zum Ausschluss vom I LOCK IT Online Shop führen. Die dabei entstandenen Kosten, Bearbeitungs-, Frachtkosten und Kosten für Rücklieferung übernimmt der Kunde. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer/Kunde keinerlei Daten-, Marken- oder Bildrechte durch seine Nutzung zu verletzen. Dies gilt insbesondere für das Kopieren oder Herunterladen von Daten oder Bildern. Die Es wird keine Garantie für die Verfügbarkeit des I LOCK IT Onlineshop gegeben.

§ 2.7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo) Forderungen, die der haveltec GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, werden der haveltec GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach Wahl des Käufers freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten – also auch erst künftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der haveltec GmbH getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, dem Käufer bezeichnete Warenliefe-rungen bezahlt worden ist.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum ggf. als Sicherung für die Saldoforderung der haveltec GmbH. Be- und Verarbeitung erfolgen für die haveltec GmbH unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne sich zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung der haveltec GmbH in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, der haveltec GmbH nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungswert der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an die haveltec GmbH abgetreten.

Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Arbeitnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der haveltec GmbH in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen der haveltec GmbH nichtgehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach Faktura der haveltec GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern oder einzubauen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die haveltec GmbH ermächtigt der Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung besteht im Falle eines Forderungsverkaufes, insbesondere wenn diese zur Sicherung weiteren Kredits dient, nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung. Auf Aufforderung der haveltec GmbH hin wird der Käufer die Abtretung jedoch offen legen und der haveltec GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten der haveltec GmbH ausreichend gegen Feuer- und Wasser-schäden zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an die haveltec GmbH abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Käufer auf das Eigentum der haveltec GmbH oder die Abtretung der Forderung hinweisen und die haveltec GmbH unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotesten sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Ein-bau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen der haveltec GmbH hat der Käufer seine Abnehmer unverzüglich zu benennen und auf den Eigentumsvorbehalt der haveltec GmbH bzw. die Forderungsabtretung hinzuweisen. Die haveltec GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die haveltec GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.

§ 2.8. Warenrücknahme

Eine Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die haveltec GmbH gezwungen ist, aus den vom Käufer zu vertretenden Gründen die Ware zurückzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle der haveltec GmbH entstehenden Kosten, Spesen usw. zu ersetzen und außerdem der haveltec GmbH eine angemessene Entschädigung für die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung sowie den der haveltec GmbH durch die Rücknahme entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die haveltec GmbH in Höhe der hierdurch entstehenden Forderung gegen bereits gezahlte Kaufpreisraten insoweit aufrechnet.

Vereinzelt kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Rücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die retournierte Ware vollständig, unbeschädigt und original verpackt ist. Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung trägt der Käufer. Für die Bearbeitung von Retouren behalten wir uns eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vor.

§ 2.9. Datenspeicherung

Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.

§ 2.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 27.01.2020

§ 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services

Für die Nutzung des Online Trackings Service gelten die nachfolgenden Bedingungen. Mit Registrierung gemäß §3.1. akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

§ 3.1. Registrierung/Vertragsabschluss

Für die Inanspruchnahme des Online Trackings ist sowohl der Besitz eines I LOCK IT GPS Fahrradschloss oder Trackers, als auch die Registrierung des Nutzers über die I LOCK IT App notwendig. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über Name und E-Mail-Adresse zu machen. Haveltec behält sich vor, in Einzelfällen die Richtigkeit zu überprüfen. Pseudonyme sind nicht zulässig. Haveltec behält sich vor, im Falle des begründeten Verdachts von Missbrauch oder zweckfremder Verwendung (im Besonderen aufzeichnen von Bewegungsdaten von dritten Personen) den Zugang des Kunden zum Online Tracking vorläufig aber auch endgültig zu sperren.

Mit erfolgreicher Einrichtung eine GPS fähigen I LOCK IT Geräts und dem Aktivieren des Nutzerkontos startet automatisch der mit dem Gerät verknüpfte Abozeitraum. Beim Fahrradschloss I LOCK IT GPS ist die Nutzung des Online Tracking Service in den ersten 2 Jahren kostenfrei. Nach Ablauf der zwei Jahre kann der Nutzer I LOCK IT GPS weiterhin benutzen, hat aber keinen Zugriff mehr auf den Online Tracking Service. Das Abonnement kann durch den Nutzer zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Angeboten über die I LOCK IT App kostenpflichtig verlängert werden. Nutzer welche ihr I LOCK IT GPS Fahrradschloss über die Crowdfundingplattform Kickstarter bezogen haben können den Online Tracking Service dauerhaft kostenfrei nutzen.

Der Leistungsumfang, der Preis und die Vertragsdauer sowie allfällige Verlängerungsoptionen des Abos ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://www.ilockit.bike beim jeweiligen Produkt veröffentlichten Leistungsumfang.

§ 3.2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers

Um die Leistungen von haveltec im vollen Umfang nutzen zu können, muss stets eine aktualisierte I LOCK IT-App verwendet werden. Bei Verwendung nicht aktueller Apps bzw. veralteter Endgeräte kann es sein, dass der Nutzer die Leistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang nutzen kann. Haveltec wird sicherstellen, dass sämtliche Services der I LOCK IT-App mit den aktuellsten zwei Hauptversionsupdates für Android und iOS genutzt werden können.

Der Nutzer hat die Zugangsdaten (die Kombination aus Email-Adresse und Passwort) streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er darf niemanden, auch nicht Mitarbeitern von haveltec, diese Zugangsdaten zur Kenntnis bringen. Wenn der Nutzer Grund zur Annahme hat, dass die Zugangsdaten Dritten in irgendeiner Weise bekannt geworden sind, trifft ihn die Obliegenheit sein Passwort umgehend zu ändern.

Der Nutzer verpflichtet sich, die von haveltec erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß zu nutzen und bei deren Nutzung Handlungen zu unterlassen, die haveltec, anderen haveltec Nutzern oder Dritten schaden oder diese gefährden und/oder die die Verfügbarkeit der Leistungen für andere Nutzer einschränken könnten. Unter bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen und Ähnliches, die haveltec zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach, auf seiner Homepage, in Bedienungsanleitungen und/oder sonstigen dem Nutzer zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführt. Das I LOCK IT GPS Fahrradschloss wurde speziell für die Nachverfolgung im Diebstahlfall entwickelt und sollte daher nur für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern und Regionen gibt es Gesetze über die digitale Positionsbestimmung und Ortung von Personen und/oder Gegenständen. Alleinig der Kunde bzw. Benutzer des haveltec GPS Ortungsgeräts, nicht aber haveltec, ist verantwortlich derartige Gesetze oder Vorschriften einzuhalten.

Der Nutzer hat die Möglichkeit in Echtzeit (leichte Zeitverzögerung möglich) die Standortdaten seinen I LOCK IT GPS Fahrradschlosses oder anderen I LOCK IT GPS fähiger Geräte mit der I LOCK IT APP abzurufen, um auf diesem Weg den Standort seines Fahrrades oder anderen Gegenstandes in Echtzeit zu ermitteln und zu verfolgen. Diese Funktion steht beim I LOCK IT GPS Fahrradschloss nur im Diebstahlfall zu Verfügung. Dieser wird durch ein Auslösen des Alarms signalisiert. Dadurch wird der Energieverbrauch des GPS Trackers geschont.

Soweit der Nutzer im Wege von Manipulationen der Software, eigener Software oder automatisiertem Zugriff auf die Software von haveltec in die Abläufe der Services eingreift, ist haveltec zur sofortigen Beendigung der Services und zur fristlosen und/oder vorzeitigen Beendigung des Abos mit dem Nutzer berechtigt. Ein Rückforderungsanspruch für bereits bezahltes Serviceentgelt besteht in diesem Falle nicht. Gleiches gilt, wenn der Nutzer mit anderen Mitteln als jenen, die dem Nutzer im Rahmen des jeweiligen Abos zur Verfügung gestellt werden, auf die Ortungsfunktionen des Trackers oder Daten von haveltec zugreift.

§ 3.3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung

haveltec leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technische Probleme im Bereich der mobilen Datenübertragung, mangelnde Netzabdeckung, Verbindungsprobleme, Probleme mit Verfügbarkeiten eines oder mehrerer Mobilfunkprovider) die nicht im direkten Einflussbereich von haveltec liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Nutzer erklärt, für unverschuldete Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Obwohl haveltec höchste Anstrengungen unternimmt, dem Nutzer eine sichere Datenverbindung zur Verfügung zu stellen, übernimmt haveltec keine Gewähr, dass der Datentransport über fremde Systeme, insbesondere das Internet bzw. Telekommunikationsnetze, nicht von Dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird.

Die Nutzung des Angebots von haveltec durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers und freiwillig. Dies gilt uneingeschränkt für die Nutzung der dabei zum Einsatz kommenden Hardware, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das jeweilige Smartphone und jegliche Verwertung durch den Nutzer der durch haveltec erstellten oder von haveltec bereitgestellten Daten. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass solche Daten fehlerhaft sein können und haveltec übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit solcher Daten.

§ 3.4. Datenspeicherung

Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.

§ 3.5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 19.06.2020

§ 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anspruch und die Voraussetzung für I LOCK IT 360°

§ 4.1. Informationen zum Vertrag

Das Angebot I LOCK IT 360° umfasst das Fahrradschloss I LOCK IT GPS, den GPS Tracking Service für 2 Jahre, eine Garantieverlängerung auf insgesamt 2 Jahre und eine Fahrradversicherung für 2 Jahre.

Die Fahrradversicherung wird durch den Kooperationspartner MOINsure GmbH (Marke hepster) angeboten und ausgeführt. Beim Kauf von I LOCK IT 360° schließt der Käufer den Kaufvertrag mit der haveltec GmbH für das o.g. Angebot und einen Versicherungsvertrag mit der MOINsure GmbH zur Fahrradversicherung ab. Die haveltec GmbH übernimmt im Auftrag des Käufers die Übermittlung der notwendigen Vertragsdaten an die MOINsure GmbH und die automatisierte Abwicklung der Zahlung für den Versicherungsvertrag während der gesamten Laufzeit.

Dafür gelten sowohl die nachfolgenden Bedingungen als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Datenschutzhinweise seitens hepster. 

§ 4.2. Vertragslaufzeit von I LOCK IT 360°

Der Zeitraum der I LOCK IT 360° Versicherung beträgt 2 Jahre nach Kaufdatum. Der Versicherungsschutz beginnt ab der Zahlung des ersten Beitrages. 

Sollte der Versicherungsschutz vom Käufer außerordentlich vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt werden, sind Teile der Versicherungsleistungen nicht mehr verfügbar.  Weiterhin besteht die Zahlungsverpflichtung für den Kunden des monatlich fälligen I LOCK IT 360° Beitrags. 

Nach Ablauf der 2 Jahre wird der I LOCK IT 360° Service automatisch um weitere 12 Monate verlängert. Sollte diese Verlängerung vom Käufer nicht gewünscht sein, ist die Kündigung bis einen Monat vor Vertragsablauf möglich.

Sollte der Käufer sich gegen eine Verlängerung entscheiden, so verbleibt das Schloss I LOCK IT GPS im Besitz des Käufers. Der Online Tracking Service ist nicht mehr nutzbar, es sei denn der Käufer bucht den Online Tracking Service separat.

§ 4.3. Zahlungsweise

Der Preis für I LOCK IT 360° ergibt sich aus dem Festpreis von 99,- € und einem monatlichem Beitrag, der aus dem Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes des Käufers errechnet wird. Der Festpreis und der Erstbeitrag der monatlichen Zahlung ist sofort nach Abschluss des Kaufvertrages von I LOCK IT 360° fällig. Die Zahlung der monatlichen Folgebeiträge des 2-jährigen Abonnements von I LOCK IT 360° erfolgt per Zahlungseinzug via PayPal.

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, wird haveltec dem Kunden auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Wird der Beitrag nicht zur gesetzten Frist vom Kunden bezahlt, so sieht sich haveltec nicht in der Pflicht, die Leistungen von I LOCK IT 360° zu erfüllen.

§ 4.4. Garantiebedingungen für das Fahrradschloss I LOCK IT 360°

Es gelten die Garantiebestimmungen für I LOCK IT laut § 1.7. Die Garantiezeit verlängert sich des Weiteren für I LOCK IT 360° auf 24 Monate nach Kaufdatum.

§ 4.5. Hinweis zum Datenschutz

Die haveltec Gmbh verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutzerklärung. Des weiteren übermittelt die haveltec GmbH personenbezogene Daten an den Versicherungspartner MOINsure GmbH, wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Versicherungssumme um den Versicherungsvertrag im Auftrag des Käufers für den Käufer abschließen zu können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die MOINsure GmbH erfolgt dabei auf Basis der Datenschutzerklärung der MOINsure GmbH.

Stand: 09.02.2021

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

haveltec GmbH
Friedrich-Franz-Straße 19
14770 Brandenburg an der Havel

Registergericht und Handelsregisternummer Ust.-ID: DE301448908
Handelsregister Potsdam
Registernummer: HRB 28212 P
Ust.-ID: DE301448908

Vertreten durch:

Christian Anuth
Markus Weintraut

Kontakt:

EU-Plattform für die Beilegung von Online-Streitigkeiten (OS-Plattform):
http://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Auf ins Reiseglück mit dem Rad

Auf ins Reiseglück mit dem Rad

Sie planen gerade Ihren nächsten Urlaub mit dem Fahrrad? Dann haben wir da was für Sie: umfangreiche Tipps, wie Sie ganz sicher Ihr Fahrrad auch wieder mit nach Hause nehmen. Denn auch im Urlaub lauert die Gefahr eines Fahrraddiebstahls. Nachlässigkeit beim Diebstahlschutz sollten Sie keinesfalls zulassen.

Wer mit I LOCK IT verreist, der sollte bei der Mitnahme auch ein paar Dinge beachten.

Radreisen sind am boomen

Natur erleben, neue Regionen kennenlernen und flexibel unterwegs sein: Das sind die beliebtesten Gründe seinen Urlaub gemeinsam mit dem Drahtesel zu verbringen. Die meisten Radreisenden übernachten in Hotels, aber immerhin 19 % schlagen auch ein Zelt auf dem Campingplatz auf. Die Bedingungen zur Sicherung der Räder sind jedes Mal andere. Nicht immer steht ein geeigneter Fahrradständer zur Verfügung, an dem die Räder richtig befestigt werden können. Da der Wert der Räder kontinuierlich steigt und sogar rund ein Viertel der Radurlaubenden in 2018 mit E-Bikes fährt, ist Diebstahlschutz nicht nur für zu Hause ein Thema.

Welche Möglichkeiten bieten sich zum Schutz des Fahrrads unterwegs an?

Generell empfehlen wir das Fahrrad immer mit einem bis zwei Schlösser abzuschließen. Das Schloss oder auch die Schlösser sollten so hoch und eng wie möglich positioniert sein. Ein kurzer Zwischenstopp für Kaffee und Kuchen? Schließen Sie Ihr Fahrrad immer bei jeder Gelegenheit ab. Das Fahrradschloss I LOCK IT und die zusätzliche Einsteckkette sichern auch mehrere Räder auf einmal, ohne viel Aufwand zu haben.

Eine Alarmanlage am Fahrrad schützt beinahe unsichtbar, aber lautstark das Fahrrad. Mit I LOCK IT werden ein Fahrradschloss und eine Alarmanlage geschickt kombiniert. Eine am Fahrrad angebrachte Alarmanlage trägt dazu bei, dass der potentielle Dieb seine Chancen erfolgreich zu sein als zu gering einschätzt und von Vornherein vom Diebstahl absieht.

Viele haben schon eine Versicherung für das Fahrrad abgeschlossen, aber gilt diese auch auf Reisen? Wer sich damit noch nicht auskennt, sollte weiterlesen!

Wenn I LOCK IT mit in den Urlaub kommt

Sie möchten Ihr Fahrrad samt I LOCK IT mit in den Urlaub nehmen? Wir haben ein paar Tipps, wie die Fahrt mit Zug oder Auto entspannt wird. 

  • Prüfen Sie vor der Abreise den Akku von I LOCK IT und laden Sie diesen gegeben falls nochmal komplett auf mit einer Powerbank.

  • Generell empfehlen wir die Alarmanlage während der An- oder Abreise auszuschalten. Es kommt sowohl im Zug, als aus auch am Fahrradträger für das Auto, zu regelmäßigen Erschütterungen, die den Alarm auslösen könnten.

  • Abschließen sollten Sie Ihr Fahrrad auf jeden Fall! Das Fahrrad am Fahrradträger für das Auto bzw. im Zug an den vorgesehenen Stangen anschließen mit der Einsteckkette oder dem Einsteckkabel, um schnelle Mitnahme am Rastplatz etc. zu verhindern. So können im Urlaub zwei Fahrräder problemlos gesichert werden.

  • Verwahren Sie Ihren persönlichen Farbcode sicher auf! Auch bei Verlust Ihres Smartphones sollten Sie Zugriff darauf haben, da unser Service Team Ihren Farbcode nicht wiederherstellen kann. Verwahren Sie sicherheitshalber eine Notiz an einem geschützten Ort.

Laden Sie sich die Checkliste für den Radurlaub mit I LOCK IT herunter

Eine Fahrradversicherung nicht nur für zu Hause

Wir haben mit unserem Versicherungsexperten Christian von der freeyou Fahrrad Versicherung rund um Reisen und Versicherungen gesprochen!

Jessica ( I LOCK IT): Welcher Versicherungsschutz ist empfehlenswert, wenn ich viel mit meinem Fahrrad auf Reisen bin?

Christian (freeyou): Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrrad gerne mit in den Urlaub nehmen oder Fahrradreisen machen, sollten Sie Ihr Rad mit einer speziellen Fahrradversicherung absichern. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist darüber in der Regel nur der Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie über eine Zusatzklausel auch den Fahrraddiebstahl außerhalb Ihrer Wohnung abgesichert haben und ob darüber auch Schäden im Ausland abgedeckt sind.

Außerdem ist auf Reisen ein Fahrrad-Schutzbrief empfehlenswert. Unser Schutzbrief gilt europaweit und hilft zum Beispiel wenn man aufgrund einer Panne einen Abschleppdienst benötigt oder eine Fahrradwerkstatt sucht.

Jessica: Gilt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad auch im Ausland? Welche Einschränkungen gibt es? Muss ich etwas beachten?

Christian: Die meisten Fahrrad-Versicherung schützen Ihr Fahrrad auch im Ausland. Häufig ist hier jedoch ein maximaler Zeitraum festgelegt. Am besten lesen Sie dies vor Antritt Ihrer Reise in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nach. Bei freeyou ermöglichen wir es unseren Kunden beispielsweise sich bis zu 6 Monate am Stück mit ihrem Fahrrad im Ausland aufzuhalten.

Jessica: Greift meine Fahrradversicherung auch wenn ich mehrmals pro Jahr oder innerhalb von sechs Monaten verreise?

Christian: Auch wenn Sie mehrmals im Jahr mit Ihrem Fahrrad verreisen, sind Sie mit einer speziellen Fahrradversicherung gut geschützt. Denn hier kommt es nicht auf die Häufigkeit der Reisen, sondern auf die Dauer des Auslandsaufenthalts an.

Jessica: Ist mein Fahrrad auch versichert, wenn…

… ich es auf Flugreisen als Gepäck aufgebe?

Christian: Die Mitnahme des eigenen Rades auf Flugreisen ist meistens kein Problem. Allerdings sollte man sich vorab genau über die Regelungen der einzelnen Fluggesellschaften und den Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren. Da während des Transports für den Verlust des Rades oder für Beschädigungen in der Regel keine Hausrat- oder Fahrradversicherung aufkommt, sollte man über eine spezielle Reisegepäckversicherung nachdenken. Auch hier gilt, sich gut zu informieren – teilweise gibt es Höchstsummen, die für einzelne Gegenstände gelten.

… ich es im Zug mitnehme?

Christian: Wenn Sie Ihr Rad im Zug transportieren ist es bei den meisten Fahrradversicherungen und Hausratversicherungen gegen Diebstahl abgesichert, solange Sie es an einen festen Gegenstand anschließen.

… ich es auf einem Fahrradträger mit dem Auto oder im Auto / Wohnwagen / Wohnmobil transportiere?

Christian: Auch hier lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Fahrradversicherung, denn je nach gewähltem Tarif kann es hier Besonderheiten geben. Bei freeyou ist Ihr Rad zum Beispiel im “Komplettschutz” und im Tarif “Diebstahl Plus” auch versichert, wenn es aus einem Auto oder von einem Fahrradträger gestohlen wird.

Jessica: Wie muss ich mein Fahrrad unterwegs sichern?

Christian: Die meisten Fahrradversicherungen machen Vorgaben in Bezug auf den Preis oder die Sicherheitsstufe des zu verwendenden Fahrradschlosses. Außerdem wird üblicherweise die Auflage gemacht, dass das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen sein muss. Es empfiehlt sich auch hier ein Blick ins Kleingedruckte um zu wissen, was der eigene Versicherer als Sicherung vorschreibt.

Für I LOCK IT-Nutzer wird es übrigens in Kürze bei freeyou einen speziellen Tarif geben, der neben einem günstigen Preis auch einen weiteren großen Vorteil bietet: das Abschließen des Fahrrads mit I LOCK IT reicht in diesem Tarif aus. Das zusätzliche Anschließen des Rades an einen festen Gegenstand ist bei diesem Vertrag dann nicht erforderlich.

Jessica: Hab vielen Dank Christian für die wichtigen Informationen! Mehr zu unserer künftigen Kooperation erfahren Sie auf jeden Fall über Facebook und in unserem Newsletter.

Haben Sie noch Fragen an Christian zum Thema Fahrradversicherungen? Mehr Informationen zur smarten und digitalen Fahrradversicherungen gibt es bei freeyou direkt. Oder schreiben Sie uns in die Kommentare 🙂

freeyou Fahrrad Versicherung
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Fahrradhändler in Ihrer Nähe: heute in Leipzig

Fahrradhändler in Ihrer Nähe: heute in Leipzig

Mit unserer Kategorie „Fahrradhändler in Ihrer Nähe“ möchten wir regelmäßig einen Fahrradexperten aus Ihrer Region vorstellen!

Dieses mal haben wir Volker Große aus Leipzig von GROSSE Radwelt besucht. Mit ihm haben wir viel über E-Bikes und den richtigen Diebstahlschutz für hochpreisige Räder gesprochen.

Christian (I LOCK IT): Hallo Volker, erzähle uns doch zu Beginn gerne, wie du zur Fahrrad-Welt gekommen bist.

Volker (GROSSE Radwelt): Seit Elektroräder immer präsenter wurden, so circa 2010/2011, habe ich angefangen mich damit zu befassen. Das fand ich sehr spannend. 2011 habe ich meinen ersten Elektroradshop eröffnet. Allerdings war die Zeit dafür noch nicht reif, also im Osten hier in Leipzig. 2012 startete ich erneut als Franchisenehmer und bin seit 2015 komplett unabhängig.

Christian: Dann warst du quasi der Vorreiter in der Region!

Volker: Ja ich denke schon, dass wir da vorne mit dabei waren!

Christian: Das Prinzip E-Bikes gibt es ja doch schon seit vielen Jahren. Aber was würdest du sagen, warum hat es so lange gedauert bis es sich durchgesetzt hat?

Volker: Es lag vor allem an verschiedenen Einstiegshürden wie dem Preis oder der neuen Art von Mobilität. Preislich hat man früher gute Fahrräder für 1000 Euro bekommen und nun war es plötzlich das Doppelte. Ich würde es aber nicht nur auf den Preis herunterbrechen. Es ist etwas Neues und es ist wie mit allem Neuen: Es dauert eine Weile, ehe sich das durchsetzt und die Vorteile erkannt werden. Die Rahmenbedingungen haben das E-Bike Wachstum befeuert: Dieselfahrverbot, steigende Preise für ÖPNV, die Verkehrs- und Parkplatzsituation in Großstädten oder auch ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein. Aus meiner Sicht sind das alles Punkte, die das Thema beflügelt haben.

Christian: Bei dem Kauf von E-Bikes ist automatisch auch das Thema Diebstahl präsent. Das ist für viele sicherlich eine wichtige Frage. Wie ist denn deine Erfahrung? Leipzig zählt ja zu den Top 3 Diebstahlhochburgen.

Volker: Diebstahl ist ein aktuelles Thema. Wir haben selbst im normalen Radbereich die Erfahrung gemacht, dass den Kunden nach dem dritten Fahrraddiebstahl die Versicherung gekündigt hat. Folglich sagen sie natürlich „Ich kaufe mir kein 1000 Euro teures Rad mehr, sondern eine alte Schmette die mir keiner klaut“. Den Leuten ist es bewusst, dass sie ihr Fahrrad gut sichern müssen. Wir empfehlen grundsätzlich immer eine Versicherung. Aber es gibt auch eine Eigenverantwortung: Sprich das Fahrrad muss ordentlich abgeschlossen werden. Wir profitieren von Fahrraddiebstahl übrigens überhaupt nicht. Das wird oft gesagt, aber entspricht leider nicht der Realität. Wenn sich die Leute nur noch alte Fahrräder anschaffen, gibt es für uns weniger Reparaturen und es vergeht allen der Spaß am Radfahren.

Christian: Was empfiehlst du den Radfahrern zum Thema Sicherung der Räder?

Volker: Immer irgendwo anschließen, das ist das A und O. Und normalerweise kommen Sie auch nicht mehr um eine Fahrradversicherung herum. Sei es inkludiert in die Hausratversicherung oder als extra Fahrradversicherung. Denn jedes Schloss lässt sich früher oder später öffnen, das muss einfach klar sein. Es wird immer gezielter und dreister geklaut.

Christian: Hast du einen besonders dreisten Klau im Hinterkopf?

Volker: Es wird immer mehr auch von Grundstücken und aus Garagen gestohlen. Das ist schon heftig. Das heißt also, dass man sein Rad besser auch zu Hause anschließen sollte.

Christian: Kennengelernt haben wir uns ja über einen Kollegen. Wie ist deine heutige Einstellung zu I LOCK IT?

Volker: Immer mehr junge Leute steigen auf E-Bikes um, sei es um zur Arbeit zu fahren oder privat. Die Offenheit für technische Innovationen und Spielerein ist da. Jeder hat sein Handy jeden Tag griff- und einsatzbereit und da passt I LOCK IT einfach gut. Keinen Schlüssel mehr dabeihaben: Das mögen die Leute.

Christian: Wie können wir mit I LOCK IT dazu beitragen die Fahrradwelt noch besser vor Diebstahl zu schützen?

Volker: I LOCK IT setzt genau an der richtigen Stelle an. Nur leider fehlt es am Marketing! Es wissen zu wenige über eure Produkte. Spannend für die Zukunft ist auf jeden die Verfolgbarkeit nach einem Diebstahl.

Christian: Wir beschäftigen uns auf jeden Fall damit, nur müssen wir halt auch sicherstellen, dass alle Nutzer davon profitieren können!

Vielen lieben Dank für das Interview Volker!

www.fahrrad-leipzig.com

Karte Große Radwelt

⮩ Entdecken Sie auf unserer Händlerkarte den I LOCK IT Händler in Ihrer Nähe!

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Ein Fahrradschloss, das zu Ihnen passt

Der große Fahrradschloss Ratgeber – Jetzt herunterladen

Ein Fahrradschloss, das zu Ihnen passt

Alle 100 Sekunden wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Was sind die Gründe dafür?

  • Das Fahrradschloss war zu leicht zu knacken
  • Das Fahrrad war nicht angeschlossen: Gelegenheit macht Diebe
  • Die Diebe sind richtige Profis

Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?

Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen? Statistik Fahrraddiebstahl

Tipps, Hinweise und Informationen gibt es unendliche viele. Der Anfang ist deshalb immer, sich mit dem richtigen Fahrradschloss auszustatten.

Was ist richtig, was ist falsch? Im Grunde genommen entscheidet prinzipiell das Fahrradmodell (Alter, Preis), das Nutzungsverhalten und der eigene Sicherheitsanspruch über den Typ Fahrradschloss.

Der neu erstellte kostenlose Ratgeber für Fahrradschlösser 2019 bietet Ihnen unterm Strich nützliche Informationen zu den gängigsten aber auch innovativsten Schloss- und Schließ – Typen und berät Sie in den Kategorien: Sicherheit, Komfort und Preis.

Fahrradschloss Ratgeber Download
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Das sagt die Polizei zu Fahrraddiebstahl

Das sagt die Polizei zu Fahrraddiebstahl

Wir haben in einem längeren Interview mit dem Polizeihauptkommissar M. Fuchs über das Thema Fahrraddiebstahl, Ermittlungsarbeit und Prävention gesprochen. Es war ein sehr spannender Austausch und hat viele neue Perspektiven gezeigt. In der Tat können wir manchmal mehr für die Sicherheit unserer Fahrräder tun, als es im ersten Moment möglich scheint.

Im ersten Teil des dreiteiligen Interviews geht es um aktuelle Fälle und Informatives zum Fahrraddiebstahl. Unser Interviewpartner Polizeihauptkomissar M. Fuchs ist Leiter für den Sachbereich Prävention für die gesamte Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel. Das Themenspektrum reicht von Opferschutz und Opferhilfe, Gewaltprävention, Betrug, Eigentums- und Diebstahlschutz bis zum Schwerpunkt Cyber Mobbing. Das Gebiet umfasst etwa 2.500km².

Teil 1: Aktuelle Fälle

I LOCK IT: Wie ist die aktuelle Situation zum Thema Fahrraddiebstahl in Brandenburg an der Havel? Was sind Ihre Erfahrungen?

M. Fuchs: Im städtischen Gebiet Brandenburg an der Havel ist eine zunehmende Fahrradkultur festzustellen. Gesundheitsaspekte und fehlende Parkplätze sind die häufigste Motivation mehr und mehr das Fahrrad zu nutzen. Im Jahr 2016 wurden in der Stadt 432 Fahrraddiebstähle angezeigt, also rund 1,2 Räder am Tag. 2017 hingegen sank die Zahl um 18 Prozent auf 354 Anzeigen. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2016 bei 5 Prozent und hat sich im Folgejahr (2017) auf 6,7 Prozent erhöht. Die Delikte sind insbesondere im Bereich der Brandenburger Neustadt, am Hauptbahnhof und in Kellern zu verzeichnen. Bisher ist uns übrigens auch keine Anzeige bekannt mit einem smarten Fahrradschloss.

I LOCK IT: Spielt eher der Wert eines Fahrrads oder günstige Tatumstände eine Rolle bei Diebstahl?

M. Fuchs: Tatsächlich ist eine Zuordnung der Wertigkeit eines Fahrrads nicht möglich bzw. es gibt keine Tendenz, dass bestimmte Räder “beliebter” sind bei Tätern, als andere. In über 90 Prozent der Fälle wurde die mechanische bzw. technische Sicherheit überwunden. Oder mit anderen Worten: Das Fahrradschloss wurde aufgebrochen. Eine Kollegin musste einmal an einem belebten Ort wie dem Hauptbahnhof in Zivil das Fahrrad ihrer Tochter aufbrechen, da diese ihren Schlüssel verloren hatte. Mit einem Bolzenschneider machte sie sich am Fahrrad zu schaffen und konnte es auch erfolgreich öffnen, nur leider hat es niemanden interessiert.

Ignoranz hilft Dieben

I LOCK IT: Liegt das an einer mangelnden Zivilcourage bei dieser Art von Tat?

M. Fuchs: Woran es genau liegt, kann auch ich nicht sagen. Ich appelliere aber an Zeugen, die einen Fahrraddiebstahl beobachten, unbedingt die Polizei unter der 110 anzurufen. Sie unterstützen uns, indem Sie eine Beschreibung des Täters und auch Fahrrads bereithalten oder was noch besser hilft: ein Handyvideo aufzeichnen. Dieses wird als Beweismittel von der Polizei aufgenommen. Eine Straftat ist es nur dann, wenn Sie es weiterverbreiten. Den Täter anzusprechen, sollten Sie bitte nur mit Vorsicht machen, da es sein kann, dass der Täter unter Drogen steht und sie bedroht. Sich selbst also nie in Gefahr bringen ist das Wichtigste.

I LOCK IT: Ist richtiger Diebstahlschutz ein Problem der Bequemlichkeit?

M. Fuchs: Da sind wir schnell beim Thema Gelegenheitsdiebstahl. Ich stelle immer wieder fest, und das auch außerhalb meiner Dienstzeit, dass viele z.B. auf dem Weg zum Bäcker ihr Fahrrad nicht anschließen. Dies stellt ein hohes Risiko dar und lädt andere ein, zum Dieb zu werden. Ein automatisiertes Abschließen ist da sicherlich eine bequeme Lösung, denn dann ist der Schutz gegeben. Dazu dann ein akustisches Signal, welches in Sichtweite hörbar ist – und Sie haben alles zum Schutz getan.

Teil 2: Ermittlung

I LOCK IT: Wie werden Fahrraddiebstahls-Delikte üblicherweise bei der Polizei zur Kenntnis gebracht?

M. Fuchs: Es gibt zwei Varianten. Einmal können Sie persönlich bei uns im Präsidium die Anzeige aufgeben, dann wird es auch direkt in Fahndung gegeben. Oder Sie gehen auf polizei.brandenburg.de und erstatten online eine Strafanzeige. Sie benötigen auf jeden Fall die individuellen Merkmale Ihres Fahrrads und ein Bild.

I LOCK IT: Wie gestaltet sich die polizeiliche Ermittlungsarbeit?

M. Fuchs: Besteht die Möglichkeit Spuren am Tatort zu sammeln, dann wird das auch gemacht. Sind zum Beispiel Fingerabdrücke vorhanden, können diese möglicherweise auch mit anderen Diebstahltaten in Verbindung gebracht werden, sodass schlussendlich die Fahrraddiebstahltat aufgeklärt werden kann.

Wer kümmert sich um den Fahrraddiebstahl?

I LOCK IT: Die Aufklärungsquote lag im bundesdeutschen Schnitt bei 3,7% aller gemeldeten Fälle: Welchen Stellenwert hat Ihrer Meinung nach Fahrraddiebstahl innerhalb der Polizei?

M. Fuchs: Bezogen auf die Polizeiinspektion Brandenburg macht Fahrradkriminalität etwa 4% der Gesamtlage aus. Für uns ist die Verhütung von Straftaten besonders wichtig, daher arbeiten wir mit einem Sicherheitskonzept zu dieser Thematik. Im Kern geht es uns darum, die Fallzahlen zu reduzieren und die Aufklärungsquote zu erhöhen, aber auch die Verkehrsunfälle mit Radfahrern als Beteiligte wollen wir senken und übergreifend Präventionshinweise an die Bevölkerung verteilen. Wer von Fahrraddiebstahl betroffen ist, merkt das auch sofort im Portemonnaie und das Sicherheitsgefühl senkt sich. Die Polizei arbeitet kontinuierlich an der Aufklärung der Fälle und benötigt dafür auch die Mithilfe der Bestohlenen. Prävention erleichtert die Ermittlungsarbeit und die Rückführung des eigenen Fahrrads ist noch eher möglich.

Teil 3: Prävention

I LOCK IT: Wie viel muss ein sicheres Fahrradschloss kosten?

M. Fuchs: Der Preis ist nicht von Relevanz. Es kommt darauf an, dass alle Sicherheitsansprüche ausreichend abgedeckt sind. Die Qualität der Materialien ist also viel wichtiger, als ein hoher Preis. Stellen Sie sich einmal vor: Diebe sind mit Bolzenschneider und Akkuflex unterwegs. Dünnes Material kann dem nicht lange Stand halten. Das Entdeckungsrisiko muss so hoch wie möglich sein. Je länger es dauert, die Sicherung zu überwinden, desto eher bricht der Täter seinen Diebstahl ab.

I LOCK IT: Mit welchen präventiven Maßnahmen arbeitet die Polizei beim Fahrraddiebstahl?

M. Fuchs: Die wichtigste Aktion, die regelmäßig stattfindet, ist die Fahrrad-Codier-Aktion. Bei einer Codierung wird ein individueller Code erstellt, der zum Eigentümer des Fahrrads führt, da dieser am Fahrrad angebracht ist. Die Polizei kann diesen Code auslesen und im Falle der Sicherstellung eines Fahrrades überprüfen, ob Radfahrer und Fahrrad übereinstimmen. Außerdem empfehlen wir immer einen Fahrradpass zu erstellen.

Viel hilft viel?

I LOCK IT: Der ADFC empfiehlt ja zwei verschiedene Schlösser zu nutzen. Ist das wirklich notwendig?

M. Fuchs: Es erhöht in jedem Fall die Sicherheit, da Täter so noch länger brauchen die Fahrradschlösser aufzubrechen. Damit steigt das Risiko entdeckt zu werden. Mein Tipp ist auch, sein Fahrrad nicht nur abzuschließen, sondern auch an einen festen Gegenstand anzuschließen. So wird auch ein vorhandener Alarm nicht überwunden. Das I LOCK IT bietet gute Alternativen der zusätzlichen Sicherung: die Einsteckkette oder auch der Alarm. Das Beispiel Einfamilienhaus zeigt auch, dass die wenigsten Diebstähle beendet werden, wenn der Alarm ausgelöst wird. Ist noch ein zusätzliches Lichtsignal aktiv, wird auch die Nachbarschaft optisch alarmiert.

I LOCK IT: Smarte Fahrradschlösser erobern derzeit den Markt, wie schätzen Sie die Sicherheit dieser neuen Schlösser ein?

M. Fuchs: Die neuen Fahrradschlösser sorgen für erhöhte Sicherheit. Der integrierte Alarm als zusätzliche Sicherung ist eine sinnvolle Erweiterung. Denn die wenigsten Diebstahlversuche werden beendet, wenn ein Alarm ausgelöst wird. Die Kombination der Sicherheitsklassen eines mechanischen und eines akustischen Schutzes ergänzt durch smarte Funktionen (Alarmmitteilung auf das Smartphone), erhöht die Sicherheit vor Fahrraddiebstahl.

Was kann man selbst tun?

I LOCK IT: Welche Tipps haben Sie für Radfahrer, um es den Dieben so schwer wie möglich zu machen?

M. Fuchs:

  • a Fahrrad nicht in “toten” Bereichen anschließen, wo Täter unentdeckt agieren können.
  • b Mit anderen Gegenständen anschließen.
  • c Mehrere Sicherungsvarianten nutzen.

Wenn es dann doch einmal passiert, dann bringen Sie den Diebstahl auf jeden Fall zur Anzeige, auch wenn es nicht angeschlossen war. Nur so kann die Polizei bei der Aufklärung und Rückführung helfen.

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Fahrradhändler in Ihrer Nähe: heute in Marl

Fahrradhändler in Ihrer Nähe: heute in Marl

Mit unserer neuen Kategorie möchten wir Ihnen regelmäßig einen Fahrradexperten aus Ihrer Region vorstellen!

Heute sind wir beim Fahrradhaus Müller in Marl. Thorsten Sträter, der nun schon 28 Jahre Teil des Teams ist, erzählt uns von seiner Geschichte, wie er zu I LOCK IT kam und wie das Thema Fahrraddiebstahl aus seiner Sicht einzuschätzen ist.

Seit wann gibt es euch?

Unser Radhaus existiert bereits seit 1954 und wird als Familienbetrieb in der 2. Generation geführt. Bereits als Kind war ich begeistert von Zweirädern. Mit 14 Jahren kam auch das Interesse an der motorisierten Variante dazu. Mit 16 Jahren war die Ausbildung zum Zweiradmechaniker für mich daher obligatorisch.

Was zeichnet Eurer Geschäft aus?

Wir bieten auf 500m² alles was das Radler Herz begehrt und stehen mit unserem Team von acht Spezialisten jeder Zeit für unsere Kunden bereit. In unserem Geschäft haben wir ein breites Spektrum an Rädern und Zubehör im Angebot und können für jeden die passende Lösung  zusammenstellen.

Technische Systeme und die Vernetzung von einzelnen Komponenten nimmt seit ein paar Jahren auch im Zweiradbereich zu. Unsere Kunden erwarten daher eine kompetente Beratung, die über die ursprünglich rein mechanische oder ergonomische Fragestellung hinausgeht. Gerade im Bereich der elektrischen Antriebe und Sicherheitstechnik gibt es zunehmend innovative Systeme und damit zusätzlichen Beratungsbedarf. Wir investieren viel Zeit in Weiterbildungen, um fit für diese neuen Entwicklungen zu sein.

Wie zeigt sich das Thema Fahrraddiebstahl bei Euren Kunden in der Region?

Uns fällt auf, dass die Diebe zum Teil immer professioneller vorgehen und Räder aus abgeschlossenen Garagen und Kellern stehlen. Es werden Türen aufgehebelt und Fenster geknackt, um an die Räder heran zu kommen. Wir hatten sogar schon den Fall, dass Jemand so dreist war und bei einer Probefahrt, trotz abgegebenen Ausweises, mit dem hochwertigen Rad durchgebrannt ist. Die Gerichtsverhandlung dazu läuft immer noch.

Sollte man sich für den Kauf eines hochwertigen Rades entscheiden, ist mein Rat unbedingt auch in eine vernünftige Sicherung zu investieren. Es ergibt aus meiner Sicht keinen Sinn, sich ein 4.000 Euro Rad zu gönnen und für das dazugehörige Fahrradschloss nur bereit zu sein 40 oder 50 Euro auszugeben. Das kann nicht funktionieren. Ein Diebstahl wird dadurch nicht effektiv verhindert. Da fehlt aber leider zum Teil das Bewusstsein für diese Problematik. 

Warum hast Du I LOCK IT mit in Euer Sortiment aufgenommen?

Ich habe mich wegen der vielen Vorfälle von Fahrraddiebstahl auf die Suche nach einem System gemacht, welches ich unseren Kunden als Alternative zu klassischen Schlössern anbieten kann.

Bei der Fahrradschloss-Lösung I LOCK IT sah ich auf den ersten Blick einen Großteil meiner Anforderungen erfüllt und entschied mich das System selbst zu testen. Nach ein paar Wochen im Alltagseinsatz konnte ich feststellen, dass die Versprechungen des Herstellers auch wirklich Hand und Fuß haben. Mit dem automatisierten Rahmenschloss kann ich nun sehr komfortabel meine Einkäufe unterwegs erledigen.

Was sagen Eure Kunden zu I LOCK IT?

Unsere Kunden sind sehr begeistert davon. Viele interessieren sich schnell für das I LOCK IT, wenn ich es bei mir im Laden zeige. Häufig ist aber der Preis ein Thema. Das kann ich sehr gut verstehen, dass man ungern zusätzlich zum hochpreisigen Fahrrad noch Geld in den Diebstahlschutz investiert. Eher ist natürlich noch gute Kleidung, Gepäcktaschen oder anderes Zubehör im Fokus der Überlegungen.

Du hast uns erzählt, dass jemand Dein Fahrrad vor dem Supermarkt stehlen wollte. Was genau ist passiert?

Es war ein Samstagnachmittag im Sommer 2018. Ich bin mit meinem E-Bike nach Feierabend noch zum Bäcker in den Supermarkt, um etwas für das Wochenende einzukaufen. Wie so oft, waren alle Stellplätze am Fahrradständer voll und ich musste mein Rad daneben stellen. Ich hab mein Rad dann wie immer mit I LOCK IT gesichert und bin einkaufen gegangen. Ich kam dann gerade aus dem Markt heraus als der Alarm von I LOCK IT offensichtlich einen Diebstahl verhindern konnte und sah noch wie der Langfinger eilig verschwand. Ein Passant war ebenso aufmerksam geworden und bestätigte mir, dass jemand versuchte sich mein Rad unter den Nagel zu reißen. Das war wirklich kein schönes Erlebnis. Ich war jedoch sehr froh mit meinem E-Bike wieder nach Hause fahren zu können.

Wie schätzt Du das Thema Diebstahlsicherheit in der Zukunft ein?

Die Diebe haben aufgerüstet: Klassische Schlösser werden mit Spezialwerkzeug geknackt und professionelle Banden gehen sehr dreist vor. Hier muss auch die Technik der Hersteller sich weiter entwickeln, um den Diebstahl immer mehr zu erschweren. Das ultimative Schloss gibt es noch nicht, aber die Technik entwickelt sich weiter. Die Ortung mit Hilfe von GPS Tracking Modulen ist ebenso im Kommen, wie neue und innovative Materialien. Ich bleibe gespannt was noch möglich sein wird.

Was würdest Du dir für I LOCK IT wünschen?

Ich wünsche mir, dass I LOCK IT zukünftig noch kompakter wird. Eine Möglichkeit den Standort meines Rades nachverfolgen zu können wäre auch noch sehr spannend. GPS im I LOCK IT könnte ich mir daher als Erweiterung sehr gut vorstellen.

Auch hier bin ich gespannt was das I LOCK IT Team noch so in der Schublade hat.  

Danke Thorsten, wir schauen mal was sich machen lässt 🙂

www.fahrradhaus-mueller.de

Fahrradhaus Müller Marl


⮩ Entdecken Sie auf unserer Händlerkarte den I LOCK IT Händler in Ihrer Nähe!

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Meet & Greet bei Stadler: So war es

Meet & Greet bei Stadler: So war es

Ein „Meet & Greet“ gibt es ja bekannter Weise schon seit Längerem. Im Normalfall trifft man als Fan dabei öffentlich bekannte Menschen, um Sie einmal persönlich kennen lernen zu können.

Wir haben uns gedacht: „Warum nicht auch mal ein Meet & Greet mit Gründern, die mit Ihrem Produkt viele Radfahrer im Alltag begleiten, aber nie persönlich in Kontakt treten?“.

Gedacht, getan!

An einem Samstag (15.12.18) organisierte das I LOCK IT Team sein erstes Meet & Greet mit der Unterstützung der Zweirad Stadler Berlin (Charlottenburg) Filiale. Unsere Einladung galt unseren I LOCK IT Nutzern und denen die es noch werden wollen. Besonders unsere Unterstützer der ersten Stunde und alle die I LOCK IT täglich nutzen gilt unser Dank. Daher wollen wir Sie kennenlernen und erfahren wie Ihr I LOCK IT nutzt und was Ihr euch für die Zukunft wünscht.

Vor Ort freuten sich auf die persönlichen Gespräche die beiden Geschäftsführer und Gründer von I LOCK IT, Markus Weintraut und Christian Anuth, sowie Thomas Just als Leiter des Vertriebes. Für die Besucher gab es als kleines Dankeschön einen exklusiven I LOCK IT-Beutel mit einem Geschenk.

I LOCK IT Meet & Greet

Schon kurz nach der Öffnung der Stadler Filiale war das I LOCK IT Team dabei, spannende und sympathische Gespräche mit den Besuchern zu führen. Es wurde gemeinsam gefachsimpelt, beschrieben, erklärt, diskutiert, erinnert und natürlich auch gelacht. Was allen Gesprächen gemein war ist die regelmäßige oft tägliche, Nutzung des geliebten Rades im Alltag und die Möglichkeiten es optimal vor Diebstahl zu sichern ohne jedes Mal große Umstände damit haben zu müssen.

So hat uns zum Beispiel Achim von seinen täglichen Wegen erzählt und wie I LOCK IT sein Rad in vielen verschiedenen Situationen sichert. Er fährt damit zur Arbeit und überall sonst hin, wo es schnell und effizient sein soll. Und das bei jedem Wetter! Ebenso haben wir mit ihm zusammen Möglichkeiten diskutiert, I LOCK IT weiter zu verbessern und um nützliche Funktionen zu erweitern.

Meet & Greet I LOCK IT bei Stadler

Für das I LOCK IT Team und die Besucher war das erste I LOCK IT Meet & Greet ein spannendes Event, das wir auch in Zukunft weiterverfolgen wollen. I LOCK IT Gründer Markus Weintraut: „I LOCK IT wurde durch die Unterstützung von Menschen realisiert, die sich eine bessere Lösung für das sichern Ihres Rades gewünscht haben. Jetzt ist es an uns gelegen auch mit den Radfahrern in den Austausch zu kommen und zu erfahren, ob und wie I LOCK IT sich im Alltag macht. Wir freuen uns über jedes Feedback unserer Kunden!“.

Das I LOCK IT Team bedankt sich bei allen die uns vor Ort besucht haben und wünscht einen guten Start in das neue Jahr.

Sie haben Feedback, Ideen oder Fragen für das I LOCK IT Team?

Dann melden Sie sich bei uns! Unser Team ist immer für Sie da.

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Einfach erklärt: Jetzt alles Wichtige über Bluetooth, NB-IoT & Co erfahren

Einfach erklärt: Jetzt alles Wichtige über Bluetooth, NB-IoT & Co erfahren

Um ein Fahrradschloss intelligent mit dem Smartphone zu vernetzen, müssen Sie sehr tief in die Materie eintauchen. Sehr sehr tief. Da spielt neben der Hardware, also die Komponente die Sie „anfassen“ können, vor allem die Software eine ziemlich wichtige Rolle. Die vielen unterschiedlichen Funktechnologien bringen ebenso viele Vorteile wie Nachteile mit sich. Warum wir für I LOCK IT Bluetooth nutzen? Klären wir hiermit auf!

Genauer gesagt wollen wir uns nicht nur die Bluetooth-Technologie ansehen, sondern auch die gängigen Technologien NFC, WLAN und GPS. Neueste Entwicklungen nehmen wir ebenfalls kurz unter die Lupe: LoRaWAN und NB-IoT.

Was kennen wir also schon?

WLAN (Wireless Lokal Area Network = drahtloses lokales Funknetzwerk) ist mittlerweile vielen bekannt. Gerade durch die Nutzung von Smartphones sind wir allzeit mit dem Internet verbunden – entweder per WLAN oder mobiler Daten. Mit WLAN stellen Sie eine kabellose Verbindung zwischen Computern und Zusatzgeräten wie z.B. einem Drucker her. Access Points (sogenannte Zugangspunkte) ermöglichen einen drahtlosen Zugang zum Internet – so wie wir es bereits regelmäßig nutzen.

Mit Bluetooth sind bekannterweise Kopfhörer oder Freisprecheinrichtungen ausgestattet. Diese einfache Technologie ermöglicht über kurze Entfernungen einen einfachen sicheren Datenaustausch. So hören Sie Musik, ohne dass Sie ein Kabel anbringen müssen. Dies macht alles deutlich komfortabler. Damit der Energieverbrauch gering ist, gibt es seit 2009 den Standard Blueooth Low Energy (BLE). Besonders für Anwendungen, bei denen geringe Datenmengen regelmäßig ausgetauscht werden, ist diese Technologie perfekt und passt somit hervorragend zu I LOCK IT.

Im Gegensatz zum klassischen Bluetooth bleibt BLE ständig im Ruhemodus, außer wenn eine Verbindung hergestellt wird. Die tatsächlichen Verbindungszeiten betragen wenige Millisekunden. Und in dieser kurzen Zeit ist die Datenrate sehr hoch. Das heißt, innerhalb kürzester Zeit übertragen die Geräte viele Informationen. Die Reichweite von BLE variiert in der Regel, liegt aber typischerweise bei bis zu 50 Metern.

Etwas unbekannter ist der drahtlose Funkstandard NFC (Near Field Communication bzw. Nahfeldkommunikation). Die Technologie ist vermutlich auch in Ihrem Smartphone verbaut. Nutzer von NFC führen damit oftmals Bezahlvorgänge durch, oder nutzen es zur Datenübertragung in kleinem Rahmen. Der entscheidende Unterschied zu BLE ist, dass die Geräte, die miteinander kommunizieren, sich sehr nah beieinander befinden müssen. Dabei sprechen wir von wenigen Zentimetern, um eine Übertragung zu generieren. Somit ist klar: es ist ziemlich sicher in Bezug auf Datenklau. Schließlich müsste der Täter direkt danebenstehen. Nachteil: Die Übertragungsgeschwindigkeit ist geringer als bei BLE und es hat eine extrem kurze Reichweite. Für den Einsatz beim Fahrradschloss I LOCK IT daher ungeeignet. Wir suchten eine Möglichkeit, bei der Sie das Smartphone NICHT aus der Tasche holen müssen, um Ihr Fahrradschloss zu bedienen. Die perfekte Lösung: Bluetooth Low Energy.  

Ein Schwenk in die Welt der Ortung

Mit dem Global Positioning System, kurz GPS genannt, ermitteln Sie die genaue Position und Geschwindigkeit überall auf der Erde. Ein komplexes Netzwerk aus 24 aktiven Satelliten errechnet in mehreren Etappen die konkrete Position. Ein GPS-Gerät benötigt zur genauen Bestimmung seiner Position vier Satelliten. Dabei führen die Satelliten nach und nach Abstandsmessungen durch, um einen exakten Aufenthaltsort zu bestimmen.

Im Gegensatz zu GPS-Navigationsgeräten, werden bei GPS-Trackern SIM-Karten genutzt, um die Daten an den Nutzer zu übertragen. Bei Navigationsgeräten überträgt das Gerät die Daten direkt auf den Bildschirm. Der Standort ist jederzeit einsehbar, aber nicht rückverfolgbar, wie es bei GPS-Trackern der Fall ist. Die SIM Karte kann in der Regel eine Prepaid-Karte sein. Beachten Sie also die zusätzlichen monatlichen Kosten bei der Anschaffung eines GPS-Trackers. Diese sind in der Regel aber nicht immens hoch.

Ist das Internet der Dinge schon bei Ihnen zu Hause?

Wir beobachten den Funk- und Ortungstechnologie Markt sehr genau. Da gibt es die skurrilsten Abkürzungen. Dahinter verbergen sich oftmals wirklich tolle neue Entwicklungen. So z.B. und NB-IoT und LoRaWAN.

Zunächst wollen wir erst erklären, was das Internet der Dinge (engl. Internet of Things; IoT) ist. Denn drauf beziehen sich viele der neuesten Technologien. IoT meint vereinfachend gesagt die Vernetzung von elektronischen Geräten mit dem Internet. Ihre Haushaltsgeräte, Ihr Auto, oder Ihre Heizung sind smart vernetzt und lassen sich z.B. per Smartphone steuern. Ein prägnantes Beispiel zur Verdeutlichung: Sensoren messen, was im Kühlschrank leer ist und bestellen daraufhin neue Lebensmittel bzw. schicken eine Mitteilung an ein verbundenes Gerät. Das ist das Internet der Dinge. Die Infografik von Statista zeigt, dass immer mehr Nutzer IoT-Geräte in ihrem Leben nutzen.

Infografik: Internet of Things wird beliebter | Statista

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Adaptieren wir dies auf Fahrradschlösser, lässt sich schnell ein Anwendungsfall für den Diebstahlschutz von Fahrrädern oder dem öffentlichen Bike Sharing finden. Dafür lässt sich die Technologie Narrowband-IoT (NB-IoT), eine neue Art der schmalbandingen Kommunikation im Internet der Dinge, nutzen. Hierbei nutzt die Technologie das bestehende Mobilfunknetz, sodass eine gute Netzabdeckung gewährleistet ist. Es eignet sich hervorragend zur Nutzung in Innenräumen und schwer zugänglichen Orten wie z.B. Parkhäusern. Die drahtlose Verbindung von verschiedenen Geräten funktioniert auf einfache und effiziente Weise. Der Energieverbrauch ist bei dieser Technologie sehr gering und daher optimal, um kleinere Datenmengen über einen langen Zeitraum zu übertragen. Die Macher von NB-IoT sehen zukünftige Anwendungen u.a. in den Bereichen Smart Metering (u.a. Überwachung von Gas- und Wasserzählern), Verbraucher (u.a. Tracking von Personen, Tieren, Gegenständen) oder auch Intelligente Städte (u.a. Unterstützung bei der Suche nach freien Parkplätzen).

Ähnlich dazu hat sich die Technologie LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) entwickelt. Der Energieverbrauch ist verschwindend gering, was aufgrund der Vielzahl von elektronischen Geräten, die uns umgeben, nicht irrelevant ist. Dabei ist aktuell von einer Akkulaufzeit von bis zu fünf Jahren die Rede. Dennoch ist die Übertragungsmenge der Daten recht gering. Daher gilt es, den Einsatzzweck für LoRaWAN zu prüfen. Und was noch viel relevanter ist: die öffentliche Netzabdeckung ist in Deutschland noch sehr schlecht ausgebaut.

Die Zukunft der Fahrradsicherheit

Infografik Funktechnologien im Vergleich

Und jetzt stellen Sie sich vor, I LOCK IT nutzt eine dieser tollen Technologien im Internet der Dinge? Aufladen wäre (fast) kein Thema mehr. Es ist möglich, das eigene Fahrrad zu orten. Wer wagt es dann noch, ein Fahrrad zu stehlen?

Nun, etwas Zeit wird es noch brauchen, da die neueren Funk- bzw. Sensortechnologien noch in den Kinderschuhen stecken. Es gibt viele interessante Schnittstellen, die wir gründlich untersuchen. Wir sind uns allerdings sicher, dass die ein oder andere neue Technologie zu I LOCK IT passt. Denn wir wollen mehr Komfort im Fahrradalltag und vor allem 100% Diebstahlschutz!

Möchten Sie mehr darüber erfahren, was I LOCK IT schon heute bietet?

Lernen Sie I LOCK IT GPS kennen!

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I LOCK IT ist mehr als Made in Germany

I LOCK IT ist mehr als Made in Germany

Wer Fahrrad fährt, stärkt die Bindung zu seiner Region. Die eigene Heimat wird mit ganz anderen Augen betrachtet, da immer neue Wege möglich sind. Fahrradfahren wird zu einem Statement – einem Lebensstil.

Wer mit I LOCK IT fährt ist regional unterwegs, denn die einzelnen Komponenten werden in Deutschland produziert und verarbeitet. Darüber hinaus entsteht ein wertvoller Nutzen für die Gesellschaft.

Regionale Verankerung seit Beginn

Regionalität ist eine wichtige Botschaft, die mit I LOCK IT transportiert wird. Jeder einzelne Produktions- und Entwicklungsschritt unterliegt höchsten Qualitätsanforderungen und liegt von Beginn an komplett in unserer Hand. Brandenburg an der Havel ist kein zufälliger Ort, sondern die Gründungsheimat von I LOCK IT. Daher stand auch schnell fest, möglichst viele Kooperationspartner im Land Brandenburg zu finden.

Leichter gesagt als getan, da I LOCK IT in der Entwicklung und Produktion ein hochkomplexes technisches Produkt ist. Für die Nutzer hingegen steht im Vordergrund, die Bedienung von I LOCK IT so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Sicherheit durch regionale Zusammenarbeit

Mittlerweile wird ein Großteil der Komponenten im Land Brandenburg hergestellt und verarbeitet. Eine enge Partnerschaft besteht mit dem Sozialunternehmen Fliedners am Standort Schmerzke. In einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) findet die „Hochzeit“, der Höhepunkt im Produktionsprozess des Fahrradschlosses, statt.

Ähnlich wie in der Automobilbranche wird auch hier der Motor von I LOCK IT mit dem Gehäuse verbunden. In diesem ganz besonderen Moment fügen sich alle Einzelteile zum Gesamten zusammen und ein weiteres I LOCK IT entsteht.

Hochzeit I LOCK IT

Durch diese regionale Zusammenarbeit findet ein dynamischer Austausch statt und unser Anspruch an Sicherheit und Qualität kann schnell und zuverlässig vor Ort geprüft werden. Gerade in intensiven Entwicklungsphasen besteht ein zügiger Handlungsbedarf bei auftretenden Fragen.

Da ist die Anwesenheit von Experten vor Ort unerlässlich für eine zuverlässige und sichere Produktentwicklung. Nicht zuletzt, gibt es gerade auch im Fall der Werkstatt den Miarbeitern Sicherheit, wenn sie wissen, dass der Partner nah und schnell zu erreichen ist. 

Vertrauen durch Qualität

Eine hohe Zufriedenheit unserer Kunden ist eine Herzensangelegenheit. Fahrradsicherheit steht dabei natürlich an oberster Stelle, sodass eine hohe Qualität der einzelnen Komponenten von I LOCK IT im Vordergrund steht. Das I LOCK IT Kunststoffgehäuse wurde gemeinsam mit einem hiesigen Familienunternehmen, welche Spezialisten im Bereich Spritzguss sind, entwickelt. Die jahrzehntelangen Erfahrungen, neueste Technologien und eine nachhaltige Produktentwicklung erfüllen unseren Anspruch an Qualität.

Ein sehr gutes Fahrradschloss kommt jedoch nicht ohne einen stabilen und widerstandsfähigen Schließbügel aus. Der Rahmenschloss-Schließbügel von I LOCK IT wird bei Chemnitz produziert. Die Elektronik stammt aus Magdeburg. Die Entwicklung der Software und Hardware entsteht darüber hinaus komplett in unserem Team.

Klimaschutz fängt im Kleinen an

Wirthwein I LOCK IT Made in Germany

Wie schaffen wir es, die CO2-Emissionen so gering wie möglich zu halten? Jeder kann im Alltag seinen Beitrag leisten: mehr Fahrrad fahren, bewusster einkaufen oder auch Strom sparen. Doch dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen werden, wissen wir schon seit einiger Zeit. Die Entscheidung I LOCK IT in Deutschland zu entwickeln und zu produzieren, liegt neben dem Anspruch an Qualität und Sicherheit der einzelnen Komponenten, auch an der Erfüllung von sozialen und ökologischen Kriterien. Durch kurze Lieferwege, die Auswahl langlebiger robuster Materialen oder auch der Reparierbarkeit von I LOCK IT bieten wir im kleinen Format eine Möglichkeit, sich am Klimaschutz zu beteiligen. 

Bleiben Sie mit dem I LOCK IT-Team in Kontakt info@ilockit.bike!

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Ein Rahmenschloss – alles andere als altbacken

Ein Rahmenschloss - alles andere als altbacken

Das klassische Rahmenschloss wurde bis Ende der 80er Jahre serienmäßig an viele Fahrräder verbaut und verschwand dann allmählich in den Hintergrund. Mit dem E-Bike und Lastenrad Trend zeigt sich jetzt aber, dass das Rahmenschloss gerade sein Revival erlebt. Viele schätzen das praktische Fahrradschloss, weil es immer am Rad ist und schnell und bequem das Fahrrad bei kurzen Besorgungen sehr gut gegen Diebstahl sichern kann. 

Einfach und unkompliziert in der Handhabung

Ein klassisches Rahmenschloss überzeugt vor allem durch sein leichtes Gewicht und seiner festen Montage am Radrahmen. In den meisten Fällen ist die Installation am Fahrrad unkompliziert möglich. So können City- oder Trekkingräder, aber auch moderne E-Bikes und Lastenräder damit ausgestattet werden. Darüber hinaus kann das Schloss nie wieder zu Hause vergessen werden. Dank der platzsparenden und leichten Bauart muss man sich keine Gedanken darüber machen, wie das Schloss während der Fahrt aufbewahrt werden muss. Selbst die Nutzung eines Rahmenschlosses ist kinderleicht: ein Stahlbügel, der sich zwischen die Speichen schiebt, verriegelt das Fahrrad zuverlässig. Mit einem Schlüssel kann das Fahrradschloss wieder geöffnet werden. Der Schlüssel muss dann allerdings im Zylinder bleiben.

Doch viele Fahrradfahrer machen sich Sorgen um die Sicherheit ihres Fahrrads. Da das eigene Rad nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen werden kann und nicht vor Wegtragen geschützt ist. Mit diesem großen Nachteil behaftet, sind sie unsicher, ob ein Rahmenschloss das richtige Schloss zur Sicherung des eigenen Fahrrads ist.

Das Rahmenschloss erlebt ein smartes Comeback

I LOCK IT am Lastenrad

Als intelligent vernetze Version greift I LOCK IT die Vorteile eines klassischen Rahmenschlosses auf und erweitert sie durch ein neues Konzept, das die Thematik Sicherheit und Komfort bestens kombiniert. Ein smartes Fahrradschloss besticht dadurch, dass eine manuelle Bedienung entfällt und die Angst vor Diebstahl durch Wegtragen der Vergangenheit angehört. Das alles ist möglich, da bereits existierende Technologien für die Digitalisierung des Fahrradschlosses neu interpretiert werden.

Die größte Besonderheit ist die Verbindung zum Smartphone, welches die Aufgabe eines digitalen Schlüssels übernimmt. Das Fahrrad wird ganz automatisch durch die Bedienung mit dem Smartphone geöffnet oder geschlossen. Hierfür steht eine eigene I LOCK IT App zur Verfügung, mit der auch persönliche Einstellungen vorgenommen werden können. So passt das Fahrradschloss sich Ihnen an und nicht andersherum. Das gestaltet den Fahrradalltag deutlich komfortabler.

Und wie wird das Problem mit dem Wegtragen gelöst? Alarm! Eine eingebaute Alarmanlage im Rahmenschloss schreckt die Diebe ab. Außerdem werden umstehende Fußgänger darauf aufmerksam und Diebe ergreifen die Flucht – natürlich ohne Ihr Fahrrad. Und das Beste: I LOCK IT kommuniziert mit Ihrem Smartphone und meldet den Alarm umgehend, sodass eine Mitteilung auf Ihrem Smartphone erscheint.

Zwei Schlösser – ein Produkt

I LOCK IT Einsteckkette

Wer es noch sicherer haben möchte, für den bieten moderne Rahmenschlösser eine Kombination mit Einsteckketten oder Einsteckkabel an. Diese werden in eine dafür vorgesehene Öffnung im Rahmenschloss angebracht und mit einem festen Gegenstand verbunden. Wird das Rahmenschloss dann verriegelt, ist auch die zusätzliche Kette gesichert. Dadurch wird die charakteristische Blockierung des Hinterrades vom Rahmenschloss mit den Vorteilen einer stabilen Kette kombiniert. Auch I LOCK IT bietet diesen Komfort für mehr Sicherheit an.

Diese Vielfalt an neuen und smarten Optionen machen das Rahmenschloss zu einem wirklichen Allrounder unter den Fahrradschlössern. Die Digitalisierung von Fahrradsicherheit ist damit in der jetzigen Welt angekommen.

Bleiben Sie mit dem I LOCK IT-Team in Kontakt info@ilockit.bike!

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„Täglicher Wahnsinn“ – Mein Fahrradschloss

„Der tägliche Wahnsinn“ – Mein Fahrradschloss

Das Fahrrad an- und aufzuschließen gehört für jeden Fahrradfahrer zum Alltag. Viele führen dabei aber tagtäglich ihren individuellen Kampf mit dem Fahrradschloss und verlieren Zeit und Nerven.

Wir waren am vergangenen Freitag, den 07. September auf der Startupnight 2018 und konnten Ihnen eine andere, viel einfachere Möglichkeit zeigen mit I LOCK IT. Natürlich waren wir auch bereit, alle Ihre Fragen zu beantworten.

Rückblick: Startupnight 2018

Startupnight 2018 I LOCK IT

Die Startupnight bietet bereits zum sechsten Mal eine Plattform für die europäische Gründerszene. Hier gibt es nicht nur die Möglichkeit seine Idee oder sein fertiges Produkt der Welt zu zeigen. Man erhält darüber hinaus ein ehrliches Feedback von potentiellen Kunden, Investoren oder auch anderen Gründern. Die zahlreichen Startups haben bis in die Nacht ihre Ideen präsentiert, diskutiert und genetzwerkt.

Aus dem Staunen sind wir kaum rausgekommen, bei der Vielzahl an innovativen und nützlichen Ideen. Manchmal mussten wir aber auch schmunzeln, was es nicht alles so gibt auf dieser Welt. Das Themenspektrum der Zukunft erstreckte sich von Mobilität, KI (Künstlicher Intelligenz), VR (Virtual Reality) bis hin zu IoT (Internet of Things) und Fintech. Daneben stand Japan als Partnerland im Fokus und präsentierte seine Innovationen rund um humanoide Roboter, KI und autonome Systeme.

Eine Innovation Made in Germany: I LOCK IT

Das Thema Fahrradsicherheit war für viele Besucher ein sehr wichtiges Anliegen. Nicht zuletzt, weil ihnen ihr Fahrrad lieb und teuer ist, sondern insbesondere auch, weil sie selber schon Opfer eines Diebstahls waren. Die Gespräche haben uns sehr bewegt und uns darin bestärkt, an der Entwicklung des Produktes weiter zu arbeiten. Einige Besucher konnten nicht mal glauben, dass es so etwas noch nicht gibt – so nahe liegend ist doch der Anwendungsfall.

Startupnight 2018 I LOCK IT
Startupnight 2018 I LOCK IT
Startupnight 2018 I LOCK IT

Es gab die Möglichkeit I LOCK IT direkt am Fahrrad zu testen und uns mit Fragen rund um das Produkt zu löchern.

Was ist, wenn der Akku vom Smartphone mal leer ist?

Welche Sicherheitsstufe hat I LOCK IT?

Akzeptieren Versicherungen das Fahrradschloss?

Kann ich mit I LOCK IT mein Fahrrad tracken?

Wie sicher ist die Bluetooth Verbindung?

Wir hatten auf jeden Fall eine Menge Spaß mit Ihnen über I LOCK IT zu reden, zu diskutieren und mögliche Verbesserungen zu analysieren.

All die Fragen werden wir nach und nach hier im I LOCK IT Magazin beantworten. Melden Sie sich für den Newsletter an, damit Sie hier in Zukunft nichts verpassen!

Bleiben Sie mit dem I LOCK IT-Team in Kontakt info@ilockit.bike!