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8 Tipps, um sicher durch die herbstliche Fahrradsaison zu radeln

8 Tipps, um sicher durch die herbstliche Fahrradsaison zu radeln

So langsam wird es Herbst in Deutschland. Die bunten Blätter fallen von den Bäumen. Die Tage werden kürzer und es regnet ständig. Rutschgefahr, Matsch und schlecht beleuchtete Wege sind vorprogrammiert. Mit der kühleren Jahreszeit wird es leider auch wieder gefährlicher auf der Straße – und das für alle Verkehrsteilnehmer. Als Radfahrer muss man jedoch besonders auf seine Sicherheit achten.

Viele scheuen sich dann weiter mit dem Fahrrad zu fahren, aufgrund der zunehmenden Unfallgefahr und steigen auf den öffentlichen Verkehr oder das eigene Auto um. Wer jedoch die wichtigsten Tipps zum Fahrrad fahren im Herbst beachtet, der muss sich keine Sorgen machen. Denn wie heißt es so schön: „Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur falsche Kleidung!“. Denn auch der Herbst bringt viele schöne Seiten mit sich, die man als Fahrradfahrer genießen kann! Es ist also Zeit, sich sein Fahrrad mal wieder genauer anzusehen und sich den neuen Herausforderungen sicher entgegen zu stellen.

Absolut wichtig ist funktionierendes Licht

Herbst Fahrrad fahren bei Nacht

Die Dämmerung, Niesel oder gar starker Regen erschweren die eigene Sicht und das „Gesehen-werden“ von anderen Verkehrsteilnehmern. Darum sollte auf jeden Fall das Vorder- und Rücklicht auf ihre Funktionalität geprüft werden. Seit vergangenem Herbst dürfen die Leuchten neben Dynamos auch mit Batterien betrieben werden. Zusätzliche Funktionen der Lampen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht sind eine sinnvolle Ergänzung, um die eigene Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Bei der passiven Beleuchtung durch Reflektoren schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese vorne und hinten am Fahrrad, sowie an den Pedalen und Speichen angebracht sein müssen. Alternativ sind auch Reflexstreifen am Rad anstelle von Reflektoren in der Speiche zulässig.

Bei E-Bikes gilt die Besonderheit, dass der Antriebs-Akku auch für die Energieversorgung der Lichter verwendet werden darf. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass das Vorder- und Rückfahrlicht auch ohne den E-Bike Akku funktionieren.

Weniger Reifendruck reduziert Rutschgefahr

Nasses Laub oder rutschige Straßenbahnschienen werden im Herbst besonders schnell zu potentiellen Unfallquellen. Der ADFC rät, den Luftdruck der Fahrradreifen zu reduzieren. Dabei orientiert man sich am besten am Mindestdruck, der auf der Seitenflanke am Reifen angegeben ist. Bei niedrigem Druck in den Reifen hat man automatisch einen deutlich besseren Griff durch mehr Auflagefläche.

Geschwindigkeit dem Wetter anpassen

Gerade in der bevorstehenden Jahreszeit ist es sinnvoll, auch mal fünf Minuten früher loszufahren, um das Tempo reduzieren zu können. Wer sich nicht genügend auf den Verkehr und die Fahrbahn konzentrieren kann wegen zu hoher Geschwindigkeit, erhöht die Gefahr eines Unfalls für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Aufmerksames Radfahren ist nun besonders wichtig: vermeiden Sie scharfe Bremsmanöver und abrupte Schlenker. Schauen Sie lieber einmal mehr nach hinten, um niemanden zu übersehen. Gleiches gilt auch für Sie: Gewähren Sie anderen den Vortritt in unklaren Situationen, um sich vor Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Regenfester Zwiebel-Look

Herbst Fahrrad fahren

Sich wie eine Zwiebel kleiden, wenn es wieder kalt wird: Wer kennt das nicht? Das ist insbesondere für Radfahrer ein sehr guter Tipp. Mehrere Lagen Kleidung übereinander wärmen den Körper am besten. Dazu dann noch eine Outdoorjacke (und -hose) die gegen Wind und Regen schützt – und Sie trotzen erfolgreich dem Herbst! Aber auch gegen frierende Hände und Ohren schaffen Handschuhe und Mütze Abhilfe. Sicher gewärmt und trocken, kann man konzentriert durch den Verkehr am Morgen fahren!

Ein weiterer Ratschlag: Vermeiden Sie dunkle Kleidung zu tragen. Zusatzreflektoren am Helm oder der Jacke erhöhen Ihre Sicherheit nochmals.

Pedalen rutschfest machen bei feuchter Witterung

Es gibt einige teure und günstige Möglichkeiten, seinen Pedalen mehr Grip zu verleihen. Gerade mit nassen Schuhen rutscht man deutlich häufiger von den Pedalen ab– und das in Momenten, wo man es nicht erwartet. Alltagsradler können ähnlich wie die Profis aufrüsten. Es gibt spezielle Pedalen mit einer rauen Oberfläche, die ähnlich wie Sandpapier ist oder alternativ auch „Griptapes“ (eine Art Klebeband) zum Nachrüsten.

Niedriger Sattel ermöglicht schnelles reagieren

Sollte es aufgrund der Witterung doch mal zu einem unsicheren Moment kommen, wo Sie schnell reagieren müssen, bietet es sich an den Sattel etwas abzusenken. Ein paar Zentimeter reichen aus, um sich und das Fahrrad wieder ins Gleichgewicht zu bringen oder im schlimmsten Fall auch abzufangen.

Im Notfall die Straße nutzen

Der ADFC empfiehlt auf die Straße auszuweichen, wenn die Radfahrwege nicht ausreichend von Schmutz und Laub befreit sind. In deutschen Gemeinden und Städten ist es leider nicht üblich, dass die Radwege vor den Straßen gereinigt werden. Daher kann selbst bei ausgewiesenen Radwegen auf die Straße ausgewichen werden, wenn Radwege nicht verkehrssicher gemacht werden bei herbstlicher Witterung.

Zu guter Letzt: E-Bikes vor Kälte schützen

Der Akku eines E-Bikes ist besonders empfindlich und hat ähnlich wie wir Menschen eine Wohlfühltemperatur. Um die Leistungsfähigkeit des Akkus zu erhalten, sollte eine wärmende Hülle angebracht werden. Im Idealfall nehmen Sie den Akku jedoch mit in die Wohnung oder das Büro, und montieren diesen erst kurz vor Fahrtantritt an das E-Bike. Regen macht den E-Bikes nichts aus, da diese so konstruiert sind, dass die Elektronik geschützt ist. Dennoch ist es ratsam, das Fahrrad keiner dauerhaft feuchten Witterung auszusetzen.

Unser Fazit:

Achten Sie besonders darauf, wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten. Gerade nasses Laub, Niesel und Nebel machen das Fahrradfahren deutlich ungemütlicher und unübersichtlicher. Doch im Herbst ganz darauf zu verzichten muss nicht sein, wenn man sich die Tipps zu Herzen nimmt. Das I LOCK IT-Team wünscht viel Spaß in der bunten und kühleren Jahreszeit!

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Diebstahlschutz für das Fahrrad mit GPS und Versicherung

I LOCK IT 360° - Diebstahlschutz für das Fahrrad mit GPS und Versicherung

Denken Sie darüber nach, Ihr E-Bike oder Fahrrad mit einer Versicherung für Diebstahlschutz auszustatten? Mittlerweile sind moderne E-Bikes eine kostenintensive Investition, die explizit mit einem Sicherheitssystem geschützt werden sollte. Die hochpreisigen Fahrradmodelle sind ein beliebtes Ziel von professionellem Fahrraddiebstahl, weshalb sich eine Diebstahl Versicherung unbedingt lohnt.

Eine Hausratversicherung kann zwar Ihr E-Bike oder Fahrrad in den Versicherungsschutz mit aufnehmen, deckt aber nicht alle Situationen ab. Deshalb ist eine Versicherung für Diebstahlschutz explizit für Fahrräder eine Überlegung wert.

Mit I LOCK IT 360° erhalten Sie erhalten Sie sogar ein Komplettpaket. Das smarte Fahrradschloss schützt Ihr Rad mit gezielter GPS Standortüberwachung. Und falls es doch zum Diebstall kommen sollte, erhalten Sie schnellstmöglich Ersatz für Ihr Fahrrad dank der inklusiven Versicherung.

Machen Sie es Fahrraddieben so schwer wie möglich mit einem Sicherheitssystem für das Fahrrad

Das oberste Ziel ist natürlich, es gar nicht erst zum Diebstahl des Fahrrads kommen zu lassen. Denn auch mit bestem Versicherungsschutz: Wenn das Fahrrad nach dem Einkaufen plötzlich weg ist, ist der Ärger für Sie natürlich groß!

Darum basiert unsere I LOCK IT 360° Diebstahlschutz Versicherung auf dem smarten Fahrradschloss I LOCK IT GPS. Das digitale Rahmenschloss steuern Sie schlüssellos mit Ihrem Smartphone per Fahrradschloss App. Auf Ihrem Befehl verriegelt es Ihr Fahrrad mittels motorisiertem Schließbügel und entriegelt wieder, sodass die Fahrt weitergehen kann. So ist die Sicherung Ihres Fahrrads äußerst komfortabel und macht auch bei nur kurzen Zwischenstopps keine Mühe.

Smarte Features wie ein GPS Tracker am Fahrrad sind hilfreich, wenn Sie Ihr Fahrrad nicht im Blick haben

I LOCK IT 360° - Diebstahlschutz für das Fahrrad mit GPS und Versicherung - Bluetooth Fahrradschloss Smartphone

I LOCK IT ist ein komplettes Sicherheitssystem für das Fahrrad. Sollten Sie Ihr Fahrrad nicht im Blick behalten können, passt die integrierte Alarmanlage auf Ihr Rad auf. Sollte sich jemand unbefugt am Rad zu schaffen machen, wird das von den Bewegungssensoren registriert und der 110 dB laute Fahrrad Alarm ertönt. Der unangenehm laute Alarm verschreckt die meisten Fahrraddiebe. Zudem wird auch die Aufmerksamkeit von Passanten auf die Situation gelenkt, was die Situation für Diebe noch schwieriger macht.

Gleichzeitig zum Alarm erhalten Sie in Echtzeit eine Benachrichtigung auf Ihr Smartphone. Dank GPS Tracker am Fahrrad können Sie nun die aktuelle Position Ihres Fahrrads verfolgen und ggf. in die Situation eingreifen. (Bitte beachten Sie unbedingt, sich nicht dabei in Gefahr zu begeben. Fahrraddiebe können sehr gefährlich sein, rufen Sie besser die Polizei!)

Doch auch bei bester Sicherung gelingt es professionellen Dieben, das Fahrrad zu entwenden. Vor allem die hochpreisigen E-Bikes rufen hohe Einsatzbereitschaft beim Diebstahlversuch hervor.

Eine Diebstahlschutz Versicherung für das Fahrrad unterstützt Sie im Diebstahlfall

Auch wenn Ihre Hausratversicherung Ihre Fahrräder miteinschließt, sollten Sie dennoch eine eigene Fahrradversicherung in Betracht ziehen. Denn in den meisten Hausratversicherungen sind Fahrräder nur zum Teil mitversichert. Die Absicherung gegen Diebstahl des Fahrrads außerhalb von Haus, Wohnung und Garage muss bei den meisten Hausratversicherungen extra hinzugefügt werden. Das bedeutet oft einen hohen Zusatzbeitrag, der sich anhand des regionalen Diebstahlrisikos bemisst.

Eine Fahrradversicherung mit Diebstahlschutz muss nicht teuer sein

Im direkten Preisvergleich ist eine speziell auf das Fahrrad abgestimmte Versicherung sogar die günstigere Alternative! Bei einer herkömmlichen Hausratversicherung fällt die finanzielle Entschädigungsleistung meist deutlich geringer aus, sodass Sie bei einem Diebstahlschaden immer noch einen erheblichen finanziellen Verlust hinnehmen müssen. Und bis Sie die Möglichkeit haben, das gestohlene Rad zu ersetzen, müssen Sie auf Ihre Mobilität verzichten.

Mit I LOCK IT 360° erhalten Sie ein Sicherheitssystem mit der Fahrrad-Zurück-Garantie, das Ihnen den vollen Kaufpreis Ihres E-Bikes oder Fahrrads dank Neuwertentschädigung erstattet, und das ganz ohne Selbstbeteiligung.

Wie wäre es mit dem Rundum-Sorglos-Paket mit dem smarten Fahrradschloss I LOCK IT GPS?

I LOCK IT 360° zum exklusivem Mobilitätstarif beinhaltet:

  • Das smarte Fahrradschloss I LOCK IT GPS zum vergünstigten Einstiegspreis
  • Fahrradschloss mit GPS – GPS Live Tracking europaweit inklusive
  • Diebstahlschutz-Versicherung für Ihr Fahrrad:
  • Ohne Selbstbeteiligung
  • Mit Neuwertentschädigung
  • Kompetenter Support für schnelle Hilfe
  • Für alle Fahrräder geeignet
I LOCK IT 360° - smartes Fahrradschloss - Diebstahlschutz Versicherung - Sicherheitssystem Fahrrad

Sie haben sich noch nicht für I LOCK IT 360° entschieden?

Falls Sie noch Fragen zu unserem Sicherheitssystem I LOCK IT 360° mit Diebstahlschutz Versicherung haben, ist unser Support Team sehr gerne für Sie da! Schreiben Sie uns ganz einfach eine E-Mail an support@ilockit.bike.

Gute Fahrt wünscht Ihnen
Ihr I LOCK IT Team

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Wecken Sie Ihr I LOCK IT aus dem Winterschlaf auf

Der Winter ist vorbei, die ersten warmen Frühlingstage locken uns wieder nach draußen. Genau die richtige Zeit, um das Fahrrad aus dem Winterschlaf aufzuwecken.

Mit unseren Tipps bereiten Sie Ihr I LOCK IT optimal vor für die erste große Fahrradtour der Saison!

Volle Energie

Die erste Empfehlung ist die Kontrolle des Akkustands, um I LOCK IT nach der langen Ruhepause wieder in den Betrieb zu nehmen. Führen Sie eine vollständige Aufladung des Akkus vor der ersten Fahrt durch.

Hier nehmen Sie ganz einfach das mitgelieferte Micro-USB- oder Magnetladekabel und nutzen für das Aufladen je nach Verfügbarkeit eine Powerbank oder ein Steckernetzteil und Steckdose. Eine Powerbank ist sehr praktisch, falls Sie keine Steckdose in der Nähe Ihres Fahrrads haben. Denn so muss I LOCK IT nicht vom Fahrrad abmontiert werden. Nach etwa 4 Stunden Ladezeit erlischt die rote Ladekontrolllampe und der Akku ist voll.

Frühjahrsputz

Sollte noch etwas Dreck am Schließbügel haften, kann dieser mit einem Lappen entfernt werden. Zur Pflege und Erhaltung der reibungslosen Bewegung reiben Sie anschließend den Bügel mit einer etwa streichholzkopfgroßen Menge Haftfett ein.

Lassen Sie I LOCK IT mehrfach öffnen und schließen, dabei wird das überschüssige Fett wieder entfernt.

Das Gehäuse von I LOCK IT kann mit einem leicht feuchten Tuch gereinigt und von Matschspritzern und Staub befreit werden.

Können Sie sich noch an ihren Farbcode erinnern?

Sie wissen schon, Ihren persönlichen Farbcode, den Sie mal vor langer, langer Zeit für I LOCK IT bestimmt haben. Im Idealfall müssen Sie nur äußerst selten von ihm Gebrauch machen, deshalb kann der Farbcode leicht in Vergessenheit geraten. Aber er ist sehr wichtig! Denn er ermöglicht die Notfallöffnung, falls zum Beispiel Ihr Smartphone unerwartet kaputt gehen sollte.

Außerdem ist er auch in allen Fällen ein praktischer Geheimtipp: Für den Fall, dass nach einer langen Fahrradtour der Akku von Ihrem Smartphone leer ist, müssen Sie dennoch Ihr Rad nicht ungesichert lassen.

Sie können I LOCK IT mit einem langen Tastendruck schließen. Und das anschließende Öffnen ohne Smartphone funktioniert über Ihren persönlichen Farbcode. Dieser kann in der App unter Menü → Einstellungen → mein I LOCK IT angezeigt werden.

Rufen Sie sich Ihren persönlichen Farbcode wieder ins Gedächtnis und probieren Sie die Eingabe über den Taster einfach mal aus. Mit diesem Probedurchgang sind Sie im Ernstfall wunderbar vorbereitet!

Ein Blick ins Smartphone

Doch nicht nur Ihr I LOCK IT braucht etwas Aufmerksamkeit, auch Ihr Smartphone sollte auf dem aktuellen Stand sein. Schließlich erhält Ihr Smartphone regelmäßige Systemupdates und auch wir aktualisieren unsere I LOCK IT App. Hierbei kann ein Blick in den Apple AppStore oder Google PlayStore helfen, um die aktuelle I LOCK IT App Version zu prüfen.

Auch sollten Sie, insbesondere unter Android, die Berechtigungen für die App erneut überprüfen. Nur wenn die Bluetooth Verbindung im Hintergrund (wenn also die I LOCK IT App nicht aktiv geöffnet ist) zwischen Ihrem Smartphone und I LOCK IT hergestellt werden darf, funktioniert das automatische Öffnen von I LOCK IT zuverlässig.

Hierfür kontrollieren Sie bitte folgende Einstellungen:

  • Zugriff auf Bluetooth
  • Zugriff auf die Standortdaten (immer)
  • Zugriff auf die Daten (für Updates)
  • ausgenommen von den Energiespareinstellungen
  • eingetragen im Autostart (hier insbesondere Xiaomi und Huawei)

Sie haben ein neues Smartphone?

Wenn Sie sich ein neues Smartphone zugelegt haben, ist die Einrichtung des neuen Geräts heutzutage eine sehr einfache Sache. Ihre Kontakte, Apps und Fotos werden automatisch auf das neue Smartphone übertragen. Auch die I LOCK IT App ist sofort wieder auf Ihrem neuen Gerät bereit. Falls Sie diese Erfahrung bereits gemacht haben, wissen Sie, dass sich Ihr neues Smartphone nicht mit I LOCK IT verbinden möchte.

Der Grund ist, dass bei der Bluetooth Verbindung ein digitaler Schlüssel ausgetauscht wird. Dieser gewährleistet, dass nur Ihr Smartphone I LOCK IT steuern kann. Aus Sicherheitsgründen kann dieser Schlüssel nicht bei der Einrichtung eines neuen Smartphones übertragen werden.

Ein neues Smartphone muss also neu an I LOCK IT angelernt werden!

Dies ist eine einmalige Vorgehensweise und danach können Sie I LOCK IT wieder wie gewohnt nutzen.

Neues Smartphone an I LOCK IT classic oder I LOCK IT+ anlernen

Dazu wird das I LOCK IT mit einem langen Tastendruck geschlossen und mit dem persönlichen Farbcode geöffnet. Direkt nach dem Öffnen leuchtet der Taster grün auf, und zeigt einen erfolgreichen Öffnungsvorgang an. Jetzt wird der grün leuchtende Taster etwa 2 Sekunden lang gedrückt, bis er anfängt blau zu blinken. In der App können Sie dann den Anweisungen folgen oder im App Menü auf ‚I LOCK IT hinzufügen‘ gehen und auf diese Weise I LOCK IT neu an das Smartphone anlernen.

Neues Smartphone an I LOCK IT GPS anlernen

Bei I LOCK IT GPS reicht es aus, auf dem neuen Smartphone die I LOCK IT App zu installieren und sich in der App anzumelden. Die Verbindungsdaten werden dann auf das neue Smartphone übertragen und I LOCK IT kann wieder ganz bequem per App bedient werden.

Testen Sie das GPS Live Tracking

I LOCK IT GPS - Smartes Fahrradschloss mit GPS Live Tracking - Produktbild

Bei I LOCK IT GPS können Sie zusätzlich prüfen, ob das GPS Tracking im Diebstahlfall zuverlässig funktioniert. Dazu stellen Sie Ihr Rad am besten draußen ab und schließen I LOCK IT GPS ab. Kontrollieren Sie in der App, dass der Alarm aktiviert ist. Danach schalten Sie Bluetooth am Smartphone einfach aus. Der blau blinkende Taster zeigt an, dass die Verbindung zwischen Smartphone und I LOCK IT GPS getrennt ist.

Jetzt spielen Sie den Fahrraddieb und bewegen Ihr Fahrrad, bis der Alarm ausgelöst wird! Der Alarm dauert etwa 30 Sekunden, und zeitgleich wird das GPS Tracking gestartet. Falls Sie Ihre Nachbarn nicht erschrecken wollen, können Sie auch in der App den stillen Alarm einstellen.

Nun erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung über die I LOCK IT App direkt aufs Smartphone, zusätzlich wird eine Alarmmitteilung auf die in der App hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Nachdem die Push-Nachricht und die E-Mail angekommen sind, können Sie sich unter dem Punkt ‚GPS Tracking‘ die aktuelle Position anzeigt lassen.

Oben rechts in der Ecke wechselt die Anzeige ‚GPS offline‘ zu ‚GPS online‘ und auf der Karte wird die Position Ihres Rades angezeigt. Die Position sollte sich in diesem Beispiel nicht verändern, weil Sie selbst ja der Fahrraddieb sind. Sobald Sie sich wieder via Bluetooth mit I LOCK IT verbinden, wird das GPS Tracking gestoppt. Das Tracking wird auch pausiert, wenn nach einer gewissen Wartezeit keine Bewegung mehr registriert wird.

Bitte beachten Sie: Je nach Umgebung kann es etwas dauern, bis Sie aktuelle Standortdaten empfangen. In offenem Gelände geht es etwas schneller, in dicht bebauten Städten ist der Empfang der GPS Koordinaten etwas verzögert.

Noch Fragen?

Solltet Sie nach dem Aufladen, den Aktualisieren von App und Smartphone und dem Testen vom GPS Live Tracking weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser I LOCK IT Service Team gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail oder Facebook Anfrage. Auch rufen wir Sie nach Terminvereinbarung über den Rückrufservice auch gerne innerhalb Deutschlands zurück.

Vergessen Sie nicht Ihr Fahrrad

Auch Ihr Fahrrad benötigt nach einem langen Winter Ihre Fürsorge und Aufmerksamkeit. Bevor Sie sich in den Sattel schwingen, sollten Sie vorab das ganze Fahrrad mitsamt technischem Zubehör überprüfen. Vor allem für folgende Komponenten ist die einwandfreie technische Funktionstüchtigkeit sehr wichtig:

  • Beleuchtung
  • Reifendruck
  • Verschleißteile
  • Fahrradkette
  • Fahrradbremse
  • Fahrradschloss
  • Fahrradhelm

Die Beleuchtung ist bei den meisten Rädern eine verschleißarme LED-Beleuchtung vorne und hinten, angetrieben über einen Nabendymano, die zum Glück wenig Pflege erfordert. Sie sollten den richtigen Sitz des Steckers am Nabendynamo kontrollieren und ob die Kontakte zu Vorder- und Rücklicht fest sitzen und außerdem, ob die Vorderlampe korrekt ausgerichtet ist.

Der passende Reifendruck ist abhängig vom Rad und den verwendeten Reifen. Wenn Sie sich unsicher sind, welches der passende Reifendruck ist, schauen Sie sich den Reifen genauer an. An der Seite ist aufgedruckt, welcher Druck minimal und maximal empfohlen ist.
Ob Sie den Reifen dann mit mehr oder weniger Luft füllen, ist abhängig vom persönlichen Fahrempfinden. Ein hoher Luftdruck empfiehlt sich für gefederte Räder und hauptsächlich asphaltierte Strecken, etwas weniger Luftdruck für abseits der Radwege und ungefederte Räder.

Machen Sie Ihr Fahrrad verkehrssicher

Die Fahrradkette sollte von anhaftendem Schmutz befreit und mit Kettenöl versorgt werden. Ebenso sollten Sie prüfen, ob die Schaltung korrekt eingestellt ist. Für die Fahrtsicherheit ist jedoch kein anderes Bauteil so wichtig wie die Bremsen. Bitte beachten Sie, dass in Deutschland jedes Fahrrad mit zwei unabhängig voneinander wirkenden Bremsen ausgestattet sein muss. Dies ist Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Für jede Fahrradbremse gilt insbesondere: Bremsbeläge, Bremsscheibe und Felge sind Verschleißteile, die regelmäßig kontrolliert und erneuert werden müssen, um die Leistung Ihres Fahrrads konstant zu halten.

Wenn Sie die Frühjahrsvorbereitung vom Rad nicht allein vornehmen möchten, finden Sie in der Fahrradwerkstatt Ihres Vertrauens fachkundige Unterstützung.

Auch der Fahrradhelm benötigt etwas Aufmerksamkeit: Sitzt er noch korrekt auf dem Kopf und sind die Riemen korrekt eingestellt? Falls der Helm mit integriertem Rücklicht ausgestattet ist, sollten Sie alte Batterien austauschen.

Sind Beschädigungen durch einen Sturz zu erkennen? Wenn ja, sollte der Helm ausgetauscht werden.

Sie haben sich noch nicht für I LOCK IT entschieden?

Wenn Sie noch kein I LOCK IT besitzen, sollten Sie auch nicht Ihr klassisches Fahrradschloss vergessen. Bei alten Modellen mit Schlüssel sollten Sie ausprobieren, ob das Schloss leichtgängig ist und keine Beschädigungen am Schloss vorliegen.

Mit dieser Vorbereitung steht einer erfolgreichen Fahrradsaison nichts mehr im Wege!

Haben Sie sich für die kommende Saison vorgenommen, öfters auf’s Fahrrad zu steigen? Dann erleichtern Sie sich doch Ihren Fahrradalltag mit I LOCK IT. Melden Sie sich bei unserem Newsletter an und verpassen Sie keine Neuigkeiten und Aktionen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Fahrrad und einen guten Start in die Fahrradsaison, fahren Sie vorsichtig und sicher!
Ihr I LOCK IT Team

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I LOCK IT bringt gestohlenes Fahrrad zurück

Fabian M., Polizist aus Düsseldorf, wurde in diesem Jahr bereits zweimal sein Fahrrad gestohlen. Als Fahrer eines E-Lastenbikes der gehobenen Preisklasse ist er sich der Gefahr eines Fahrraddiebstahls sehr wohl bewusst und hat sein Bike mit einem GPS Tracker ausgestattet, der versteckt im Fahrradrahmen verbaut wird.

Beim ersten Diebstahl hat dieser auch gute Dienste geleistet, sodass Fabian sein Bike wiederbekam. Beim zweiten Fahrraddiebstahl reichte das jedoch nicht aus. Hier eilte ihm unser Fahrradschloss I LOCK IT+ zur Hilfe.

Doch lassen wir Fabian am besten selbst seine spannende Story erzählen:

Hallo liebes I LOCK IT Team,

ich möchte Ihnen heute von meinem letzten Fahrrad Verlust nach einem Diebstahl und dem Wiederauffinden berichten. Vor einigen Wochen wurde mein R&M Multicharger Bike bereits zum zweiten Mal entwendet.
Nach dem ersten Diebstahl hatte ich das serienmäßige Abus Speichenschloss durch Ihr Schloss, dem I LOCK IT+, ersetzt. Dies war eine der besten Entscheidungen meines Lebens!

Fahrraddiebstahl aus dem Hausflur

Mein Bike wurde diesmal aus dem Hausflur entwendet. Dummerweise hatte ich I LOCK IT+ nicht verschlossen und mein Fahrrad lediglich mit einem rudimentären Seilschloss gesichert. Das war für die Diebe natürlich kein Problem. Als ich den Diebstahl bemerkte, waren die Täter bereits über alle Berge.
Ich habe umgehend den Verlust bei R&M auf der Website angezeigt und die Mitarbeiter des GPS Tracker-Anbieters haben sich bei mir gemeldet und das Bike getrackt. Ich habe die Polizei (meine Kollegen) benachrichtigt und diese haben sich auf die Suche gemacht. Die Leitstelle der Polizei hatte mit GPS Tracker-Anbieter Kontakt und die Tracking Daten vorliegen.

Die GPS Technologie hat ihre natürlichen Grenzen

Leider blieb die Suche ohne Erfolg, da die Positionsdaten einen recht großen Bereich markierten. Meine Frau und ich überlegten, was wir tun könnten und mir fiel Ihr Schloss ein. Ich dachte mir, wenn ich in die Nähe des Bikes gelange, bekomme ich eine Verbindung zwischen I LOCK IT+ und meinem Smartphone und kann es wenigstens abschließen (und so zumindest die Diebe ärgern).

Ich ließ mir also von dem GPS Tracker-Anbieter die genaue Anschrift geben und fuhr hin. Nach einer kleineren Suche in der Straße konnte ich plötzlich Kontakt zu meinem I LOCK IT+ herstellen. Mein Bike blieb jedoch weiterhin außer Sichtweite, immerhin konnte ich aber ein bestimmtes Haus als potentiellen Fundort ausmachen. Ich informierte die Polizei und meine Kollegen kamen erneut zu der Adresse. Währenddessen wartete ich mit meiner Frau vor dem Haus, damit das Bike nicht unbemerkt doch noch den Ort verlassen konnte.

Ich erklärte den Kollegen wie mein I LOCK IT+ per Bluetooth Steuerung funktioniert und zeigte ihnen, wo ich Kontakt mit meinem Smartphone herstellen konnte. Wir gingen gemeinsam ins Haus und begaben uns auf eine längere Suche unter Einbeziehung der Hausbewohner. Einer benahm sich in meinen Augen ziemlich auffällig und später sollte sich dieser als einer der zwei Tatverdächtigen herausstellen.

Mein Bike wurde schließlich in einem Keller gefunden!

Die auffälligen Gepäckträger (orange) mit integriertem Rücklicht fehlten. Sie wurden abmontiert, um den GPS Tracker los zu werden. Hatte nicht funktioniert! Mein I LOCK IT+ war beschädigt und es gab keinen Alarmton mehr von sich. Die Schließfunktion funktionierte aber noch. Das war auch der Nachweis, dass es sich wirklich um mein Bike handelte.

Nur durch Ihr Fahrradschloss I LOCK IT+ konnten wir mein Bike wieder auffinden. Zwar hat der integrierte GPS Tracker des anderen Anbieters uns ein gutes Stück helfen können, aber ohne I LOCK IT+ und der Bluetooth Verbindung hätten wir es niemals geschafft!

Ich schreibe Ihnen, da der GPS Tracker-Anbieter die Story schon auf den eigenen online Kanälen verbreitet, dort aber I LOCK IT+ mit keinem Wort erwähnt. Allerdings finde ich, dass Ihnen und I LOCK IT+ der Ruhm gebührt und von daher möchte ich auch Ihnen die Möglichkeit zur Veröffentlichung einräumen.

Viele Grüße,
Fabian

Wir möchten Fabian herzlich danken, dass er seine Geschichte mit uns teilt!

Für uns ist es natürlich sehr spannend zu hören, wie sich I LOCK IT im Ernstfall bewährt. Und selbst in dieser Situation, in der I LOCK IT+ noch nicht einmal abgeschlossen und somit das Alarmsystem gar nicht aktiviert war, konnte es dank seiner smarten Funktionen zur Wiederfindung des Bikes beitragen.

Mit I LOCK IT GPS bieten wir zudem das smarte Schloss mit integriertem GPS Tracking an. Damit stecken die schlüssellose Bedienung, eine smarte Alarmanlage und GPS Live Tracking in nur einem Fahrradschloss und bilden ein mehrstufiges Sicherheitssystem für Ihr Fahrrad.

I LOCK IT Funktion GPS Tracking

Sobald ein Fahrraddieb den smarten Alarm auslöst, wird das GPS Live Tracking aktiviert. Zusätzlich ist I LOCK IT GPS mit der Nahortungs- und der Signaltonfunktion ausgestattet. Die genaue Standortbestimmung kann zwischen 10 – 100 Metern variieren. Um Ihr Fahrrad beispielsweise auf einem großen Areal mit vielen Abstellmöglichkeiten wiederzufinden, hilft Ihnen die Nahortungsfunktion, die richtige Spur zu finden. Egal, ob sich Ihr Fahrrad hinter einer Mauer oder in einem Keller versteckt, dank der Signaltonfunktion werden Sie es hören.

Aber bitte denken Sie immer daran, I LOCK IT zu verriegeln, sobald Sie Ihr Bike abstellen!

Herzliche Grüße,
das I LOCK IT Team

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Mein Fahrrad ist weg! Was nun?

Fahrraddiebstahl hat wohl schon jeder von uns einmal selbst erleben müssen. Bei über 300.000 Fahrrädern, die jährlich als gestohlen gemeldet werden, kein Wunder!

Die Gefahr, dass das eigene Fahrrad gestohlen wird, ist omnipräsent in unseren Köpfen, sodass selbst beim Kauf eines neuen Rades daran gedacht wird: „Besser nicht so viel Geld ausgeben. Wer weiß, wie lange ich das Fahrrad überhaupt haben werde?“

Doch der Radverkehr wandelt sich

Immer mehr Menschen steigen auf’s Rad, die gesunde, umweltfreundliche und flexible Alternative zum Autoverkehr. E-Bikes erweitern die Reichweite in der alltäglichen Nutzung und machen Urlaubsreisen auf zwei Rädern noch attraktiver. Bei der Auswahl des richtigen Fahrrads legen wir Wert auf Qualität und Komfort. Dies spiegelt sich auch im Preis, weshalb wir unser Rad so lange wie möglich nutzen wollen.

Auch eine Sache der Nachhaltigkeit, aber vor allem eine Sache des Prinzips – Fahrraddiebstahl ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr!

Ratschläge zur Prävention des Diebstahls gibt es eine Menge. Auch wir haben einige Tipps zusammengestellt, welche Maßnahmen die Diebstahlgefahr senken können.

Doch unsere Erfahrung zeigt leider, dass sich professioneller Fahrraddiebstahl nicht zu 100% verhindern lässt. Ihr Rad mit I LOCK IT GPS zu sichern ist bereits eine gute Investition in den Schutz. Was aber tun, wenn I LOCK IT GPS Ihnen eine Diebstahlmeldung sendet? Im Folgenden geben wir Ihnen die wichtigsten Tipps für den Fall eines Diebstahls.

Diebstahlbenachrichtigung

I LOCK IT GPS gibt Ihnen im Diebstahlfall sofort per Benachrichtigung auf Ihr Smartphone Bescheid, egal wo Sie gerade sind. Sobald sich ein Fahrraddieb an Ihrem Rad zu schaffen macht, wird das von den 3D Bewegungssensoren des Schlosses registriert und die integrierte Alarmanlage wird aktiv.

Gleichzeitig wird das GPS Live Tracking aktiviert. In Echtzeit können Sie nun die Position Ihres Fahrrads verfolgen.

Sie erwischen den Dieb auf frischer Tat

Wenn Sie zufällig mitbekommen, wie sich jemand unerlaubt an Ihrem Fahrrad zu schaffen macht, was würden Sie dann tun? In unserer Vorstellung würden wir dem Dieb wohl am liebsten heldenhaft davon abhalten, das Fahrrad zu klauen und ihn dann feierlich der Polizei übergeben. Doch beachten Sie, dass es sehr gefährlich ist, einen Fahrraddieb selbst zu stellen, weil die Gewalt schnell eskalieren kann. Oftmals verleitet die kriminelle Energie und der große Stress die Täter zu Gewalteinsatz und sie können sehr aggressiv reagieren. Bringen Sie sich nicht in Gefahr und rufen Sie die Polizei.

Falls diese nicht rechtzeitig eintrifft, können Sie dennoch selbst aktiv werden. Statt beherzt einzugreifen, können Sie auch heimlich ein Video vom Täter aufzeichnen. Das sorgt für eine eindeutige Täterbeschreibung und kann später von der Polizei als Beweismittel eingesetzt werden.

Eine andere Möglichkeit wäre, Passanten mit Hilferufen auf den Diebstahl aufmerksam zu machen. So viel unerwünschte Aufmerksamkeit kann einem Fahrraddieb schnell zu viel werden, sodass er die Flucht ergreifen könnte. Doch auch hierbei gilt: Der Täter kann unberechenbar reagieren. Um eine gefährlichen Verlauf zu vermeiden, sollten Sie besser auf die Hilfe der Polizei warten.

Standortverfolgung per I LOCK IT App

Wenn Sie nicht in der Nähe sind, können Sie dank des integrierten GPS Live Trackings die Position Ihres Rades ganz einfach verfolgen. Sobald der Diebstahlalarm von I LOCK IT GPS aktiv ist, sendet es die aktuellen Positionsdaten an Ihr Smartphone.

Die Übertragung findet solange statt, wie sich Ihr Fahrrad in Bewegung befindet. Wenn das Diebesgut nun also an einem geheimen Ort versteckt wird, sendet der GPS Tracker noch weitere 15 Minuten und verbleibt dann im Stand-By Modus. Sobald das Fahrrad wieder bewegt wird, startet auch das Tracking erneut.

Dadurch wird der Akku von I LOCK IT GPS geschont und Sie erhalten das Maximum der Positionsdaten. Deshalb raten wir Ihnen, den Akku stets optimal aufgeladen zu halten. So sind Sie für den Fall der Fälle gut vorbereitet.

Sollten Sie die Verfolgung aufnehmen?

Sie dürfen den Täter verfolgen, um Ihr Fahrrad zurückzuerlangen. Doch auch in diesem Fall raten wir Ihnen, die Polizei in Ihr Vorhaben einzubinden. Schließlich ist die Polizei der Experte für Fahrraddiebstahl. Auch wenn die Statistik nicht unbedingt dafür spricht, da die Aufklärungsrate sehr gering ist, die Polizei ist der Experte bei Fahrraddiebstahl. Die professionelle Ermittlungsarbeit, samt Erfahrung und Kenntnisse über die Diebstahlszene, sollten wir besser den Profis überlassen.

Die Information über den letzten Standort Ihres Fahrrads kann schon der entscheidende Hinweis für die Kollegen von der Polizei sein, um das erfolgreiche Auffinden zu ermöglichen.
Die Polizei kann dann eventuell auch weitere Räder, welche sich in den Händen der Diebe befinden, dem rechtmäßigem Besitzer zuordnen. Wer die Daten (Hersteller, Modell, Rahmennummer, individuelle Merkmale) und am besten ein Foto seines Rades parat hat ist, für eine Fahndung durch die Polizei klar im Vorteil.

Lesen Sie hier, wie die Polizei von Brandenburg bei Fahrraddiebstahl vorgeht.

Stellen Sie Strafanzeige

Mittlerweile können Sie den Diebstahl Ihres Fahrrads auch online einreichen. Um Versicherungsschutz zu erhalten, sind diese Anzeige und die Aussage, dass das Rad nicht innerhalb einer dreiwöchigen Frist aufgefunden werden konnte, meist ausreichend.

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Für ein besonders hochpreisiges E-Bike wäre es ratsam, eine extra Versicherung abzuschließen, da die Hausratversicherung nicht den vollen Wert abdecken könnte. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, um Unklarheiten auszuräumen.

Wenn das gestohlene Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Entschädigung gezahlt wurde, müssen Sie Ihre Versicherung benachrichtigen. Je nach Bedingung haben Sie die Wahl, ob die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung gestellt werden soll.

Mein gestohlenes Fahrrad wird verkauft

Sie entdecken Ihr vermisstes Fahrrad in einer Seitenstraße, auf dem Flohmarkt oder online in den Kleinanzeigen? Schalten Sie auch in dieser Situation die Polizei ein!

Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall nicht einfach Ihr Fahrrad wieder an sich nehmen dürfen. Sie müssen natürlich nachweisen, dass das Rad Ihnen gehört. Neben dem Eigentumsnachweis ist eine Codierung des Fahrrads eine effektive Maßnahme, um den Weiterverkauf zu erschweren. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Polizei, wann demnächst wieder Codierungen vorgenommen werden.

Auch wenn jemand anderes Ihr Fahrrad gutgläubig erworben hat, bleibt es weiterhin Ihr Eigentum. Um diesen Sachverhalt vernünftig aufzuklären, ist auch hier die Beteiligung der Polizei ratsam.

Alle Ratschläge kurz und knackig:

  • Achten Sie auf einen stets vollen Akku von I LOCK IT GPS, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein.
  • Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und passen Sie ihn gegebenenfalls an.
  • Codieren Sie Ihr Fahrrad und verringern Sie so den Wiederverkaufswert.
  • Stellen Sie Strafanzeige, mittlerweile ist das auch online möglich.
  • Diebstahl auf frischer Tat ertappt: Rufen Sie die Polizei und bringen Sie sich nicht in Gefahr.

Auch wenn Fahrraddiebstahl immer professioneller wird und vor allem hochpreisige Räder ins Fadenkreuz der Diebe geraten, so machen diese Diebstähle nicht den Großteil aus. Jedes fünfte gestohlene Fahrrad wurde nicht durch ein Schloss geschützt. Das macht es natürlich dem Gelegenheitsdiebstahl super einfach.

Machen Sie es Fahrraddieben also nicht so leicht! Schützen Sie Ihr Rad immer mit einem Schloss, auch wenn Sie es nur einen kurzen Moment abstellen möchten. Am besten nutzen Sie den Automatikmodus von I LOCK IT GPS, der sichert Ihr Rad ganz automatisch.

Wir wünschen Ihnen gute Fahrt mit Ihrem Rad!
Ihr I LOCK IT Team

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Radreisen im Sommer 2020

Die Corona-Regelungen sind inzwischen mehrfach  deutschlandweit gelockert worden. Dennoch gibt es weiterhin Einschränkungen, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Im Hinblick auf die Urlaubssituation ist der Reiseverkehr weiterhin eingeschränkt. Inwieweit die Einschränkungen zukünftig gelockert werden, ist bislang noch ungewiss. Dies erschwert die Planungen für die Urlaubszeit.

Bis zum 14. Juni besteht die weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland. Die Entwicklungen in der Corona-Epidemie unterscheiden stark sich von Land zu Land und sind meist mit Quarantänemaßnahmen verbunden. Eine Aufhebung der Reisewarnung könnte zunächst für einige Länder oder Regionen erfolgen. Die Regelungen für die Einreise, an den Grenzen und für den Aufenthalt werden von den jeweiligen Ländern vorgegeben.

Informieren Sie sich also am besten genau über die Vorgaben in Ihrer Region und für Ihr Reiseziel!

Reisen innerhalb Deutschlands

Auch innerhalb Deutschlands ist der touristische Reiseverkehr von Einschränkungen betroffen. Hierbei gelten die Regeln der einzelnen Bundesländer. Bevor Sie also verreisen oder Familie und Freunde besuchen wollen, müssen Sie sich über die Regelung des Zielbundeslandes informieren.
Die Öffnung der Gastronomie und des Beherbergungsgewerbes für die touristische Nutzung erfolgt schrittweise. Darüber entscheiden die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten.

Große Unsicherheit bei der Urlaubsplanung

Die Regelungen für Urlaubsreisen können sich also je nach Region stark unterscheiden. Zudem verändern sich die Einschränkungen dynamisch. Sie richten sich nach der Entwicklung der Corona-Pandemie, sodass die Einschränkungen kurzfristig gelockert, aber auch wieder verstärkt werden können.

Das führt zu einer großen Verunsicherung bei der Urlaubsplanung. Viele Reisen konnten bereits nicht wahrgenommen werden und wurden storniert. Und auch die Situation für den Sommer 2020 scheint weiterhin unsicher zu bleiben. Wenn man jetzt eine Reise bucht, ist die Chance weiterhin hoch, dass diese wieder, eventuell mit viel Aufwand, storniert werden muss.

Außerdem sind viele Menschen auch einer erhöhten finanziellen Belastung ausgesetzt. Durch zum Beispiel Kurzarbeit oder unbezahlten Urlaub für die Kinderbetreuung steht vielen Haushalten nicht ihr volles Einkommen zur Verfügung. So wird das geplante Urlaubsgeld eher als finanzieller Puffer gespart. Schließlich kann niemand voraussagen, wie sich die Pandemie noch entwickeln könnte.

Deshalb verzichten auch viele Menschen in diesem Sommer ganz auf eine große Urlaubsreise und verschieben ihre Pläne in das nächste Jahr. Das muss jedoch nicht heißen, dass Sie Ihren Urlaub zuhause nicht trotzdem spannend und erlebnisreich gestalten können!

Schwingen Sie sich auf’s Rad

Radtouren und –ausflüge sind eine tolle Alternative, um die Ferienzeit aktiv zu gestalten. Und bei der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sowie der Kontaktbeschränkungen eine gute Empfehlung, um draußen unterwegs zu sein. Ab Pfingsten sollen sogar Radreisen möglich sein. Doch auch für Tagesausflüge bietet Deutschland ein sehr breites Angebot. 250 Radfernwege und mehrere Hundert regionale Themenrouten laden ein, die eigene Region zu entdecken.

Lernen Sie Ihre Heimat ganz neu kennen, indem Sie Ziele zweiter Wahl auf weniger bekannten Wegen auswählen. Wenn Sie sich abseits der Hotspots bewegen, müssen Sie sich keine Sorgen über zu stark frequentierte Fahrradstrecken machen. So können Sie die Gebote der Corona-Pandemie ganz leicht befolgen, wenn Sie mit dem Rad unterwegs sind.

  • Aktuelle Kontaktbeschränkungen
  • Aktuelle Hygiene- und Abstandsregeln
  • Rücksichtsvoller Umgang miteinander, Gesundheitsschutz und Rücksichtnahme auf Risikogruppen

Wählen Sie Ihre Route

Gerade für den Anfang bieten sich kleine Ausflüge mit Start an der Haustür an. Bei der Recherche nach Radwanderwegen werden Sie sicher überrascht sein, wie viele verschiedene es in Ihrer Region gibt. Stecken Sie sich zu Anfang noch kleine Ziele und planen Sie nicht zu viele Kilometer ein. Schließlich soll Ihnen noch genügend Zeit für Pausen übrig bleiben.

Sind Sie bereits ein geübter Tourenfahrer, erhöht sich mit der Kilometeranzahl natürlich auch Ihre Reichweite und somit auch die Auswahlmöglichkeiten der Fahrstrecken. Wenn Sie sogar Ihr Bundesland verlassen, sollten Sie die Tour im Voraus planen und sich Kenntnis über die Bedingungen schaffen.

Fahrradausflug trotz Corona:

  • Informieren Sie sich vorab über die Regelungen der einzelnen Bundesländer.
    Wie lauten die Vorgaben für Gastronomie, Beherbergung und Reisebestimmungen an Ihrem Zielort?
  • Planen Sie Ihre Touren individuell, zu zweit oder in Kleinstgruppen – beachten Sie bei der Anzahl die Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes
  • Tragen Sie einen Mundschutz, wenn Sie in Kontakt mit anderen treten. Beim Radfahren muss er aber nicht getragen werden.
  • Möchten Sie Museen oder andere Freizeiteinrichtungen besuchen, informieren Sie sich über die Öffnungszeiten. Es kann sein, dass Sie Ihren Besuch vorab anmelden müssen, um zu starken Andrang zu vermeiden.
  • Sorgen Sie am besten selbst für Getränke und Proviant. Ein Picknick im Grünen hat seinen ganz besonderen Reiz.

Wenn Sie Fahrradreisen mit Übernachtungen planen, bleibt Ihnen ein spontanes Einkehren in Hotels oder Pensionen in diesem Sommer wohl verwehrt. Buchen Sie vorab und informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem Übernachtungsbetrieb über die Hygienebedingungen. Es könnte zum Beispiel Abweichungen bei der Verpflegung oder den Wellnessangeboten geben.

Für den Sommer 2020 sind Ausflüge mit dem Fahrrad bestens geeignet, den Kopf frei zu bekommen. Genießen Sie die Natur, lassen Sie sich den Fahrtwind um die Ohren sausen und entdecken Sie neue Lieblingsplätze ganz in Ihrer Nähe.
So schaffen Sie sich kleine Auszeiten vom momentanen schwierigen Alltag und haben nicht das Gefühl, komplett auf Ihren Urlaub verzichten zu müssen. Probieren Sie es doch mal aus!


Wenn Sie bereits ein passionierter Radfahrer sind, fällt es Ihnen mit Sicherheit nicht schwer, die zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Hier sind für Sie alle Tipps für Ihren Fahrradausflug kurz und knackig zusammengefasst:

  1. Route
    Planen Sie Ihre Route vorab, um Hotspots und stark bevölkerte Orte und Wege zu vermeiden.
  2. Hilfsmittel
    Statten Sie sich für die Routenplanung mit einer Smartphone App aus. Diese sind explizit für Radfahrrouten ausgerichtet und können Ihnen zudem als Navigationshilfe dienen.
  3. Kilometeranzahl
    Nehmen Sie sich nicht zu viel vor. Gerade untrainierte Radfahrer können ohne vorheriges Training schnell an ihre Grenzen stoßen.
  4. Fahrrad
    Überprüfen Sie die Verkehrssicherheit Ihres Rades: Bremsen, Schaltung, Beleuchtung und Kette sind die wichtigsten Komponenten.
  5. Panne
    Packen Sie sich Flickzeug und Werkzeug ins Gepäck. Je länger Ihre Tour ist, desto besser sollte Ihr mobiler Werkzeugkoffer ausgestattet sein.
  6. Gepäck
    Man braucht ohnehin viel weniger im Urlaub, als man denkt. Sparen Sie also lieber an unnötigem Gewicht und setzen Sie auf funktionelle Kleidung.
  7. Planung
    Bei mehrtägigen Radreisen ist die vorherige Planung der Übernachtungen die Voraussetzung. Für Mittagspausen ist auch sinnvoll, sich vorab bei der Gastronomie zu informieren und anzumelden.
  8. Wetter
    Durch den Fahrtwind bemerken Sie die starke Sonneneinstrahlung vielleicht gar nicht. Sorgen Sie für ausreichend Sonnenschutz, um abends keine böse Überraschung zu erleben. Gegen spontane Regenschauer ist man mit einem Regenponcho gefeit, der platzsparend zusammengefaltet immer in die Tasche passt.
  9. Genug trinken
    Häufig unterschätzen Radurlauber den Flüssigkeitsbedarf Ihres Körpers. Trinken Sie also regelmäßig, um Kopfschmerzen und Muskelkrämpfe zu vermeiden.
  10. Spontaneität
    Bleiben Sie spontan in der Corona-Pandemie. Bei kleineren Tagesausflügen bleiben Sie flexibel, auch bei unvorhergesehenen Wetterbedingungen oder anderen Geschehen.

Das I LOCK IT Team wünscht Ihnen einen wundervollen Sommer auf dem Fahrrad!

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Was Sie über die Corona App wissen sollten

Die Möglichenkeiten der digitalen Welt gegen die Corona Pandemie

Das Tracking von Kontakten mit Hilfe einer Smartphone App kann während der Corona Pandemie Leben retten!

Der Lock Down in Deutschland dauert nun schon einige Zeit an. Ob es nach den Osterferien zu einem schrittweisen Ausstieg aus den Maßnahmen kommt, ist noch nicht abschließend klar. Die Wirtschaft leidet und die Menschen fragen sich, wie lange Sie das noch durchhalten können.

Eine Lockerung der Maßnahmen, so sind sich mehrere Experten einig, kann es nur geben, wenn die flächendeckende Erfassung und Auswertung von Infektionsketten deutlich verbessert wird.
Als eine der vielversprechendsten Methoden wird derzeit, unter anderen auch durch den Virologen der Charitè Berlin Prof. Dr. Christian Drosten, die Corona App diskutiert.

Derzeit ist die Stopp Corona App noch nicht verfügbar. Es laufen aber bereits erste Tests mit Prototypen der App, so auch in der Berliner Julius-Leber-Kaserne der Bundeswehr mit insgesamt 50 Soldaten.

Wir informieren Sie über die Technologie der App

In diesem Artikel möchten wir Sie über die bisher bekannte Funktionsweise der Corona App bzw. der Stopp Corona App informieren. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Smartphone konfigurieren, damit die Corona App zuverlässig funktionieren kann.

Die haveltec GmbH arbeitet seit über 5 Jahren mit dem Bluetooth System, welche für das Tracking der Corona App eingesetzt werden soll. „Aus unserer Arbeit mit dieser Technologie haben wir viele Erfahrungen gesammelt und daraus technische Lösungen für Alltagsprodukte entwickelt. Unter anderem unser automatisches Fahrradschloss I LOCK IT. Wir sehen bei dem Einsatz der Bluetooth Technologie in der Corona App viel Potential und damit die Möglichkeit, einen wichtigen Baustein im Kampf gegen die Auswirkungen der Corona Pandemie einzusetzen.“ sagt Christian Anuth, Mitgründer und Geschäftsführer der haveltec GmbH.

Bisherige Entwicklungen

In einigen asiatischen Ländern, allen voran China, sind bereits Tracking Apps zur Erkennung von Infektionsketten im Einsatz. Bei einigen dieser Anwendungen wird weitreichend in die Privatsphäre der Nutzer eingedrungen und es gibt zum Teil sogar die Verpflichtung, die Apps zu nutzen.
Europa und auch im speziellen Deutschland wird seinen strengen Datenschutzbestimmungen auch in Zeiten der Corona Krise gerecht werden wollen. Dies ist nicht zuletzt auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Menschen in Deutschland und den anderen EU Ländern eine Corona App überhaupt verwenden und dieser vertrauen werden.

Für die Entwicklung eines Datenschutz-konformen Konzeptes einer Kontakt Tracking App arbeitet derzeit eine Gruppe von Instituten und Unternehmen aus Europa. Das Projekt „Pan European Privacy-Protecting Proximity Tracing“ (PEPP-PT) sieht vor, eine Verfolgung von Infektionsketten mittels einer Technologie auf Basis der Bluetooth Funk Technik aufzubauen.

Wie funktioniert die Corona App?

Ziel der Nutzung einer Smartphone App im Kampf gegen die Verbreitung des Corona Virus ist die lückenlose Identifikation von Kontaktpersonen im Falle einer Infektion. Die App soll erkennen, welcher Kontakt eine potentielle Übertragung von Corona Viren dargestellt hat. Nach Meinung von Experten entsteht ein Risiko-Kontakt bei einer Kontaktdauer ab 2 Minuten und unter einem Abstand von 1,5m. Diese Kontakte werden anonymisiert für eine Dauer von voraussichtlich 4 Wochen in der App gespeichert.
Gibt nun ein Nutzer sein positives Testergebnis in der Corona App ein, werden alle gespeicherten Risiko-Kontakte informiert und unter anderem zur Quarantäne aufgefordert.

Kontakt Tracking mit Hilfe des Smartphones

Wie funktioniert die Technik hinter der App?

Nahezu alle aktuell erhältlichen Smartphones verfügen über einen Bluetooth Funk Chip. Bluetooth wird bisher für die drahtlose Verbindung zwischen zwei Endgeräten wie zum Beispiel Headset, der Auto Freisprecheinrichtung oder der Musikbox verwendet und dem Smartphone genutzt.
Damit die beiden Geräte sich allerdings auch verbinden können, müssen Sie sich natürlich vorher finden und authentifizieren. Dazu gibt es bei dem Bluetooth Standard zwei Funktionen: Eine Funktion ist das Suchen von Geräten. Die andere ermöglicht es einem Gerät, ein Erkennungssignal auszusenden. So können sich zwei Geräte finden und verbinden. Wer welche Rolle übernimmt, entscheidet die Anwendung. Auch das Wechseln der Rollen ist zum Beispiel bei Smartphones möglich.

Genau diese Funktion bildet die Grundlage der Corona App

Die Tracking App nutzt das Bluetooth Signal zur Verfolgung der Kontakte von Personen. Dabei sendet die Corona App eine sich automatisch, regelmäßig ändernde anonyme Identifikationsnummer an die gesamte, nähere Umgebung. Zum besseren Verständnis kann man sich dies wie eine Sendeantenne eines Radiosenders vorstellen, welcher seine Radiosendung an alle in Reichweite befindliche Radioempfänger ausstrahlt.

Gleichzeitig erkennt die Corona App die bisher in Reichweite empfangenen Identifikationsnummern anderer aktiver App Nutzer.

Dies funktioniert natürlich ebenso, wenn sich Sender und Empfänger aneinander vorbei bewegen. Daher wäre das reine Erfassen der Identifikationsnummern nicht sehr hilfreich.
Der für die Corona App eingesetzte Bluetooth Technologie hat abhängig von Faktoren wie der Sendeleistung, umgebende Strukturen und der Antennenausrichtung eine Reichweite von bis zu 50 Metern. Damit ist ein Vielfaches des relevanten Radius erfassbar.

Bluetooth Technik im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona Virus

Bluetooth – eine variable Kommunikationstechnologie

Bluetooth kann aber noch mehr als nur Signale aussenden und empfangen. Es ist möglich den Abstand zwischen dem Sender und dem Empfänger einzuschätzen.

Dabei gibt es zwei Methoden die zum Einsatz kommen könnten: Die eine Methode ist relativ einfach. Es ist möglich zu messen, wie lange es dauert bis das Signal vom Sender zum Empfänger übertragen wurde. Ist diese Zeit (Laufzeit) bekannt, kann man unter Berücksichtigung der Signalgeschwindigkeit den zurück gelegten Weg und damit den Abstand zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen Sender und Empfänger ermitteln.

Bei der anderen Methode wird die Signalstärke gemessen. Umso größer der Abstand zwischen Sender und Empfänger ist, umso schlechter ist das Signal. Viele kennen das von der WLAN Verbindung im Haus. Umso weiter die Entfernung vom Router ist, umso schlechter wird der Empfang. Die Veränderung der Signalstärke kann gemessen werden und gibt einen gewissen Rückschluss auf die Entfernung zwischen Sender und Empfänger.

Beiden Methoden gemein ist aber eine relative Ungenauigkeit. So wie bei jedem anderen Funksignal auch sind die Signallaufzeit und die Signalstärke von verschiedenen Faktoren abhängig.
Unter anderem hat jedes Smartphone Modell eine andere Sendeleistung. Ebenso mach es einen großen Unterschied für die Abstandsmessung, ob man das Smartphone in der Hand hält oder in der Hosentasche trägt. Trotz dieser Unsicherheiten kann man mit einem intelligenten Algorithmus zur Auswertung der Messwerte durchaus erkennen, ob sich zwei Smartphones in einem Abstand von 5 Metern oder 1 Meter befinden.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Die von der Corona App erfassten Identifikationsnummern, der ermittelte Abstand und die Dauer des Kontaktes werden verschlüsselt auf dem Smartphone gespeichert. Dies allerdings nur für die Fälle, in denen der Kontakt ein reales Übertragungsrisiko (Richtwert laut Experten: 1,5m Abstand und ab 2 Minuten Kontaktdauer) darstellte.
Es werden daher weder GPS Standortdaten noch andere persönliche Daten an einen Online Dienst übermittelt. Ebenfalls werden die in der App gespeicherten Daten jeweils nach 28 Tagen automatisch gelöscht.
Bei diesem Konzept der Kontaktermittlung ist es in keinem Fall möglich einen Kontakt persönlich zu identifizieren oder sein Bewegungsprofil nachzuvollziehen. Allein die Information über einen Kontakt mit einem positiv getesteten Corona App Nutzer wird verfügbar.

Individuelle Warnungen für Infektionsrisiko Begegnungen auf das Smartphone erhalten

Wann werde ich von der Corona App gewarnt?

Sollte ein Nutzer in der Corona App seine bestätigte Corona Infektion eintragen, wird seine Liste der erfassten Risikokontakte und die anonymen Identifikationsnummern an einen zentralen Online Server übertragen.
Die Corona Apps aller Nutzer gleichen regelmäßig die im jeweiligen Smartphone gespeicherte Liste mit der Online Liste ab und können damit erkennen, ob man einen relevanten Kontakt hatte oder nicht.

Fällt der Vergleich positiv aus, zeigt die App eine Mitteilung an. Nun hat man die Möglichkeit, den Hausarzt zu kontaktieren und einen Test anzufragen. Zudem sollte man sich direkt in häusliche Quarantäne begeben! Ist der eigene Test positiv, trägt man diese Information in die eigene Corona App ein. Wie zuvor beschrieben werden nun wiederum alle relevanten App Nutzer informiert.

Mit welchen Smartphones wird die Corona App kompatibel sein?

Die Corona App wird voraussichtlich für Smartphones mit dem Betriebssystem Android von Google und iOS von Apple erhältlich sein. Da die Corona App den Bluetooth Low Energy Standard benötigt, muss die Betriebssystem Version auf Ihrem Smartphone gleich oder größer als die folgende Version sein:

  • Android Geräte ab Betriebssystemversion Version 5 (Lollipop)
  • Apple Smartphones ab iPhone 5 und
  • generell müssen Smartphones ausgestattet sein mit Bluetooth Low Energy (BLE)/4.0 Funktion

Kann mein Smartphone durch die Aktivierung von Bluetooth gehackt werden?

Der neue Bluetooth Standard gilt im Gegensatz zur vorherigen Version als sehr sicher. Ein Zugriff durch Fremde auf Ihr Smartphone ohne Ihr Zutun bei permanent eingeschalteter Bluetooth Funktion ist nicht möglich. Neue Algorithmen zur Verschlüsselung und Authentifizierung erschweren Hackerangriffe signifikant.

Verbraucht die Corona App meinen Smartphone Akku schneller?

Es ist wichtig, dass die nötigen Ressourcen auf Ihrem Smartphone genutzt werden können, damit die Corona App wie zuvor beschrieben ihre Funktionen ausführen kann. Über einen erhöhten Energieverbrauch Ihres Smartphones brauchen Sie sich in der Regel keine Sorgen machen.
Der Bluetooth Low Energy Standard ist auf geringen Energieverbrauch optimiert. Ein Verbrauch von 3-5% Ihres Smartphone Akkus ist für den Schutz der eigenen Gesundheit sicher zu verschmerzen.

Die wichtigsten Schritte und Tipps für eine sichere Funktion der Corona App:

  1. Laden Sie die Corona App nur von einer offiziellen Quelle herunter (sobald verfügbar, finden Sie hier den Link dazu)
  2. Installieren Sie die Corona App auf Ihrem Smartphone
  3. Starten und richten Sie die Corona App ein
  4. Geben Sie alle von der Corona App angeforderten Berechtigungen frei
  5. Schauen Sie sich die von der Corona App angezeigten Informationen zur korrekten Verwendung aufmerksam an
  6. Setzen Sie ggf. individuelle Einstellungen in der Corona App
  7. Aktivieren Sie die Bluetooth Funktion Ihres Smartphones und lassen Sie diese aktiv
  8. Lassen Sie die Corona App immer aktiv und beenden Sie diese nicht
  9. Deaktivieren Sie ggf. Energiespareinstellungen für die Corona App in Ihrem Smartphone

Welche Funktionen sind zusätzlich in der Corona App geplant?

In einem denkbaren Ausbauschritt könnte die Corona App bei der Anmeldung zu einem Corona Test unterstützen oder Hinweise für die Vermeidung einer Ansteckung geben.
Ebenso wäre es möglich, auf Basis der erkannten Infektionsketten und der Häufigkeit von Infektionen, generelle Hinweise auf das aktuelle Ansteckungsrisiko zu geben.

Was hat ein Fahrradschloss mit der Corona App zu tun?

Die Technik, welche bei der Corona App eingesetzt wird, ist auch bei unserem smarten Fahrradschloss I LOCK IT integriert.

Anhand der Bluetooth Verbindung zum Smartphone erkennt I LOCK IT automatisch, ob sich der Besitzer von seinem Rad entfernt. Ist dies der Fall, schließt das Fahrradschloss das Rad automatisch ab. Ebenso wird ein Alarmsystem aktiviert, das sowohl einen lautstarken akustischen Warnton am Schloss auslöst, als auch eine Mitteilung auf das Smartphone sendet, sollte sich jemand an Ihrem Rad zu schaffen machen. Kehrt man wieder zum Rad zurück, öffnet I LOCK IT vollkommen automatisch.
Das Rahmenschloss wird ganz einfach an das Fahrrad montiert und kann mit dem Smartphone gesteuert werden.

Diese Funktion ist möglich durch den Einsatz der bereits für die Corona App beschriebenen Messung und Auswertung der Bluetooth Signalstärke. Mittlerweile wurde das intelligente Fahrradschloss um eine GPS Tracking Funktion erweitert. Damit versetzt es seinen Besitzer nun in die Lage, den Standort im Diebstahlfall nachzuverfolgen und der Polizei zu melden.

Welchen Beitrag kann eine App zur Eindämmung der Corona Pandemie leisten?

Das Ansteckungsrisiko im Falle des Corona Virus ist hoch, wenn Menschen Ihre sozialen Kontakte pflegen und Ihrem üblichen Tagesablauf nachgehen. Das gilt für die Arbeit als auch für die Freizeit.

Der Covid19 Virus wird unter anderem durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen und kann bei Menschen in Abhängigkeit der allgemeinen Verfassung zu schweren Krankheitsverläufen führen. Daher ist es notwendig, die Ausbreitung zumindest zu verlangsamen, um die durchgängige stationäre Behandlung von Menschen mit schweren Krankheitsverläufen weiterhin gewährleisten zu können.

Auf Nummer sicher gehen und digitale Technik zur Corona Infektions Frühwarnung nutzen

Man kann mit der verantwortungsvollen Nutzung dieser Technik einen wichtigen Beitrag zum besseren Verständnis der Ausbreitung des Corona Virus und der Aufrechterhaltung der Versorgung leisten. Nicht zuletzt kann auch die Arbeit der Gesundheitsämter mit Hilfe der Corona App besser unterstützt werden und Ressourcenverteilung kann optimiert werden.

Achten Sie immer darauf, nur die von öffentlichen Stellen offiziell frei gegebenen Anwendungen zu nutzen und informieren Sie sich zum Beispiel auf den Seiten des Robert Koch Institutes. Dort werden Sie im Zweifelsfall auch zur offiziellen Corona App geleitet.
Zurzeit ist die Corona App noch nicht verfügbar. Sobald die offizielle Version zum Download bereit steht, finden Sie auf dieser Seite Informationen dazu.

Wer zu diesem und anderen Themen auf dem Laufenden bleiben will, kann sich gerne für unseren Newsletter anmelden.

Das I LOCK IT Team wünscht, dass Sie gesund bleiben!

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Artikel einen guten Überblick zum Thema: Corona App gegeben zu haben.

Aufgrund der sich schnell ändernden Regelungen sind alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Fahrradfahren in der Corona Krise?

Fahrradfahren in der Coronakrise? Möglich, wenn Sie den Anweisungen folgen

Update: Die Corona-Neuinfektionen liegen weiterhin auf einem hohen Niveau. Daher hat der Bundestag eine bundeseinheitliche Notbremse ab einem Inzidenzwert von 100 beschlossen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt die bundeseinheitliche Notbremse. Darunter gelten die jeweiligen Regelungen der einzelnen Länder. Für sportliche Betätigung im Freien gilt derzeit, auch bei einem Inzidenzwert über 100, dass einer Fahrradtour in der näheren Umgebung allein oder je nach Regelung von maximal 2 Personen bzw. dem eigenen Haushalt nichts im Wege steht. Damit können auch nach wie vor die ersten Sonnenstrahlen auf dem Rad genossen werden.
Wer sich krank fühlt, ein positives Corona Test Ergebnis oder eine Anordnung zur häuslichen Quarantäne bekommen hat muss natürlich wie gehabt auf eine Radtour verzichten bzw. bis auf weiteres verschieben um Kontakte und damit eine weitere Ansteckung zu verhindern.


Da sich die Regelungen kurzfristig und nicht bundeseinheitlich verändern können, empfehlen wir dringend sich auf den entsprechenden Seiten des betreffenden Bundeslandes vor Ihrer Radtour ausführlich zu informieren. Bitte denken Sie auch daran einen geeigneten Mund-Nasenschutz (FFP2 Maske) immer mit dabei zu haben. So können Sie auch jederzeit auf der Radtour einkaufen oder in der Not Bus und Bahn nutzen.
(Stand 29.04.2021 09:00)

Update: Insgesamt wurden die Beschränkungen weiter zurück gefahren. Das Radfahren im Hinblick auf die geltenden Corona Einschränkungen bleibt nach wie vor erlaubt. Weiterhin dürfen unter Hygieneauflagen nun bundesweit wieder Gastronomen und Gastgewerbe öffnen und Gäste bewirten bzw. unterbringen. Ebenso freut sich Ihr Fahrradfachhändler über Ihren Besuch (mit Mund-Nasenschutz) nach der Wiederöffnung der Verkaufsflächen. Ausflüge mit dem Fahrrad sind nun auch mit dem eigenen und mit einem weiteren Hausstand, der Partnerin oder dem Partner erlaubt.

Da sich die Regelungen kurzfristig und nicht bundeseinheitlich verändern können, empfehlen wir dringend sich auf den entsprechenden Seiten des betreffenden Bundeslandes vor Ihrer Radtour ausführlich zu informieren. Bitte denken Sie auch daran einen geeigneten Mund-Nasenschutz immer mit dabei zu haben. So können Sie auch jederzeit auf der Radtour einkaufen oder in der Not Bus und Bahn nutzen.
(Stand 31.05.2020 09:00)

Update: Nach der heutigen Videokonferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern gibt es eine gemeinsame Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Corona Pandemie. Die derzeit bis zum 19.04. verabschiedeten Regelungen zum Kontaktverbot werden bis zum 3.05.2020 verlängert. Damit bleiben unsere Empfehlungen auch weiterhin aktuell. (Stand 15.04.2020 23:30)

Update: Neben den Ausgangssperren in Bayern und Sachsen werden in allen anderen Bundesländern Kontaktverbote erlassen. Alle in diesem Artikel beschriebenen Möglichkeiten bleiben auch während dieser Kontaktverbote möglich. (Stand 22.03.2020 18:30)

Update: Neben Bayern hat nun auch Sachsen eine Ausgangssperre erlassen. Die in diesem Artikel beschriebenen Möglichkeiten gelten auch für die dort erlassene Ausgangssperre (Stand 22.03.2020 17:00)

Fahrrad fahren kann in der Zeit der Corona Krise ein kleines Stück Freiheit bedeuten!

Die Meldungen in den Nachrichten überschlagen sich fast stündlich. Restaurants, Museen, Theater, Parks, eigentlich alle Bereiche des öffentlichen, sozialen Lebens sind nicht mehr zugänglich oder es ist verboten sich dort aufzuhalten. Ausgangssperren oder Kontaktverbote regulieren mittlerweile fast alle Möglichkeiten, sich außerhalb der eigenen 4 Wände zu bewegen.
Diese Maßnahmen sind ungemein wichtig, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen und den Kollaps der Krankenversorgung zu verhindern. Daher sollte sich nun auch jeder im eigenen Sinne, aber auch im Hinblick auf Freunde, Verwandte und nicht zuletzt allen Mitmenschen, an diese Regeln halten.

Es wird nun die stärkste Regulierung der Behörden gegen die Corona Pandemie zum Einsatz gebracht: Ausgangssperren.
Ausgangssperren in Europa sind bereits in ganz Frankreich und Italien, aber auch in einigen deutschen Städten wie Freiburg und dem Land Bayern umgesetzt. Andere europäische Länder werden wohl ebenfalls zu verschärften Maßnahmen greifen. In Deutschland folgen nun andere Länder bundeseinheitlich mit dem Kontaktverbot. Eine bundesweite Ausgangssperre behält sich die Regierung bisher noch vor.

Das Ansteckungsrisiko im Falle des Corona Virus‘ ist hoch, wenn Menschen weiterhin ihre sozialen Kontakte wie gewohnt pflegen und ihrem üblichen Tagesablauf nachgehen. Das gilt für die Arbeit und auch für die Freizeit.
Der Covid19 Virus wird unter anderem durch Tröpfchen- und Schmierinfektion übertragen und kann bei Menschen in Abhängigkeit der allgemeinen Verfassung zu schweren Krankheitsverläufen führen. Daher ist es notwendig, die Ausbreitung zumindest zu verlangsamen, um die durchgängige stationäre Behandlung von Menschen mit schweren Krankheitsverläufen weiter gewährleisten zu können.

Aber was bleibt uns nun noch?

Viele Menschen fragen sich, was man nun noch tun kann, damit das eigene Zuhause auf Grund von Ausgangssperren und Kontaktverbot durch die Corona Pandemie nicht gefühlt zur Gefängniszelle wird.

Was fast allen bisherigen Ausgangssperren gemein ist, sind bestimmte Ausnahmen für verschiedene Notwendigkeiten. So ist natürlich das Einkaufen von Lebensmitteln genauso gestattet wie der Gang zum Arzt. Ebenso gibt es die einhellige Meinung, dass auch die Bewegung an der frischen Luft, idealerweise in der freien Natur, eine grundlegende Notwendigkeit für den Menschen darstellt. So wird auch von den Verantwortlichen aus der Politik und dem Gesundheitssektor die Notwendigkeit der Bewegung im Freien als legitimer Grund gesehen, sich während der Corona bedingten Ausgangssperre im Freien zu bewegen.

Darf ich noch Fahrrad fahren?

Kurzum, ja. Fahrrad fahren ist auch bei den bisher in Deutschland verhängten Ausgangssperren erlaubt. Allerdings unter bestimmten Bedingungen! Sie dürfen mit dem Rad die folgenden Wege erledigen:

  • Arzt- oder Apothekenbesuche
  • Den Arbeitsweg
  • Notwendige Einkäufe
  • Wege, um Hilfebedürftige zu unterstützen
  • Den Lebenspartner und das eigene Kind zu besuchen
  • Individuelle sportliche Betätigung im Freien (ausgenommen Gruppensportarten)
mit dem Fahrrad Freiheit während Corona Ausgangssperre genießen

Damit ist und bleibt das Fahrrad eines der wichtigsten Individualverkehrsmittel. Auch in der Zeit der Corona Krise und unter dem Gesichtspunkt von landesweiten Ausgangssperren. Das Fahrrad bietet durchaus Vorteile gegenüber dem PKW und dem öffentlichen Nahverkehr.
Das Risiko, sich während der Fahrt anzustecken, ist verhältnismäßig gering. Den Kreislauf in Bewegung zu halten und damit zu stärken ist ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Vorsorge. Ein gesunder, belastbarer Kreislauf kann auch helfen, schwere Krankheitsverläufe gut zu überstehen und die Genesung verbessern.

Nebenbei produziert das Fahrrad keine schädlichen Verbrennungsgase in der Luft, welche bei Atemwegserkrankungen die Atemwege zusätzliche belasten können. E-Bikes und Lastenräder bzw. deren Kombination ermöglichen zudem, mittlerweile auch ziemlich entspannt, den Lebensmitteleinkauf sicher und bequem nach Hause zu bringen. Es spricht also vieles dafür, auch in Zeiten der Corona Krise auf das Fahrrad als Bewegungs- und Transportmittel zu setzen.

Was aber können wir denn mit dem Fahrrad alles tun, das auch während der Covid19 Ausgangssperre oder Ausgangsbeschränkung erlaubt ist?

Hier gibt es mehr Möglichkeiten, als man im ersten Moment vermuten würde. Schauen wir uns die Liste der mit dem Fahrrad erlaubten Aktivitäten bei den bisher verhängten Ausgangssperren an. Es ergeben sich sehr viele verschiedene Optionen, die alle helfen sich selbst und am besten auch anderen etwas Gutes tun zu können. Einzige Voraussetzung ist, dass man alleine oder maximal mit Menschen, mit denen man nachweislich zusammen lebt, die im Folgenden vorgeschlagenen Aktivitäten betreibt.

Weitere Aktivitäten bei Ausgangssperre

Hilfe für andere

Was ist aktuell wichtiger, als zusammen zu halten und sich gegenseitig zu helfen? Rufen Sie Nachbarn oder Verwandte an, um sich nach deren Wohlbefinden zu erkundigen, und bieten Sie Hilfe an. Ebenso können Sie sich an den vielerorts gegründeten Hilfsprojekten beteiligen. Mit Ihrem Fahrrad können und dürfen Sie für bedürftige Personen Einkäufe erledigen oder Medikamente besorgen.

Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken, Sie konnten helfen und waren gleichzeitig an der frischen Luft. Achten Sie natürlich immer darauf, den direkten Kontakt mit den Menschen zu vermeiden und nutzen Sie das Telefon oder andere Kommunikationswege, um sich abzustimmen.

Es wird ungewohnt sein, den Einkauf bei Ihren Großeltern vor der Tür abzustellen, ohne sich persönlich zu begrüßen – aber es ist notwendig!

Arbeitsweg

Anstatt sich im öffentlichen Nahverkehr einem erhöhten Ansteckungsrisiko auszusetzen, können Sie nach Möglichkeit den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad erledigen. Auch hier dürfen Sie entgegen der Ausgangssperre das Haus verlassen und an der frischen Luft sein.

Machen Sie doch mal einen kleinen Umweg auf dem Weg zur Arbeit und genießen es, für einen Moment draußen zu sein.

GeoCaching

Die digitale Form der Schnitzeljagd erfreut sich schon seit Jahren großer Aufmerksamkeit von Menschen, die gerne draußen sind und ein Faible für Schatzsuchen haben.

Das Prinzip ist sehr einfach! Sie laden sich die passende App auf Ihr Smartphone und anhand einer digitalen Karte in der App können Sie die verschiedenen Caches (Schätze) und deren Position sehen. Sind Sie zum angezeigten Ort geradelt, beginnt die Suche nach dem Versteck.
Hinweise über Größe des Caches und Ort des Verstecks in der App helfen bei der Suche. Hat man den Cache gefunden, darf man sich in ein kleines Logbuch (Gästebuch) eintragen. Aber in Zeiten der Corona Ansteckungsgefahr hinterlassen Sie vielleicht lieber nur online über die Smartphone App Ihren Eintrag.

Drachen steigen

Entdecken Sie den Spaß aus Kindertagen wieder neu! Wo manche Menschen jetzt schmunzeln werden, kann viel Freude und Freiheit auf Sie warten. Das Gefühl an der frischen Luft zu sein und gleichzeitig seinem Spieltrieb mal etwas nachzugeben, ist eine Wohltat für Körper und Geist.

Drachen gibt es in einer kaum überschaubaren Vielfalt. Darunter sind auch Varianten, welche auf dem Fahrrad Gepäckträger oder in der Gepäcktasche Platz finden. Für den erfahrenen Flieger bietet sich ein Lenkdrachen an und für Anfänger der klassische Einleinerdrachen. Bei Form und Farbe Ihres Drachen sind Ihnen kaum Grenzen gesetzt. Vom Drachen in Form von Tieren oder Fabelwesen bis hin zur bunten Flugmatte ist alles erhältlich. Mit der richtigen Technik und Vorbereitung lässt sich der Drachen auch problemlos allein starten, vorausgesetzt der Wind spielt mit. Natürlich dürfen auch die eigenen Kinder und/oder der Partner dabei sein.

Radtour

Radtour mit Picknick in der Coronakrise noch möglich

Der Klassiker schlechthin! Nichts geht über eine ausgedehnte Radtour in der Natur.
Nutzen Sie das bisweilen gut ausgebaute Radweg-Netz für Ihre Fahrradtour fern ab von den Städten. Entdecken Sie idyllische Seen und Wäldern in Ihrer Umgebung. Nur die Pause mit einer zünftigen Brotzeit im Gasthaus am Wegesrand muss in diesen Zeiten entfallen. Doch das heißt nicht, dass Sie auf eine Stärkung zwischendurch verzichten müssen. Packen Sie sich Ihre Brotzeit von Zuhause einfach ein und genießen Sie Ihr kühles Radler oder das belegte Brot direkt da, wo es gerade am schönsten ist.

Radtouren über mehrere Tage sollten allerdings nicht geplant werden. Übernachtungen in Gasthäusern, Hotels oder Pensionen größtenteils nicht mehr möglich bzw. untersagt.

Momentan lockt uns auch schönstes Frühlingswetter mit herrlichem Sonnenschein nach draußen. Doch auch wenn sich das Wetter ändern wird, sind Fahrradtouren noch immer eine Option. Für schlechtes Wetter gibt es passende Kleidung.
Sie entscheiden, was Sie schaffen und worauf Sie Lust haben. Sie werden es genießen, das ist sicher!

Damit Sie bei Ihren Fahrrad Touren immer sicher unterwegs sind, denken Sie auch daran einen Helm zu tragen und gut sichtbar im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Dazu gehört helle, auffällige Kleidung und passende Beleuchtung.

Ihr Rad müsste zuerst auf Vordermann gebracht werden?


Kein Problem! Die aktuellen Regelungen erlauben den Fahrradfachhändlern, den Werkstattbetrieb aufrecht zu halten und seit dem 15.04.2020 wieder den Verkauf von Fahrrädern. Ein wichtiger Tipp: Rufen Sie vorher an und klären Sie, wie die Reparaturannahme im Zuge der Corona bedingten Vorsichtsmaßnahmen gehandhabt wird.

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Das I LOCK IT Team wünscht, dass Sie gesund bleiben und hofft, Ihnen mit diesem Artikel einen guten Überblick zum Thema ‚Fahrradfahren während der Covid19 Ausgangssperre‘ geben konnte. Natürlich sind Außenaktivitäten ausschließlich im gesundem Zustand ratsam!

Bitte beachten Sie, dass wir keine spezifischen Fragen zu Ihrem persönlichen Fall beantworten können. Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie sich verhalten sollen, dann entscheiden Sie sich immer für das Verhalten, welches Sie und andere am besten vor einer Ansteckung oder anderen unnötigen Risiken bewahren kann.

Aufgrund der sich schnell ändernden Regelungen sind alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auch beim Robert Koch Institut oder dem Bundesministerium für Gesundheit.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr I LOCK IT Team

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Das Rad neu erfinden – intelligente (Fahrrad)informationen

Das Rad neu erfinden - intelligente (Fahrrad)informationen

In der Fahrradwelt spielt der Einsatz von intelligenten Informationen bisher eine eher untergeordnete Rolle. In den allermeisten Fällen sind wir mit unserem Fahrrad analog unterwegs. Aus der Garage heraus, hinauf auf das Rad geschwungen und los geht es. Am Ziel angekommen: absteigen und anschließen.

Doch halten wir kurz inne und überlegen von vorn, was alles währenddessen passiert ist. Wo vereinfachen uns intelligente Systeme das Radfahren? Wie können smarte Fahrräder mehr Menschen zum Radfahren motivieren, um eine nachhaltige Mobilität zu fördern?

Der Alltag eines Radfahrers, der smarte und intelligente Systeme nutzt: Ein Szenario der Zukunft – und teilweise schon gelebte Realität. Nur wissen davon zu wenige.

Beginnen wir die (Rad) Reise

Es ist Morgen. Die Wolken leuchten wieder in kräftigem Lila. Blick auf das Smartphone. Alles ok, es gibt keine Neuigkeiten. Das wird ein ganz normaler Mittwoch werden, denke ich. Zeit für einen Kaffee.

Kurz zu mir: Ich gehöre zu der Gruppe der „Everyday Bike Troupers“ und bin mit dem E-Bike unterwegs. Jeden Tag in die Kita und zur Arbeit. Der Wocheneinkauf und andere Besorgungen. All das, was gemacht werden muss, wenn die Mobilitätslösung kein Auto sein soll.

Am Rad angekommen, registriert mein Fahrrad bereits einige Meter vorher, das ich in der Nähe bin und aktiviert seine Systeme (es wird z.B. das Licht aktiviert). Das smarte Fahrradschloss öffnet sich vollautomatisch und ich erspare mir die Suche nach einem Schlüssel und das aufwändige Verstauen des Schlosses. Mit dem individuellen Fahrer-Erkennungssystem funktioniert das tadellos und meine persönlichen Kennwerte wie z.B. beliebte Strecken werden abgerufen. Außerdem prüft das Fahrrad selbstständig wartungsintensive Teile, wie die Bremsen, die Lichtanlage oder den Reifendruck und zeigt mir dies mit einer entsprechenden Signalleuchte und per App-Notifikation auf meinem Smartphone an. Wenn ich es wünsche, werden diese Daten auch an meine Fahrradwerkstatt des Vertrauens übermittelt. Diese meldet sich dann bei mir und macht einen Termin aus. Abgefahrene Bremsen oder platte Reifen gehören der Vergangenheit an!

Mein Kind kommt wie immer in den Kindersitz. Angeschnallt? Helm auf? Dass Fahrrad prüft dies und sendet eine Warnmeldung, wenn ich es mal vergesse.

Rund um abgesichert geht die Fahrt los.

Unterwegs habe ich direkten Kontakt zu meinem Fahrrad und kann mir die aktuelle Verkehrslage auf dem integrierten Display anzeigen lassen. Heute ist Stau auf meiner Standardroute. Mir wird daher eine Alternative vorgeschlagen: Es geht durch den Park und zu meinem Bedauern leider bergauf. Dank meiner intelligenten Antriebssysteme bekomme ich schnell Unterstützung und schaffe es beinahe mühelos nach oben. Unter anderen Umständen würde ich nun schnaufen und nach Luft ringen.

Am Kindergarten angekommen gehen wir hinein und das Fahrrad registriert, dass wir uns nicht mehr in seiner Nähe befinden. Es verschließt sich selbstständig und schaltet die Diebstahlsicherung scharf. Ich komme allein zurück und setze meine Fahrt fort. Noch 10 Kilometer. Ich suche mir heute eine naturnahe Strecke aus. Dies wähle ich direkt am Fahrrad aus und durch integrierte Lautsprecher in meinem smarten Fahrradhelm werde ich per Sprache navigiert. Zeitlich – wie immer spät dran. Also geht es mit kräftiger Unterstützung vom Rad weiter.

Der besondere Clou:

Bei einem Unfall setzt mein Fahrrad ein Notrufsignal mit Standort an eine vorher festgelegte Telefonnummer ab, sollte kein Smartphone mehr funktionieren oder ich bewusstlos sein. Dies gibt mir viel Sicherheit für unterwegs.

Alle Daten von meinem Fahrrad sind live auf dem Smartphone abrufbar. So erfahre ich, dass ich meinen Akku langsam wieder aufladen muss. In Zeiten, wo das E-Bike zum beliebtesten Verkehrsmittel der Wahl geworden ist, kein Problem, die Arbeitergeber sind darauf vorbereitet. 

Zum Thema Fahrraddiebstahl bleibt mir noch zu sagen: Wer mein Rad klaut, ist selber schuld! Es wird mit Sicherheit gefunden und damit auch der Täter. Integrierte GPS-Systeme verraten permanent, wo sich mein Fahrrad aktuell befindet. Macht sich jemand Fremdes daran zu schaffen, dann ertönt ein lautstarker Daueralarm. Gelingt es dem Dieb trotzdem, das Rad zu entwenden, dann kann ich der Polizei direkt übermitteln, wo genau sich mein Rad befindet. Wer traut sich da noch eines zu stehlen? Werden Fahrraddiebe nun arbeitslos? Wohl eher nicht. Parallel zur Weiterentwicklung der digitalen Unterstützung des Radverkehrs werden auch Fahrraddiebe immer wieder neue Wege finden.

In der Zukunft bleibt mein Rad bei mir

Und das ist das beste Szenario, das ich mir vorstellen kann. Intelligente (Fahrrad)informationen helfen, den Alltag für Fahrradfahrer angenehmer zu machen. Sie assistieren, sie fördern Radkultur, sie sorgen für mehr Sicherheit.

Eine Sache können sie allerdings nicht leisten: die Verbesserung der Radinfrastruktur. Diese Aufgabe, die Politik auf diese Relevanz hinzuweisen, liegt bei uns, den Radfahrern. Und je bequemer die Alternative Fahrrad im Gegensatz zum Auto wird, umso größer wird die Anzahl von uns Radfahrern und auch die Anerkennung in der Verkehrsinfrastruktur.

Wie sieht Ihr Szenario der Radfahr-Zukunft aus? Schreiben Sie uns einen Kommentar.

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Achtung: So machen Sie Ihr I LOCK IT winterfest

Achtung: So machen Sie Ihr I LOCK IT winterfest

Die kalte Jahreszeit fordert uns Radfahrer auf besondere Weise. Nicht nur wir müssen uns winterfest machen, indem wir festes Schuhwerk tragen, eine dicke Jacke, Mütze und vor allem auch Handschuhe wegen frierender Finger! Auch das Thema Licht und vorausschauendes Fahren sind wichtige Punkte.

Wir haben für Sie einige Tipps zusammen gestellt, damit Sie gut und sicher mit Ihrem I LOCK IT durch den Winter fahren und im Frühjahr wieder viel Freude haben.

Laden Sie sich einfach die Checkliste herunter und gehen Sie die einzelnen Schritte durch. Besonders praktisch: Tragen Sie Ihren individuellen Farbcode auf das Merkblatt ein. So haben Sie Ihn jederzeit griffbereit. Auch wenn Sie einmal für längere Zeit nicht fahren, wissen Sie immer wo er notiert ist.

CHECKLISTE HERUNTERLADEN

Mit ein paar Handgriffen zeigt Ihnen der Fachmann von BIKEdog, wie Sie Ihr Fahrrad und die Materialien winterfest machen. ► Hier entlang

Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt,

das I LOCK IT Service Team

Widerruf

§ Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR), steht dem Kunden das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das haveltec hiermit informiert:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg

E-Mail: support@ilockit.bike

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster des Widerrufsformulars verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg 

E-Mail: support@ilockit.bike

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

Datenschutz

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, sowie der Verwendung unserer Anwendungen/Apps und Hardware – kurz die „Produkte“ – verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.

§ 1. Informationen über uns als Verantwortliche

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichem Sinne ist:

haveltec GmbH
Friedrich-Franz-Straße 19
14770 Brandenburg an der Havel

E-Mail: info@ilockit.bike
Telefon: +49 (0) 3381 79 54 008

§ 2. Rechte der Nutzer und Betroffenen

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht:

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

§ 3. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unserer Produkte verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

(A) Serverdaten

Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

(B) Cookies

(I.) Sitzungs-Cookies/Session-Cookies

Wir verwenden mit unserem Internetauftritt sog. Cookies. Cookies sind kleine Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden. Durch diese Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse, verarbeitet.  

Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer Warenkorbfunktion ermöglicht.

Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Falls die Verarbeitung nicht der Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung dient, liegt unser berechtigtes Interesse in der Verbesserung der Funktionalität unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist in dann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.

(II.) Drittanbieter-Cookies

Gegebenenfalls werden mit unserem Internetauftritt auch Cookies von Partnerunternehmen, mit denen wir zum Zwecke der Werbung, der Analyse oder der Funktionalitäten unseres Internetauftritts zusammenarbeiten, verwendet.

Die Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Zwecken und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung solcher Drittanbieter-Cookies, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

(III.) Beseitigungsmöglichkeit

Sie können die Installation der Cookies durch eine Einstellung Ihres Internet-Browsers verhindern oder einschränken. Ebenfalls können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support. Bei sog. Flash-Cookies kann die Verarbeitung allerdings nicht über die Einstellungen des Browsers unterbunden werden. Stattdessen müssen Sie insoweit die Einstellung Ihres Flash-Players ändern. Auch die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen von Ihrem konkret genutzten Flash-Player ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte ebenso die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Flash-Players oder wenden sich an den Hersteller bzw. Benutzer-Support.

Sollten Sie die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres Internetauftritts vollumfänglich nutzbar sind.

(C) Vertragsabwicklung

Die von Ihnen zur Inanspruchnahme unseres Waren- und/oder Dienstleistungsangebots übermittelten Daten werden von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und sind insoweit erforderlich. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung sind ohne Bereitstellung Ihrer Daten nicht möglich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Wir löschen die Daten mit vollständiger Vertragsabwicklung, müssen dabei aber die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen beachten.

Im Rahmen der Vertragsabwicklung geben wir Ihre Daten an das mit der Warenlieferung beauftragte Transportunternehmen oder an den Finanzdienstleister weiter, soweit die Weitergabe zur Warenauslieferung oder zu Bezahlzwecken erforderlich ist.

Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

(D) Kundenkonto / Registrierungsfunktion

Falls Sie über unseren Internetauftritt oder App ein Kundenkonto bei uns anlegen, werden wir die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten (also bspw. Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse) ausschließlich für vorvertragliche Leistungen, für die Vertragserfüllung oder zum Zwecke der Kundenpflege (bspw. um Ihnen eine Übersicht über Ihre bisherigen Bestellungen bei uns zur Verfügung zu stellen oder um Ihnen die sog. Merkzettelfunktion anbieten zu können) erheben und speichern. Gleichzeitig speichern wir dann die IP-Adresse und das Datum Ihrer Registrierung nebst Uhrzeit. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt natürlich nicht.

Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs wird Ihre Einwilligung in diese Verarbeitung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die dabei von uns erhobenen Daten werden ausschließlich für die Zurverfügungstellung des Kundenkontos verwendet. 

Soweit Sie in diese Verarbeitung einwilligen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Sofern die Eröffnung des Kundenkontos zusätzlich auch vorvertraglichen Maßnahmen oder der Vertragserfüllung dient, so ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung auch noch Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Die uns erteilte Einwilligung in die Eröffnung und den Unterhalt des Kundenkontos können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Die insoweit erhobenen Daten werden gelöscht, sobald die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Hierbei müssen wir aber steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen beachten.

(E) Newsletter

Falls Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter anmelden, werden die von Ihnen hierzu abgefragten Daten, also Ihre E-Mail-Adresse sowie – optional – Ihr Name und Ihre Anschrift, an uns übermittelt. Gleichzeitig speichern wir die IP-Adresse des Internetanschlusses von dem aus Sie auf unseren Internetauftritt zugreifen sowie Datum und Uhrzeit Ihrer Anmeldung. Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs werden wir Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters einholen, den Inhalt konkret beschreiben und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die dabei erhobenen Daten verwenden wir ausschließlich für den Newsletter-Versand – sie werden deshalb insbesondere auch nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Die Einwilligung in den Newsletter-Versand können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen oder den in jedem Newsletter enthaltenen Abmeldelink betätigen.

(F) Kontaktanfragen / Kontaktmöglichkeit

Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich – ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.

(G) Nutzerbeiträge, Kommentare und Bewertungen

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

(H) Google Analytics

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Analytics ein. Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Der Dienst Google Analytics dient zur Analyse des Nutzungsverhaltens unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Nutzungs- und nutzerbezogene Informationen, wie bspw. IP-Adresse, Ort, Zeit oder Häufigkeit des Besuchs unseres Internetauftritts, werden dabei an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Allerdings nutzen wir Google Analytics mit der sog. Anonymisierungsfunktion. Durch diese Funktion kürzt Google die IP-Adresse schon innerhalb der EU bzw. des EWR.

Die so erhobenen Daten werden wiederum von Google genutzt, um uns eine Auswertung über den Besuch unseres Internetauftritts sowie über die dortigen Nutzungsaktivitäten zur Verfügung zu stellen. Auch können diese Daten genutzt werden, um weitere Dienstleistungen zu erbringen, die mit der Nutzung unseres Internetauftritts und der Nutzung des Internets zusammenhängen.

Google gibt an, Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten zu verbinden. Zudem hält Google unter

https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners

weitere datenschutzrechtliche Informationen für Sie bereit, so bspw. auch zu den Möglichkeiten, die Datennutzung zu unterbinden.

Zudem bietet Google unter

https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

ein sog. Deaktivierungs-Add-on nebst weiteren Informationen hierzu an. Dieses Add-on lässt sich mit den gängigen Internet-Browsern installieren und bietet Ihnen weitergehende Kontrollmöglichkeit über die Daten, die Google bei Aufruf unseres Internetauftritts erfasst. Dabei teilt das Add-on dem JavaScript (ga.js) von Google Analytics mit, dass Informationen zum Besuch unseres Internetauftritts nicht an Google Analytics übermittelt werden sollen. Dies verhindert aber nicht, dass Informationen an uns oder an andere Webanalysedienste übermittelt werden. Ob und welche weiteren Webanalysedienste von uns eingesetzt werden, erfahren Sie natürlich ebenfalls in dieser Datenschutzerklärung.

(I) Google-Maps

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Maps zur Darstellung unseres Standorts sowie zur Erstellung einer Anfahrtsbeschreibung ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Sofern Sie die in unseren Internetauftritt eingebundene Komponente Google Maps aufrufen, speichert Google über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Um unseren Standort anzuzeigen und eine Anfahrtsbeschreibung zu erstellen, werden Ihre Nutzereinstellungen und -daten verarbeitet. Hierbei können wir nicht ausschließen, dass Google Server in den USA einsetzt.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung der Funktionalität unseres Internetauftritts.

Durch die so hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Anfahrtsbeschreibung zu übermitteln ist.

Sofern Sie mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Installation der Cookies durch die entsprechenden Einstellungen in Ihrem Internet-Browser zu verhindern. Einzelheiten hierzu finden Sie vorstehend unter dem Punkt „Cookies“.

Zudem erfolgt die Nutzung von Google Maps sowie der über Google Maps erlangten Informationen nach den Google-Nutzungsbedingungen https://policies.google.com/terms?gl=DE&hl=de und den Geschäftsbedingungen für Google Maps https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.

Überdies bietet Google unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitergehende Informationen an.

(J) Google Fonts

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

(K) MailChimp – Newsletter

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns über unseren Internetauftritt für unsere kostenlosen Newsletter anmelden zu können.

Zum Newsletterversand setzen wir MailChimp, einen Dienst der The Rocket Science Group, LLC, 512 Means Street, Suite 404, Atlanta, GA 30318, USA, nachfolgend nur „The Rocket Science Group“ genannt, ein.

Zudem bietet The Rocket Science Group unter

http://mailchimp.com/legal/privacy/

weitergehende Datenschutzinformationen an.

Falls Sie sich zu unserem Newsletter-Versand anmelden, werden die während des Anmeldevorgangs abgefragten Daten, wie Ihre E-Mail-Adresse sowie, optional, Ihr Name nebst Anschrift, durch The Rocket Science Group verarbeitet. Zudem werden Ihre IP-Adresse sowie das Datum Ihrer Anmeldung nebst Uhrzeit gespeichert. Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs wird Ihre Einwilligung in die Übersendung des Newsletters eingeholt, der Inhalt konkret beschreiben und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Der anschließend über The Rocket Science Group versandte Newsletter enthält zudem einen sog. Zählpixel, auch Web Beacon genannt“. Mit Hilfe dieses Zählpixels können wir auswerten, ob und wann Sie unseren Newsletter gelesen haben und ob Sie den in dem Newsletter etwaig enthaltenen weiterführenden Links gefolgt sind. Neben weiteren technischen Daten, wie bspw. die Daten Ihres EDV-Systems und Ihre IP-Adresse, werden die dabei verarbeiteten Daten gespeichert, damit wir unser Newsletter-Angebot optimieren und auf die Wünsche der Leser eingehen können. Die Daten werden also zur Steigerung der Qualität und Attraktivität unseres Newsletter-Angebots zu steigern.

Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters und die Analyse ist Art. 6 Abs. 1 lit. a.) DSGVO.

Die Einwilligung in den Newsletter-Versand können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen oder den in jedem Newsletter enthaltenen Abmeldelink betätigen.

(L) Webanalyse Hotjar

In unserem Internetauftritt setzen wir Hotjar ein. Hierbei handelt es sich um einen Webanalysedienst der Hotjar Ltd., Level 2, St Julians Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julians STJ 1000, Malta, Europe, nachfolgend nur „Hotjar“ genannt.

Hotjar dient uns zur Analyse des Nutzungsverhaltens unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch Hotjar können wir Ihre Nutzungsverhalten auf unserem Internetauftritt, wie bspw. Ihre Mausbewegungen oder Mausklicks, protokollieren und auswerten. Ihre Besuch unseres Internetauftritts wird dabei aber anonymisiert. Zusätzlich werden durch Hotjar Informationen über Ihr Betriebssystem, Ihren Internet-Browser, eingehende oder ausgehende Verweise („Links“), die geographische Herkunft sowie Art und Auslösung des von Ihnen eingesetzten Endgeräts ausgewertet und zu statistischen Zwecken aufbereitet. Ebenfalls kann Hotjar ein direktes Feedback von Ihnen einholen. Zudem bietet Hotjar unter

https://www.hotjar.com/privacy

weitergehende Datenschutzinformationen an.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Analyse Ihres Nutzungsverhaltens im Wege des sog. Opt-outs zu beenden. Mit dem Bestätigen des Links

https://www.hotjar.com/opt-out

wird über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät gespeichert, das die weitere Analyse verhindert. Bitte beachten Sie aber, dass Sie den obigen Link erneut betätigen müssen, sofern Sie die auf Ihrem Endgerät gespeicherten Cookies löschen.

(M) Google AdWords mit Conversion-Tracking

In unserem Internetauftritt setzen wir die Werbe-Komponente Google AdWords und dabei das sog. Conversion-Tracking ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Wir nutzen das Conversion-Tracking zur zielgerichteten Bewerbung unseres Angebots. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Falls Sie auf eine von Google geschaltete Anzeige klicken, speichert das von uns eingesetzte Conversion-Tracking ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Diese sog. Conversion-Cookies verlieren mit Ablauf von 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen im Übrigen nicht Ihrer persönlichen Identifikation.

Sofern das Cookie noch gültig ist und Sie eine bestimmte Seite unseres Internetauftritts besuchen, können sowohl wir als auch Google auswerten, dass Sie auf eine unserer bei Google platzierten Anzeigen geklickt haben und dass Sie anschließend auf unseren Internetauftritt weitergeleitet worden sind.

Durch die so eingeholten Informationen erstellt Google uns eine Statistik über den Besuch unseres Internetauftritts. Zudem erhalten wir hierdurch Informationen über die Anzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige(n) geklickt haben sowie über die anschließend aufgerufenen Seiten unseres Internetauftritts. Weder wir noch Dritte, die ebenfalls Google-AdWords einsetzten, werden hierdurch allerdings in die Lage versetzt, Sie auf diesem Wege zu identifizieren.

Durch die entsprechenden Einstellungen Ihres Internet-Browsers können Sie zudem die Installation der Cookies verhindern oder einschränken. Gleichzeitig können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support.

Ferner bietet auch Google unter

https://services.google.com/sitestats/de.html

http://www.google.com/policies/technologies/ads/

http://www.google.de/policies/privacy/

weitergehende Informationen zu diesem Thema und dabei insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung an.

(N) Google AdSense

In unserem Internetauftritt setzen wir zur Einbindung von Werbeanzeigen Google AdSense ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch Google AdSense werden Cookies sowie sog. Web Beacons über Ihren Internet-Browser auf Ihrem Endgerät gespeichert. Hierdurch ermöglicht uns Google die Analyse der Nutzung unseres Internetauftritts durch Sie. Die so erfassten Informationen werden neben Ihrer IP-Adresse und der Ihnen angezeigten Werbeformate an Google in die USA übertragen und dort gespeichert. Ferner kann Google diese Informationen an Vertragspartner weitergeben. Google erklärt allerdings, dass Ihre IP-Adresse nicht mit anderen Daten von Ihnen zusammengeführt würden.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Sofern Sie mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Installation der Cookies durch die entsprechenden Einstellungen in Ihrem Internet-Browser zu verhindern. Einzelheiten hierzu finden Sie vorstehend unter dem Punkt „Cookies“.

Zudem bietet Google unter

https://policies.google.com/privacy

https://adssettings.google.com/authenticated

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

(O) Google Remarketing oder „Ähnliche Zielgruppen“-Komponente von Google

In unserem Internetauftritt setzen wir die Remarketing- oder „Ähnliche Zielgruppen“-Funktion ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Wir nutzen diese Funktion, um interessenbezogene, personalisierte Werbung auf Internetseiten Dritter, die ebenfalls an dem Werbe-Netzwerk von Google teilnehmen, zu schalten.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Analyse, Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Damit dieser Werbe-Dienst ermöglicht werden kann, speichert Google während Ihres Besuchs unseres Internetauftritts über Ihren Internet-Browser ein Cookie mit einer Zahlenfolge auf Ihrem Endgerät. Dieses Cookie erfasst in anonymisierter Form sowohl Ihren Besuch als auch die Nutzung unseres Internetauftritts. Personenbezogene Daten wird dabei allerdings nicht weitergegeben. Sofern Sie anschließend den Internetauftritt eines Dritten besuchen, der seinerseits ebenfalls das Werbe-Netzwerk von Google nutzt, werden womöglich Werbeeinblendungen erscheinen, die einen Bezug zu unserem Internetauftritt bzw. zu unseren dortigen Angeboten aufweisen.

Zur dauerhaften Deaktivierung dieser Funktion bietet Google für die gängigsten Internet-Browser über

https://www.google.com/settings/ads/plugin

ein Browser-Plugin an.

Ebenfalls kann die Verwendung von Cookies bestimmter Anbieter bspw. über

http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices

oder

http://www.networkadvertising.org/choices/

per Opt-out deaktiviert werden.

Durch das sog. Cross-Device-Marketing kann Google Ihr Nutzungsverhalten unter Umständen auch über mehrere Endgeräte hinweg verfolgen, sodass Ihnen womöglich selbst dann interessenbezogene, personalisierte Werbung angezeigt wird, wenn Sie das Endgerät wechseln. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie der Verknüpfung Ihrer Browserverläufe mit Ihrem bestehenden Google-Konto zugestimmt haben.

Google bietet weitergehende Informationen zu Google Remarketing unter

http://www.google.com/privacy/ads/

an.

(P) Online-Stellenbewerbungen / Veröffentlichung von Stellenanzeigen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns über unseren Internetauftritt bewerben zu können. Bei diesen digitalen Bewerbungen werden Ihre Bewerber- und Bewerbungsdaten von uns zur Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Sofern nach dem Bewerbungsverfahren ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, speichern wir Ihre bei der Bewerbung übermittelten Daten in Ihrer Personalakte zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses – dies natürlich unter Beachtung der weitergehenden rechtlichen Verpflichtungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist ebenfalls § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Bei der Zurückweisung einer Bewerbung löschen wir die uns übermittelten Daten automatisch zwei Monate nach der Bekanntgabe der Zurückweisung. Die Löschung erfolgt jedoch nicht, wenn die Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, bspw. wegen der Beweispflichten nach dem AGG, eine längere Speicherung von bis zu vier Monaten oder bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens erfordern.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Rechtsverteidigung bzw. -durchsetzung.

Sofern Sie ausdrücklich in eine längere Speicherung Ihrer Daten einwilligen, bspw. für Ihre Aufnahme in eine Bewerber- oder Interessentendatenbank, werden die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung weiterverarbeitet. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie aber natürlich jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO durch Erklärung uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Zahlungsweisen

Haftungshinweis: Das nachstehende Muster für Versandkosten ist von einem Rechtsanwalt erstellt worden (http://rechtsanwalt-schwenke.de). Es entspricht den rechtlichen Anforderungen eines typischen, an Verbraucher gerichteten Onlineshops. Jedoch sollten Sie das Muster nur nach sorgfältiger Prüfung und Anpassung auf Ihr konkretes Geschäftsmodell verwenden. Die Klauseln können in bestimmten Konstellationen unzulässig sein. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Zahlungsarten

Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsarten an. Suchen Sie sich einfach die für Sie optimale Zahlart aus. Die Versandkosten sind teilweise abhängig von der gewählten Zahlungsart. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer. Nur bei grenzüberschreitender Lieferung können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) von Ihnen zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie sind über die Seite „Versandkosten“ aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen.

Nachnahme

Bitte halten Sie den Rechnungsbetrag bereit; der Zusteller kassiert bei Lieferung in bar (keine Schecks). Bei Nachnahme fallen zusätzlich 6,50 EUR Nachnahmegebühren an, die direkt an den Paketzusteller zu entrichten sind.

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Wir ziehen den Rechnungsbetrag Ihrer Bestellung von Ihrem hinterlegten Bankkonto nach der getätigten Bestellung ein. (Plus 2 Euro Gebühr)

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Barzahlung

Bestellen Sie online und holen Sie Ihre Bestellung bei uns im Laden einfach ab:

Demoshop, Demostraße 13
12345 Musterstadt, Deutschland
Mo – Fr 8:30 – 13:00, 14:30 – 18:00
Sa 9:00 – 13:00

Versand- und Zahlungsbedingungen

Versandbedingungen

Die Lieferung erfolgt nur in die EU Länder. Der Versand erfolgt mit versichertem Paket.

Versandkosten innerhalb Deutschlands (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer) 

Versicherter Versand: 4,90 €

Ab einem Bestellwert von 34,90 € ist die Lieferung nach Deutschland für Sie versandkostenfrei.

Versandkosten innerhalb der EU (inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer) 

Versicherter Versand: 11,90 €

Bei Inselversand entstehen gesonderte Versanskosten.

Versandbedingungen Schweiz

Bestellungen aus der Schweiz müssen über den Dienstleister MeinEinkauf.ch getätigt werden.

Weitere Informationen zu MeinEinkauf.ch finden Sie HIER.

​Lieferfristen

Als Lieferzeiten gelten die beim Artikel angegebenen Lieferzeiten, diese beginnen mit Zahlungseingang. Bei Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung beginnen die Lieferzeiten mit Annahme des Vertrages seitens des Unternehmens. Beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keine Zustellung erfolgt.
Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt wahlweise per einer der folgenden Möglichkeiten:

  • Vorkasse per Banküberweisung
  • Paypal
  • Sofortüberweisung

Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. 

Bei Zahlung per Sofortüberweisung und Paypal erfolgt die Belastung Ihres Kontos mit Bestätigung des Auftrags. 

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch Endverbraucher

  1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich
  2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
  3. Lieferung, Waren
  4. Eigentumsvorbehalt
  5. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
  6. Schäden und Mängel
  7. Garantiebedingungen
  8. Haftung
  9. Widerrufsbelehrung
  10. Folgen des Widerrufs
  11. Muster: Widerrufsformular
  12. Hinweise zur Datenverarbeitung
  13. Schlussbestimmungen

§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden

  1. Kaufvertrag
  2. Lieferung
  3. Versand Deutschland und Österreich
  4. Gewährleistung und Haftung
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Vorbehalte zur Nutzung des I LOCK IT Online Shop
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Warenrücknahme
  9. Datenspeicherung
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

§ 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services

  1. Registrierung/Vertragsabschluss
  2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers
  3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung
  4. Datenspeicherung
  5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

§ 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anspruch und die Voraussetzung für I LOCK IT 360°

  1. Informationen zum Vertrag
  2. Vertragslaufzeit von I LOCK IT 360°
  3. Zahlungsweise
  4. Garantiebedingungen für das Fahrradschloss I LOCK IT GPS

§ 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch Endverbraucher

§ 1.1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich

(A) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://www.shop.ilockit.bike

(B) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

haveltec GmbH
Friedrich-Franz-Straße 19
D-14770 Brandenburg an der Havel
Registernummer HRB 28212
Registergericht Amtsgericht Potsdam

zustande. (Im Folgenden als “haveltec” bezeichnet.)

(C) Für Bestellungen von Waren und die daraus entstehende Geschäftsbeziehung zwischen haveltec und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn haveltec stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(D) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen, abhängig davon, ob der Kunde die Bestellung über den deutschsprachigen oder englischsprachigen Teil des Onlineshops abgibt. Erfolgt die Bestellung des Kunden über den deutschsprachigen Teil des Onlineshops (Button Deutsch), ist ausschließlich die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung über den englischsprachigen Teil des Onlineshops (Button Englisch), ist ausschließlich die englische Version maßgeblich.

§ 1.2. Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(A) Für eine Bestellung des I LOCK IT Fahrradschlosses wählt der Kunde aus dem Sortiment von haveltec das I LOCK IT Fahrradschloss bzw. Zubehör aus. Über den Button „Kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der ausgewählten Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(B) haveltec schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Bestellung bzw. zu den nunmehr bestellten Waren mitgeteilt werden. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn haveltec das bestellte Produkt an den Kunden versendet hat.

(C) Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, seine Eingaben erneut auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen nach Betätigung des „Bestellung bearbeiten“-Buttons zu korrigieren. Der Vertragsinhalt wird durch haveltec für die Dauer der gesetzlichen Fristen gespeichert.

§ 1.3. Lieferung, Waren

haveltec verpflichtet sich, das bestellte Fahrradschloss bzw. Zubehör innerhalb der jeweils angegebenen Lieferzeit zu versenden. Sollten sich Verzögerungen bei der Lieferung ergeben, wird der Kunde darüber rechtzeitig informiert.

§ 1.4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von haveltec.

§ 1.5. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(A)  Gültigkeit der Preise: Die auf www.ilockit.bike genannten Preise sind Euro-Preise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

(B) Die im Bestellformular angegebenen Versandkosten für die Hinsendung trägt der Käufer. Dies gilt nicht, wenn der Käufer wirksam den Widerruf erklärt hat. In diesem Fall sind dem Käufer die ihm für die Hinsendung entstandenen Kosten zu erstatten.

(C) Zahlungen können per Lastschrift, Sofortüberweisung oder per PayPal getätigt werden.

(D) Sollte eine Abbuchung vom Konto des Kunden per Lastschrifteinzug aus von ihm zu vertretenen Gründen scheitern, so hat er haveltec die durch die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren zu erstatten.

§ 1.6. Schäden und Mängel

Für die Sachmängelgewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von haveltec gelieferte Sachen 12 Monate.

§ 1.7. Garantiebedingungen

Die nachstehenden Bedingungen, welche die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt.
Jedes I LOCK IT Produkt unterliegt der sorgfältigen Prüfung und der strengen Kontrolle der haveltec Qualitätssicherung. Die haveltec gewährt unbeschadet der vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Käufer eine Herstellergarantie.
Für alle Geräte, die zum Sortiment der haveltec gehören, gilt: Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Kaufdatum für  private Verbraucher.

Voraussetzungen für die Garantie ist, dass das Gerät direkt über die haveltec oder über den autorisierten Fachhandel in einem EU-Land bezogen wurde.

Innerhalb dieser Zeit übernimmt die haveltec im Fall eines Material- oder Herstellungsfehlers die Kosten einer Instandsetzung oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile.

(A) Voraussetzungen der Garantie

Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 12 Monaten ab Datum der Rechnungsstellung an den Erstkunden gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.

Auf Anfrage des Kundendiensttechnikers ist der Garantienachweis (Kaufrechnung) vorzulegen.

(B) Inhalt und Umfang der Garantie

I. Mängel am Gerät werden innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich entweder durch Reparatur oder Ersatz der betreffenden Teile beseitigt. Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Ersatzteilkosten werden von haveltec getragen. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von haveltec über.

II. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche gegenüber haveltec.

III. Die Lieferung von Verbrauchsstoffen und Zubehör ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

(C) Einschränkungen der Garantie

Die Garantie tritt nicht in Kraft oder gilt nicht, wenn:

  • geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit vorhanden sind, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
  • Der Kaufbeleg in irgendeiner Weise verändert oder unlesbar gemacht wurde.
  • Die Modell- oder Seriennummer auf dem Produkt verändert, entfernt oder unlesbar gemacht wurde.
  • Reparaturen, Modifikationen und/oder Veränderungen am Produkt durch nicht autorisierte Unternehmen oder Personen vorgenommen wurden.
  • Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.
  • Der Defekt das Ergebnis einer übermäßigen Verwendung außerhalb des vorgesehenen Zwecks ist.
  • Der Defekt durch Missbrauch des Produkts oder durch bestimmte Umgebungsbedingungen, die nicht der empfohlenen Benutzung des Produkts entsprechen, verursacht wurde.
  • Der Defekt durch den Anschluss von Peripheriegeräten, zusätzlichen Geräten oder Zubehörteilen, deren Verwendung nicht in der Bedienungsanleitung empfohlen wird, verursacht wurde.
  • Das Gerät beschädigt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beschädigungen durch Tiere, Blitzschlag, anormale Spannung, Feuer, Umweltkatastrophen, Transport oder Wasser (außer in der Bedienungsanleitung ist ausdrücklich angegeben, dass das Produkt im Außenbereich einsetzbar ist).
  • Normale Abnutzungserscheinungen oder Ersatzteile, die aufgrund ihrer Beschaffenheit als Verschleißteile eingestuft werden können (z.B. Flex Adapter).
  • Überlastung, Betrieb mit falscher Netzspannung und falscher Stromart oder Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz, Schlag oder Diebstahlversuche.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, da es ursprünglich nicht für das Land, in dem Sie das Produkt verwenden, entwickelt, hergestellt, zugelassen wurde. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn das Produkt importiert wurde.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, da Probleme mit dem Zugriff auf oder der Verbindung mit den Dienstanbietern wie zum Beispiel Störungen des Anschlussnetzwerkes (z. B. TV-Kabel, Satellit oder Internet, GPS Systeme, Mobilfunknetze), Fehler bei der Verbindung des Abonnenten oder Korrespondenten, lokale Netzwerkfehler (Kabelverbindungen, Dateiserver, Verbindung des Benutzers) und Fehler des Übertragungsnetzwerkes (Interferenzen, Verschlüsselungen, Defekte oder schlechte Netzwerkqualität) vorliegen.
  • Das Produkt nicht ordnungsgemäß funktioniert, weil das damit verbundene Smartphone nicht den für die Verwendung vorgegebenen Spezifikationen entspricht, nicht korrekt konfiguriert wurde oder ein anderweitiger Fehler am Smartphone vorliegt.

(D) Inanspruchnahme der Garantieleistung

Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden.

Es ist jeweils die Rechnung oder der Kaufbeleg mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen.

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

(E) Ersatzlieferung

Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird, fehlschlägt oder nicht rentabel ist, kann innerhalb der oben genannten Garantiezeit haveltec das Produkt kostenfrei durch einen gleichwertiger Ersatz in Form eines neuen oder generalüberholten Produkt mit gleicher Funktionalität ersetzen.

(F) Sonstige Bestimmungen

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

§ 1.8. Haftung

(A) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haveltecs, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(B) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet haveltec nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(C) Die Einschränkungen der Abschnittes A und B gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haveltecs, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(D) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 1.9. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR), steht dem Kunden das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das haveltec hiermit informiert:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg, E-Mail: support@ilockit.bike

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster des Widerrufsformulars verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 1.10. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 


Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 1.11. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: haveltec GmbH, Friedrich-Franz-Straße 19, 14770 Brandenburg  E-Mail: support@ilockit.bike

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

§ 1.12. Hinweise zur Datenverarbeitung

(A) haveltec erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei werden insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes von haveltec beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird haveltec Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(B) Ohne die Einwilligung des Kunden wird haveltec Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

(C) Die eingegebenen Daten bezüglich der Abwicklung über fremde Zahlungsdienstleister werden nicht von haveltec gespeichert, jedoch ggf. beim jeweiligen Zahlungsanbieter. Es gelten hierfür die jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Zahlungsdienstleisters.

§ 1.13. Schlussbestimmungen

(A) Soweit der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichen Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der europäischen Union (EU) oder des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist und für sonstige Kunden findet auf Verträge zwischen haveltec und dem Kunden das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Soweit der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Sitz in einem Staat, der weder der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung.

(B) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der haveltec GmbH der Sitz von haveltec.

(C) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 06.01.2023

§ 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen des Fahrradschlosses I LOCK IT und Zubehör durch gewerbliche Kunden

Für unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

Der Verkauf erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich über den I LOCK IT Onlineshop und es ist dem Käufer untersagt, Produkte aus dem I LOCK IT Onlineshop unter eigenem oder drittem Namen in einem eigenen oder dritten Onlineshop oder Online Marketplace (z.B.: Amazon) zum Verkauf anzubieten. Davon ausgenommen sind reine Online Werbepräsentationen zur Verkaufsförderung des stationären Verkaufsangebotes.

§ 2.1. Kaufvertrag

Dieser Kaufvertrag ist für den Käufer mit dem Abschluss verbindlich. Für die haveltec GmbH ist er mit dem Abschluss verbindlich, sofern er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellungsdatum von ihr widerrufen wird. Angebote der haveltec GmbH sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung durch die haveltec GmbH zustande. Sämtliche Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die haveltec GmbH.

§ 2.2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang auf eines der von haveltec GmbH angegebenen Konten bzw. beauftragen Zahlungsdienstleistern (Bankkonto, PayPal Konto, etc.). Konnte innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung kein Zahlungseingang verbucht wird die Bestellung automatisch storniert.

Die haveltec GmbH wird von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn die Ausführung durch höhere Gewalt, durchbehördliche Anordnungen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen oder durch irgendwelche andere Umstände unangemessen erschwert oder unmöglich wird. Werden der haveltec GmbH während der Ausführung des Auftrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen, dann wird sie ebenfalls von der Verpflichtung der Lieferung befreit. Tritt dieser Fall ein, ist die haveltec GmbH zur Lieferung nur dann verpflichtet, wenn Vorauszahlungen oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit geleistet wird. Wird die Lieferung durch die oben angeführten Ereignisse verzögert, bleibt der Käufer dennoch zur Abnahme verpflichtet.

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Einzelheiten, einschließlich der erforderlichen Rückfragen  geklärt sind. Die vereinbarte Lieferfrist gilt erst dann als Fixgeschäft im Sinne des BGB, wenn eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich getroffen ist. Die vereinbarte Lieferfrist bzw. Lieferzeit gilt nicht bei Lieferverzögerungen, die auf Umständen beruhen, die die haveltec GmbH nicht zu vertreten hat. Solche Umstände sind z.B. höhere Gewalt, Streiks, betriebliche Störungen usw.. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn er der haveltec GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen, gerechnet von der Absendung der schriftlichen Nachfristsetzung. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung sofort abzunehmen. Ist die Lieferung ab oder um einen bestimmten Zeitpunktvereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die Waren innerhalb von 4 Wochen nach diesen genannten Termin abzunehmen.

Bei Abrufaufträgen müssen die bestellten Artikel innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom Abruftermin – abgenommen werden.

§ 2.3. Versand Deutschland und Österreich

Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn der Versand mit eigenen Fahrzeugen der haveltec GmbH durchgeführt wird.

Für Aufträge mit einem Warenwert bis 300,00 € behalten wir uns die Berechnung eines “Mindermengenzuschlages” in der Höhe von 4,90 Euro vor. Für jede Sendung erheben wir eine Versandkostenpauschale, welche unter anderem abhängig ist von Gewicht, Größe und Zustellort. Die Höhe der jeweils fälligen Versandkostenpauschale ist Ihrer Warenkorb Zusammenfassung in dem I LOCK IT Onlineshop zu entnehmen Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die haveltec GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

§ 2.4. Gewährleistung und Haftung

Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate, sofern nicht ein Direktvertrieb an einen Verbraucher vorliegt. Sie setzt voraus, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorhanden war. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Die Übermittlung von Mängelrügen an die haveltec GmbH bedarf der Schriftform. Im Übrigen müssen der haveltec GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befunden haben, zur Besichtigung durch die haveltec GmbH bereitzuhalten.

Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der haveltec GmbH aus. Des Weiteren obliegt dem Käufer die Verpflichtung, die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und der haveltec GmbH von etwaigen Sachschäden oder Verlusten sofort durch Meldung des Spediteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung zu machen. Bei begründeter Mängelrüge ist die haveltec GmbH zur Nacherfüllung nach ihrer Wahl verpflichtet. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuches fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Aufwendungs-, Ersatz- oder Schadenersatzansprüche wegen Mangel- oder Mangelfolgeschäden, bestehen nur im Rahmen der Regelungen zu Haftungsbeschränkungen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an die haveltec GmbH zurückzusenden. Eine Übernahme der Kosten für Porto und Verpackung durch die haveltec GmbH erfolgt ausschließlich nach Bestätigung durch die haveltec GmbH. Unfrei an die haveltec GmbH übermittelte Sendungen werden nicht angenommen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Eigenmächtiges Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch die haveltec GmbH ist der Käufer berechtigt, nach vorheriger Verständigung der haveltec GmbH nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen. Verschleiß oder Abnutzung in gewöhnlichem Umfange zieht keine Gewährleistungsansprüche nach sich.

Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucherberechtigt war und nur im gesetzlichen Umfange, nicht dagegen für nicht mit der haveltec GmbH abgestimmte Kulanzregelungen und setzt die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegen die haveltec GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Zu diesen Bedingungen gelten ergänzend die im Vorspann dieser Bedingungen genannten Hinweise.

§ 2.5. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Käufer in ihrer jeweilig gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Preise verstehen sich ab Werk. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der haveltec GmbH. Kaufpersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die haveltec GmbH oder auch auf ein von dieser angegebenes Bankkonto erfolgen. Rechnungen der haveltec GmbH sind sofort und ohne Abzug zahlbar, spätestens aber 14 Tage nach dem Rechnungsdatum der jeweiligen Rechnung. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber.

Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Unter Abbedingungen der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt daher die haveltec GmbH fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer in Verzug, so ist die haveltec GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug kommt bzw. wenn der haveltec GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die haveltec GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Falle ist die haveltec GmbH außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Erhält die haveltec GmbH nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredites nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder in dieser Hinsicht Zweifel zulassen, so ist die haveltec GmbH ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen berechtigt Vorauszahlungen in bar zu verlangen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen zum Beispiel im Falle der Nichtzahlung fälliger Rechnungen trotz Mahnung, im Falle der erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, im Falle der Geschäftsauflösung oder Geschäftsübertragung, im Falle der Verpfändung oder Sicherungsübertragung von Waren-beständen und Außenständen an andere Gläubiger und im Falle von Zwangsvollstreckungen.

§ 2.6. Vorbehalte zur Nutzung des I LOCK IT Onlineshops

Die im I LOCK IT Onlineshop erteilten Aufträge, welche vom Kunden selbst oder auch durch die Nutzer des Kundenkontos aufgegeben werden, sind rechtsgültige Kaufverträge. Der Kunde haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und damit entstandenen Kosten. Eine Annahmeverweigerung bzw. Rücklieferung der Aufträge kann zum Löschen der Benutzerdaten und damit zum Ausschluss vom I LOCK IT Online Shop führen. Die dabei entstandenen Kosten, Bearbeitungs-, Frachtkosten und Kosten für Rücklieferung übernimmt der Kunde. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer/Kunde keinerlei Daten-, Marken- oder Bildrechte durch seine Nutzung zu verletzen. Dies gilt insbesondere für das Kopieren oder Herunterladen von Daten oder Bildern. Die Es wird keine Garantie für die Verfügbarkeit des I LOCK IT Onlineshop gegeben.

§ 2.7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo) Forderungen, die der haveltec GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, werden der haveltec GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach Wahl des Käufers freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten – also auch erst künftig entstehenden – Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der haveltec GmbH getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, dem Käufer bezeichnete Warenliefe-rungen bezahlt worden ist.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum ggf. als Sicherung für die Saldoforderung der haveltec GmbH. Be- und Verarbeitung erfolgen für die haveltec GmbH unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne sich zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung der haveltec GmbH in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, der haveltec GmbH nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verarbeitenden Vorbehaltsware zum Anschaffungswert der anderen verarbeiteten Waren. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an die haveltec GmbH abgetreten.

Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist, oder wenn sie an mehrere Arbeitnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit der haveltec GmbH in Höhe des Fakturenwertes der jeweils veräußerten Ware. Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen der haveltec GmbH nichtgehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach Faktura der haveltec GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern oder einzubauen, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die haveltec GmbH ermächtigt der Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung besteht im Falle eines Forderungsverkaufes, insbesondere wenn diese zur Sicherung weiteren Kredits dient, nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung. Auf Aufforderung der haveltec GmbH hin wird der Käufer die Abtretung jedoch offen legen und der haveltec GmbH die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten der haveltec GmbH ausreichend gegen Feuer- und Wasser-schäden zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche sind bereits jetzt an die haveltec GmbH abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Käufer auf das Eigentum der haveltec GmbH oder die Abtretung der Forderung hinweisen und die haveltec GmbH unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotesten sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – erlischt das Recht zur Weiterveräußerung zur Verwendung oder zum Ein-bau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Auf Verlangen der haveltec GmbH hat der Käufer seine Abnehmer unverzüglich zu benennen und auf den Eigentumsvorbehalt der haveltec GmbH bzw. die Forderungsabtretung hinzuweisen. Die haveltec GmbH ist berechtigt, in diesem Falle die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die haveltec GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde.

§ 2.8. Warenrücknahme

Eine Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls die haveltec GmbH gezwungen ist, aus den vom Käufer zu vertretenden Gründen die Ware zurückzunehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle der haveltec GmbH entstehenden Kosten, Spesen usw. zu ersetzen und außerdem der haveltec GmbH eine angemessene Entschädigung für die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung sowie den der haveltec GmbH durch die Rücknahme entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die haveltec GmbH in Höhe der hierdurch entstehenden Forderung gegen bereits gezahlte Kaufpreisraten insoweit aufrechnet.

Vereinzelt kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Rücknahme von Waren vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die retournierte Ware vollständig, unbeschädigt und original verpackt ist. Die Kosten und das Risiko für die Anlieferung trägt der Käufer. Für die Bearbeitung von Retouren behalten wir uns eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vor.

§ 2.9. Datenspeicherung

Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.

§ 2.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 27.01.2020

§ 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Online Tracking Services

Für die Nutzung des Online Trackings Service gelten die nachfolgenden Bedingungen. Mit Registrierung gemäß §3.1. akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.

§ 3.1. Registrierung/Vertragsabschluss

Für die Inanspruchnahme des Online Trackings ist sowohl der Besitz eines I LOCK IT GPS Fahrradschloss oder Trackers, als auch die Registrierung des Nutzers über die I LOCK IT App notwendig. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über Name und E-Mail-Adresse zu machen. Haveltec behält sich vor, in Einzelfällen die Richtigkeit zu überprüfen. Pseudonyme sind nicht zulässig. Haveltec behält sich vor, im Falle des begründeten Verdachts von Missbrauch oder zweckfremder Verwendung (im Besonderen aufzeichnen von Bewegungsdaten von dritten Personen) den Zugang des Kunden zum Online Tracking vorläufig aber auch endgültig zu sperren.

Mit erfolgreicher Einrichtung eine GPS fähigen I LOCK IT Geräts und dem Aktivieren des Nutzerkontos startet automatisch der mit dem Gerät verknüpfte Abozeitraum. Beim Fahrradschloss I LOCK IT GPS ist die Nutzung des Online Tracking Service in den ersten 2 Jahren kostenfrei. Nach Ablauf der zwei Jahre kann der Nutzer I LOCK IT GPS weiterhin benutzen, hat aber keinen Zugriff mehr auf den Online Tracking Service. Das Abonnement kann durch den Nutzer zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Angeboten über die I LOCK IT App kostenpflichtig verlängert werden. Nutzer welche ihr I LOCK IT GPS Fahrradschloss über die Crowdfundingplattform Kickstarter bezogen haben können den Online Tracking Service dauerhaft kostenfrei nutzen.

Der Leistungsumfang, der Preis und die Vertragsdauer sowie allfällige Verlängerungsoptionen des Abos ergeben sich aus dem im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter https://www.ilockit.bike beim jeweiligen Produkt veröffentlichten Leistungsumfang.

§ 3.2. Verpflichtungen, Obliegenheiten und Verhaltensregeln des Nutzers

Um die Leistungen von haveltec im vollen Umfang nutzen zu können, muss stets eine aktualisierte I LOCK IT-App verwendet werden. Bei Verwendung nicht aktueller Apps bzw. veralteter Endgeräte kann es sein, dass der Nutzer die Leistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang nutzen kann. Haveltec wird sicherstellen, dass sämtliche Services der I LOCK IT-App mit den aktuellsten zwei Hauptversionsupdates für Android und iOS genutzt werden können.

Der Nutzer hat die Zugangsdaten (die Kombination aus Email-Adresse und Passwort) streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Er darf niemanden, auch nicht Mitarbeitern von haveltec, diese Zugangsdaten zur Kenntnis bringen. Wenn der Nutzer Grund zur Annahme hat, dass die Zugangsdaten Dritten in irgendeiner Weise bekannt geworden sind, trifft ihn die Obliegenheit sein Passwort umgehend zu ändern.

Der Nutzer verpflichtet sich, die von haveltec erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß zu nutzen und bei deren Nutzung Handlungen zu unterlassen, die haveltec, anderen haveltec Nutzern oder Dritten schaden oder diese gefährden und/oder die die Verfügbarkeit der Leistungen für andere Nutzer einschränken könnten. Unter bestimmungsgemäße Nutzung fällt auch die Einhaltung aller Hinweise, Empfehlungen und Ähnliches, die haveltec zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach, auf seiner Homepage, in Bedienungsanleitungen und/oder sonstigen dem Nutzer zur Verfügung gestellten Unterlagen ausführt. Das I LOCK IT GPS Fahrradschloss wurde speziell für die Nachverfolgung im Diebstahlfall entwickelt und sollte daher nur für diesen Zweck eingesetzt werden. In einigen Ländern und Regionen gibt es Gesetze über die digitale Positionsbestimmung und Ortung von Personen und/oder Gegenständen. Alleinig der Kunde bzw. Benutzer des haveltec GPS Ortungsgeräts, nicht aber haveltec, ist verantwortlich derartige Gesetze oder Vorschriften einzuhalten.

Der Nutzer hat die Möglichkeit in Echtzeit (leichte Zeitverzögerung möglich) die Standortdaten seinen I LOCK IT GPS Fahrradschlosses oder anderen I LOCK IT GPS fähiger Geräte mit der I LOCK IT APP abzurufen, um auf diesem Weg den Standort seines Fahrrades oder anderen Gegenstandes in Echtzeit zu ermitteln und zu verfolgen. Diese Funktion steht beim I LOCK IT GPS Fahrradschloss nur im Diebstahlfall zu Verfügung. Dieser wird durch ein Auslösen des Alarms signalisiert. Dadurch wird der Energieverbrauch des GPS Trackers geschont.

Soweit der Nutzer im Wege von Manipulationen der Software, eigener Software oder automatisiertem Zugriff auf die Software von haveltec in die Abläufe der Services eingreift, ist haveltec zur sofortigen Beendigung der Services und zur fristlosen und/oder vorzeitigen Beendigung des Abos mit dem Nutzer berechtigt. Ein Rückforderungsanspruch für bereits bezahltes Serviceentgelt besteht in diesem Falle nicht. Gleiches gilt, wenn der Nutzer mit anderen Mitteln als jenen, die dem Nutzer im Rahmen des jeweiligen Abos zur Verfügung gestellt werden, auf die Ortungsfunktionen des Trackers oder Daten von haveltec zugreift.

§ 3.3. Verfügbarkeit/Gewährleistung/Haftung

haveltec leistet keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen. Ausfallzeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technische Probleme im Bereich der mobilen Datenübertragung, mangelnde Netzabdeckung, Verbindungsprobleme, Probleme mit Verfügbarkeiten eines oder mehrerer Mobilfunkprovider) die nicht im direkten Einflussbereich von haveltec liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der Nutzer erklärt, für unverschuldete Ausfälle keine Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

Obwohl haveltec höchste Anstrengungen unternimmt, dem Nutzer eine sichere Datenverbindung zur Verfügung zu stellen, übernimmt haveltec keine Gewähr, dass der Datentransport über fremde Systeme, insbesondere das Internet bzw. Telekommunikationsnetze, nicht von Dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird.

Die Nutzung des Angebots von haveltec durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers und freiwillig. Dies gilt uneingeschränkt für die Nutzung der dabei zum Einsatz kommenden Hardware, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das jeweilige Smartphone und jegliche Verwertung durch den Nutzer der durch haveltec erstellten oder von haveltec bereitgestellten Daten. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass solche Daten fehlerhaft sein können und haveltec übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit solcher Daten.

§ 3.4. Datenspeicherung

Die haveltec GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers zu verwerten und zu speichern. In diesem Zusammenhang verweist die haveltec GmbH auf ihre allgemeine Datenschutzerklärung.

§ 3.5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Soweit der Käufer Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl der haveltec GmbH das Amtsgericht Brandenburg an der Havel als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen anderen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 19.06.2020

§ 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anspruch und die Voraussetzung für I LOCK IT 360°

§ 4.1. Informationen zum Vertrag

Das Angebot I LOCK IT 360° umfasst das Fahrradschloss I LOCK IT GPS, den GPS Tracking Service für 2 Jahre, eine Garantieverlängerung auf insgesamt 2 Jahre und eine Fahrradversicherung für 2 Jahre.

Die Fahrradversicherung wird durch den Kooperationspartner MOINsure GmbH (Marke hepster) angeboten und ausgeführt. Beim Kauf von I LOCK IT 360° schließt der Käufer den Kaufvertrag mit der haveltec GmbH für das o.g. Angebot und einen Versicherungsvertrag mit der MOINsure GmbH zur Fahrradversicherung ab. Die haveltec GmbH übernimmt im Auftrag des Käufers die Übermittlung der notwendigen Vertragsdaten an die MOINsure GmbH und die automatisierte Abwicklung der Zahlung für den Versicherungsvertrag während der gesamten Laufzeit.

Dafür gelten sowohl die nachfolgenden Bedingungen als auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Datenschutzhinweise seitens hepster. 

§ 4.2. Vertragslaufzeit von I LOCK IT 360°

Der Zeitraum der I LOCK IT 360° Versicherung beträgt 2 Jahre nach Kaufdatum. Der Versicherungsschutz beginnt ab der Zahlung des ersten Beitrages. 

Sollte der Versicherungsschutz vom Käufer außerordentlich vor Ablauf der 2 Jahre gekündigt werden, sind Teile der Versicherungsleistungen nicht mehr verfügbar.  Weiterhin besteht die Zahlungsverpflichtung für den Kunden des monatlich fälligen I LOCK IT 360° Beitrags. 

Nach Ablauf der 2 Jahre wird der I LOCK IT 360° Service automatisch um weitere 12 Monate verlängert. Sollte diese Verlängerung vom Käufer nicht gewünscht sein, ist die Kündigung bis einen Monat vor Vertragsablauf möglich.

Sollte der Käufer sich gegen eine Verlängerung entscheiden, so verbleibt das Schloss I LOCK IT GPS im Besitz des Käufers. Der Online Tracking Service ist nicht mehr nutzbar, es sei denn der Käufer bucht den Online Tracking Service separat.

§ 4.3. Zahlungsweise

Der Preis für I LOCK IT 360° ergibt sich aus dem Festpreis von 99,- € und einem monatlichem Beitrag, der aus dem Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes des Käufers errechnet wird. Der Festpreis und der Erstbeitrag der monatlichen Zahlung ist sofort nach Abschluss des Kaufvertrages von I LOCK IT 360° fällig. Die Zahlung der monatlichen Folgebeiträge des 2-jährigen Abonnements von I LOCK IT 360° erfolgt per Zahlungseinzug via PayPal.

Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, wird haveltec dem Kunden auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Wird der Beitrag nicht zur gesetzten Frist vom Kunden bezahlt, so sieht sich haveltec nicht in der Pflicht, die Leistungen von I LOCK IT 360° zu erfüllen.

§ 4.4. Garantiebedingungen für das Fahrradschloss I LOCK IT 360°

Es gelten die Garantiebestimmungen für I LOCK IT laut § 1.7. Die Garantiezeit verlängert sich des Weiteren für I LOCK IT 360° auf 24 Monate nach Kaufdatum.

§ 4.5. Hinweis zum Datenschutz

Die haveltec Gmbh verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutzerklärung. Des weiteren übermittelt die haveltec GmbH personenbezogene Daten an den Versicherungspartner MOINsure GmbH, wie Name, Anschrift, E-Mail Adresse und Versicherungssumme um den Versicherungsvertrag im Auftrag des Käufers für den Käufer abschließen zu können.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die MOINsure GmbH erfolgt dabei auf Basis der Datenschutzerklärung der MOINsure GmbH.

Stand: 09.02.2021

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

haveltec GmbH
Friedrich-Franz-Straße 19
14770 Brandenburg an der Havel

Registergericht und Handelsregisternummer Ust.-ID: DE301448908
Handelsregister Potsdam
Registernummer: HRB 28212 P
Ust.-ID: DE301448908

Vertreten durch:

Christian Anuth
Markus Weintraut

Kontakt:

EU-Plattform für die Beilegung von Online-Streitigkeiten (OS-Plattform):
http://ec.europa.eu/odr.
Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
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Auf ins Reiseglück mit dem Rad

Auf ins Reiseglück mit dem Rad

Sie planen gerade Ihren nächsten Urlaub mit dem Fahrrad? Dann haben wir da was für Sie: umfangreiche Tipps, wie Sie ganz sicher Ihr Fahrrad auch wieder mit nach Hause nehmen. Denn auch im Urlaub lauert die Gefahr eines Fahrraddiebstahls. Nachlässigkeit beim Diebstahlschutz sollten Sie keinesfalls zulassen.

Wer mit I LOCK IT verreist, der sollte bei der Mitnahme auch ein paar Dinge beachten.

Radreisen sind am boomen

Natur erleben, neue Regionen kennenlernen und flexibel unterwegs sein: Das sind die beliebtesten Gründe seinen Urlaub gemeinsam mit dem Drahtesel zu verbringen. Die meisten Radreisenden übernachten in Hotels, aber immerhin 19 % schlagen auch ein Zelt auf dem Campingplatz auf. Die Bedingungen zur Sicherung der Räder sind jedes Mal andere. Nicht immer steht ein geeigneter Fahrradständer zur Verfügung, an dem die Räder richtig befestigt werden können. Da der Wert der Räder kontinuierlich steigt und sogar rund ein Viertel der Radurlaubenden in 2018 mit E-Bikes fährt, ist Diebstahlschutz nicht nur für zu Hause ein Thema.

Welche Möglichkeiten bieten sich zum Schutz des Fahrrads unterwegs an?

Generell empfehlen wir das Fahrrad immer mit einem bis zwei Schlösser abzuschließen. Das Schloss oder auch die Schlösser sollten so hoch und eng wie möglich positioniert sein. Ein kurzer Zwischenstopp für Kaffee und Kuchen? Schließen Sie Ihr Fahrrad immer bei jeder Gelegenheit ab. Das Fahrradschloss I LOCK IT und die zusätzliche Einsteckkette sichern auch mehrere Räder auf einmal, ohne viel Aufwand zu haben.

Eine Alarmanlage am Fahrrad schützt beinahe unsichtbar, aber lautstark das Fahrrad. Mit I LOCK IT werden ein Fahrradschloss und eine Alarmanlage geschickt kombiniert. Eine am Fahrrad angebrachte Alarmanlage trägt dazu bei, dass der potentielle Dieb seine Chancen erfolgreich zu sein als zu gering einschätzt und von Vornherein vom Diebstahl absieht.

Viele haben schon eine Versicherung für das Fahrrad abgeschlossen, aber gilt diese auch auf Reisen? Wer sich damit noch nicht auskennt, sollte weiterlesen!

Wenn I LOCK IT mit in den Urlaub kommt

Sie möchten Ihr Fahrrad samt I LOCK IT mit in den Urlaub nehmen? Wir haben ein paar Tipps, wie die Fahrt mit Zug oder Auto entspannt wird. 

  • Prüfen Sie vor der Abreise den Akku von I LOCK IT und laden Sie diesen gegeben falls nochmal komplett auf mit einer Powerbank.

  • Generell empfehlen wir die Alarmanlage während der An- oder Abreise auszuschalten. Es kommt sowohl im Zug, als aus auch am Fahrradträger für das Auto, zu regelmäßigen Erschütterungen, die den Alarm auslösen könnten.

  • Abschließen sollten Sie Ihr Fahrrad auf jeden Fall! Das Fahrrad am Fahrradträger für das Auto bzw. im Zug an den vorgesehenen Stangen anschließen mit der Einsteckkette oder dem Einsteckkabel, um schnelle Mitnahme am Rastplatz etc. zu verhindern. So können im Urlaub zwei Fahrräder problemlos gesichert werden.

  • Verwahren Sie Ihren persönlichen Farbcode sicher auf! Auch bei Verlust Ihres Smartphones sollten Sie Zugriff darauf haben, da unser Service Team Ihren Farbcode nicht wiederherstellen kann. Verwahren Sie sicherheitshalber eine Notiz an einem geschützten Ort.

Laden Sie sich die Checkliste für den Radurlaub mit I LOCK IT herunter

Eine Fahrradversicherung nicht nur für zu Hause

Wir haben mit unserem Versicherungsexperten Christian von der freeyou Fahrrad Versicherung rund um Reisen und Versicherungen gesprochen!

Jessica ( I LOCK IT): Welcher Versicherungsschutz ist empfehlenswert, wenn ich viel mit meinem Fahrrad auf Reisen bin?

Christian (freeyou): Für den Fall, dass Sie Ihr Fahrrad gerne mit in den Urlaub nehmen oder Fahrradreisen machen, sollten Sie Ihr Rad mit einer speziellen Fahrradversicherung absichern. Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, ist darüber in der Regel nur der Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Deshalb sollten Sie prüfen, ob Sie über eine Zusatzklausel auch den Fahrraddiebstahl außerhalb Ihrer Wohnung abgesichert haben und ob darüber auch Schäden im Ausland abgedeckt sind.

Außerdem ist auf Reisen ein Fahrrad-Schutzbrief empfehlenswert. Unser Schutzbrief gilt europaweit und hilft zum Beispiel wenn man aufgrund einer Panne einen Abschleppdienst benötigt oder eine Fahrradwerkstatt sucht.

Jessica: Gilt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad auch im Ausland? Welche Einschränkungen gibt es? Muss ich etwas beachten?

Christian: Die meisten Fahrrad-Versicherung schützen Ihr Fahrrad auch im Ausland. Häufig ist hier jedoch ein maximaler Zeitraum festgelegt. Am besten lesen Sie dies vor Antritt Ihrer Reise in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nach. Bei freeyou ermöglichen wir es unseren Kunden beispielsweise sich bis zu 6 Monate am Stück mit ihrem Fahrrad im Ausland aufzuhalten.

Jessica: Greift meine Fahrradversicherung auch wenn ich mehrmals pro Jahr oder innerhalb von sechs Monaten verreise?

Christian: Auch wenn Sie mehrmals im Jahr mit Ihrem Fahrrad verreisen, sind Sie mit einer speziellen Fahrradversicherung gut geschützt. Denn hier kommt es nicht auf die Häufigkeit der Reisen, sondern auf die Dauer des Auslandsaufenthalts an.

Jessica: Ist mein Fahrrad auch versichert, wenn…

… ich es auf Flugreisen als Gepäck aufgebe?

Christian: Die Mitnahme des eigenen Rades auf Flugreisen ist meistens kein Problem. Allerdings sollte man sich vorab genau über die Regelungen der einzelnen Fluggesellschaften und den Einfuhrbestimmungen des Ziellandes informieren. Da während des Transports für den Verlust des Rades oder für Beschädigungen in der Regel keine Hausrat- oder Fahrradversicherung aufkommt, sollte man über eine spezielle Reisegepäckversicherung nachdenken. Auch hier gilt, sich gut zu informieren – teilweise gibt es Höchstsummen, die für einzelne Gegenstände gelten.

… ich es im Zug mitnehme?

Christian: Wenn Sie Ihr Rad im Zug transportieren ist es bei den meisten Fahrradversicherungen und Hausratversicherungen gegen Diebstahl abgesichert, solange Sie es an einen festen Gegenstand anschließen.

… ich es auf einem Fahrradträger mit dem Auto oder im Auto / Wohnwagen / Wohnmobil transportiere?

Christian: Auch hier lohnt sich der Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Fahrradversicherung, denn je nach gewähltem Tarif kann es hier Besonderheiten geben. Bei freeyou ist Ihr Rad zum Beispiel im “Komplettschutz” und im Tarif “Diebstahl Plus” auch versichert, wenn es aus einem Auto oder von einem Fahrradträger gestohlen wird.

Jessica: Wie muss ich mein Fahrrad unterwegs sichern?

Christian: Die meisten Fahrradversicherungen machen Vorgaben in Bezug auf den Preis oder die Sicherheitsstufe des zu verwendenden Fahrradschlosses. Außerdem wird üblicherweise die Auflage gemacht, dass das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen sein muss. Es empfiehlt sich auch hier ein Blick ins Kleingedruckte um zu wissen, was der eigene Versicherer als Sicherung vorschreibt.

Für I LOCK IT-Nutzer wird es übrigens in Kürze bei freeyou einen speziellen Tarif geben, der neben einem günstigen Preis auch einen weiteren großen Vorteil bietet: das Abschließen des Fahrrads mit I LOCK IT reicht in diesem Tarif aus. Das zusätzliche Anschließen des Rades an einen festen Gegenstand ist bei diesem Vertrag dann nicht erforderlich.

Jessica: Hab vielen Dank Christian für die wichtigen Informationen! Mehr zu unserer künftigen Kooperation erfahren Sie auf jeden Fall über Facebook und in unserem Newsletter.

Haben Sie noch Fragen an Christian zum Thema Fahrradversicherungen? Mehr Informationen zur smarten und digitalen Fahrradversicherungen gibt es bei freeyou direkt. Oder schreiben Sie uns in die Kommentare 🙂

freeyou Fahrrad Versicherung
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Fahrradhändler in Ihrer Nähe: heute in Leipzig

Fahrradhändler in Ihrer Nähe: heute in Leipzig

Mit unserer Kategorie „Fahrradhändler in Ihrer Nähe“ möchten wir regelmäßig einen Fahrradexperten aus Ihrer Region vorstellen!

Dieses mal haben wir Volker Große aus Leipzig von GROSSE Radwelt besucht. Mit ihm haben wir viel über E-Bikes und den richtigen Diebstahlschutz für hochpreisige Räder gesprochen.

Christian (I LOCK IT): Hallo Volker, erzähle uns doch zu Beginn gerne, wie du zur Fahrrad-Welt gekommen bist.

Volker (GROSSE Radwelt): Seit Elektroräder immer präsenter wurden, so circa 2010/2011, habe ich angefangen mich damit zu befassen. Das fand ich sehr spannend. 2011 habe ich meinen ersten Elektroradshop eröffnet. Allerdings war die Zeit dafür noch nicht reif, also im Osten hier in Leipzig. 2012 startete ich erneut als Franchisenehmer und bin seit 2015 komplett unabhängig.

Christian: Dann warst du quasi der Vorreiter in der Region!

Volker: Ja ich denke schon, dass wir da vorne mit dabei waren!

Christian: Das Prinzip E-Bikes gibt es ja doch schon seit vielen Jahren. Aber was würdest du sagen, warum hat es so lange gedauert bis es sich durchgesetzt hat?

Volker: Es lag vor allem an verschiedenen Einstiegshürden wie dem Preis oder der neuen Art von Mobilität. Preislich hat man früher gute Fahrräder für 1000 Euro bekommen und nun war es plötzlich das Doppelte. Ich würde es aber nicht nur auf den Preis herunterbrechen. Es ist etwas Neues und es ist wie mit allem Neuen: Es dauert eine Weile, ehe sich das durchsetzt und die Vorteile erkannt werden. Die Rahmenbedingungen haben das E-Bike Wachstum befeuert: Dieselfahrverbot, steigende Preise für ÖPNV, die Verkehrs- und Parkplatzsituation in Großstädten oder auch ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein. Aus meiner Sicht sind das alles Punkte, die das Thema beflügelt haben.

Christian: Bei dem Kauf von E-Bikes ist automatisch auch das Thema Diebstahl präsent. Das ist für viele sicherlich eine wichtige Frage. Wie ist denn deine Erfahrung? Leipzig zählt ja zu den Top 3 Diebstahlhochburgen.

Volker: Diebstahl ist ein aktuelles Thema. Wir haben selbst im normalen Radbereich die Erfahrung gemacht, dass den Kunden nach dem dritten Fahrraddiebstahl die Versicherung gekündigt hat. Folglich sagen sie natürlich „Ich kaufe mir kein 1000 Euro teures Rad mehr, sondern eine alte Schmette die mir keiner klaut“. Den Leuten ist es bewusst, dass sie ihr Fahrrad gut sichern müssen. Wir empfehlen grundsätzlich immer eine Versicherung. Aber es gibt auch eine Eigenverantwortung: Sprich das Fahrrad muss ordentlich abgeschlossen werden. Wir profitieren von Fahrraddiebstahl übrigens überhaupt nicht. Das wird oft gesagt, aber entspricht leider nicht der Realität. Wenn sich die Leute nur noch alte Fahrräder anschaffen, gibt es für uns weniger Reparaturen und es vergeht allen der Spaß am Radfahren.

Christian: Was empfiehlst du den Radfahrern zum Thema Sicherung der Räder?

Volker: Immer irgendwo anschließen, das ist das A und O. Und normalerweise kommen Sie auch nicht mehr um eine Fahrradversicherung herum. Sei es inkludiert in die Hausratversicherung oder als extra Fahrradversicherung. Denn jedes Schloss lässt sich früher oder später öffnen, das muss einfach klar sein. Es wird immer gezielter und dreister geklaut.

Christian: Hast du einen besonders dreisten Klau im Hinterkopf?

Volker: Es wird immer mehr auch von Grundstücken und aus Garagen gestohlen. Das ist schon heftig. Das heißt also, dass man sein Rad besser auch zu Hause anschließen sollte.

Christian: Kennengelernt haben wir uns ja über einen Kollegen. Wie ist deine heutige Einstellung zu I LOCK IT?

Volker: Immer mehr junge Leute steigen auf E-Bikes um, sei es um zur Arbeit zu fahren oder privat. Die Offenheit für technische Innovationen und Spielerein ist da. Jeder hat sein Handy jeden Tag griff- und einsatzbereit und da passt I LOCK IT einfach gut. Keinen Schlüssel mehr dabeihaben: Das mögen die Leute.

Christian: Wie können wir mit I LOCK IT dazu beitragen die Fahrradwelt noch besser vor Diebstahl zu schützen?

Volker: I LOCK IT setzt genau an der richtigen Stelle an. Nur leider fehlt es am Marketing! Es wissen zu wenige über eure Produkte. Spannend für die Zukunft ist auf jeden die Verfolgbarkeit nach einem Diebstahl.

Christian: Wir beschäftigen uns auf jeden Fall damit, nur müssen wir halt auch sicherstellen, dass alle Nutzer davon profitieren können!

Vielen lieben Dank für das Interview Volker!

www.fahrrad-leipzig.com

Karte Große Radwelt

⮩ Entdecken Sie auf unserer Händlerkarte den I LOCK IT Händler in Ihrer Nähe!

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Ein Fahrradschloss, das zu Ihnen passt

Der große Fahrradschloss Ratgeber – Jetzt herunterladen

Ein Fahrradschloss, das zu Ihnen passt

Alle 100 Sekunden wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen. Was sind die Gründe dafür?

  • Das Fahrradschloss war zu leicht zu knacken
  • Das Fahrrad war nicht angeschlossen: Gelegenheit macht Diebe
  • Die Diebe sind richtige Profis

Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen?

Wie kann ich mein Fahrrad vor Diebstahl schützen? Statistik Fahrraddiebstahl

Tipps, Hinweise und Informationen gibt es unendliche viele. Der Anfang ist deshalb immer, sich mit dem richtigen Fahrradschloss auszustatten.

Was ist richtig, was ist falsch? Im Grunde genommen entscheidet prinzipiell das Fahrradmodell (Alter, Preis), das Nutzungsverhalten und der eigene Sicherheitsanspruch über den Typ Fahrradschloss.

Der neu erstellte kostenlose Ratgeber für Fahrradschlösser 2019 bietet Ihnen unterm Strich nützliche Informationen zu den gängigsten aber auch innovativsten Schloss- und Schließ – Typen und berät Sie in den Kategorien: Sicherheit, Komfort und Preis.

Fahrradschloss Ratgeber Download
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Das sagt die Polizei zu Fahrraddiebstahl

Das sagt die Polizei zu Fahrraddiebstahl

Wir haben in einem längeren Interview mit dem Polizeihauptkommissar M. Fuchs über das Thema Fahrraddiebstahl, Ermittlungsarbeit und Prävention gesprochen. Es war ein sehr spannender Austausch und hat viele neue Perspektiven gezeigt. In der Tat können wir manchmal mehr für die Sicherheit unserer Fahrräder tun, als es im ersten Moment möglich scheint.

Im ersten Teil des dreiteiligen Interviews geht es um aktuelle Fälle und Informatives zum Fahrraddiebstahl. Unser Interviewpartner Polizeihauptkomissar M. Fuchs ist Leiter für den Sachbereich Prävention für die gesamte Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel. Das Themenspektrum reicht von Opferschutz und Opferhilfe, Gewaltprävention, Betrug, Eigentums- und Diebstahlschutz bis zum Schwerpunkt Cyber Mobbing. Das Gebiet umfasst etwa 2.500km².

Teil 1: Aktuelle Fälle

I LOCK IT: Wie ist die aktuelle Situation zum Thema Fahrraddiebstahl in Brandenburg an der Havel? Was sind Ihre Erfahrungen?

M. Fuchs: Im städtischen Gebiet Brandenburg an der Havel ist eine zunehmende Fahrradkultur festzustellen. Gesundheitsaspekte und fehlende Parkplätze sind die häufigste Motivation mehr und mehr das Fahrrad zu nutzen. Im Jahr 2016 wurden in der Stadt 432 Fahrraddiebstähle angezeigt, also rund 1,2 Räder am Tag. 2017 hingegen sank die Zahl um 18 Prozent auf 354 Anzeigen. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2016 bei 5 Prozent und hat sich im Folgejahr (2017) auf 6,7 Prozent erhöht. Die Delikte sind insbesondere im Bereich der Brandenburger Neustadt, am Hauptbahnhof und in Kellern zu verzeichnen. Bisher ist uns übrigens auch keine Anzeige bekannt mit einem smarten Fahrradschloss.

I LOCK IT: Spielt eher der Wert eines Fahrrads oder günstige Tatumstände eine Rolle bei Diebstahl?

M. Fuchs: Tatsächlich ist eine Zuordnung der Wertigkeit eines Fahrrads nicht möglich bzw. es gibt keine Tendenz, dass bestimmte Räder “beliebter” sind bei Tätern, als andere. In über 90 Prozent der Fälle wurde die mechanische bzw. technische Sicherheit überwunden. Oder mit anderen Worten: Das Fahrradschloss wurde aufgebrochen. Eine Kollegin musste einmal an einem belebten Ort wie dem Hauptbahnhof in Zivil das Fahrrad ihrer Tochter aufbrechen, da diese ihren Schlüssel verloren hatte. Mit einem Bolzenschneider machte sie sich am Fahrrad zu schaffen und konnte es auch erfolgreich öffnen, nur leider hat es niemanden interessiert.

Ignoranz hilft Dieben

I LOCK IT: Liegt das an einer mangelnden Zivilcourage bei dieser Art von Tat?

M. Fuchs: Woran es genau liegt, kann auch ich nicht sagen. Ich appelliere aber an Zeugen, die einen Fahrraddiebstahl beobachten, unbedingt die Polizei unter der 110 anzurufen. Sie unterstützen uns, indem Sie eine Beschreibung des Täters und auch Fahrrads bereithalten oder was noch besser hilft: ein Handyvideo aufzeichnen. Dieses wird als Beweismittel von der Polizei aufgenommen. Eine Straftat ist es nur dann, wenn Sie es weiterverbreiten. Den Täter anzusprechen, sollten Sie bitte nur mit Vorsicht machen, da es sein kann, dass der Täter unter Drogen steht und sie bedroht. Sich selbst also nie in Gefahr bringen ist das Wichtigste.

I LOCK IT: Ist richtiger Diebstahlschutz ein Problem der Bequemlichkeit?

M. Fuchs: Da sind wir schnell beim Thema Gelegenheitsdiebstahl. Ich stelle immer wieder fest, und das auch außerhalb meiner Dienstzeit, dass viele z.B. auf dem Weg zum Bäcker ihr Fahrrad nicht anschließen. Dies stellt ein hohes Risiko dar und lädt andere ein, zum Dieb zu werden. Ein automatisiertes Abschließen ist da sicherlich eine bequeme Lösung, denn dann ist der Schutz gegeben. Dazu dann ein akustisches Signal, welches in Sichtweite hörbar ist – und Sie haben alles zum Schutz getan.

Teil 2: Ermittlung

I LOCK IT: Wie werden Fahrraddiebstahls-Delikte üblicherweise bei der Polizei zur Kenntnis gebracht?

M. Fuchs: Es gibt zwei Varianten. Einmal können Sie persönlich bei uns im Präsidium die Anzeige aufgeben, dann wird es auch direkt in Fahndung gegeben. Oder Sie gehen auf polizei.brandenburg.de und erstatten online eine Strafanzeige. Sie benötigen auf jeden Fall die individuellen Merkmale Ihres Fahrrads und ein Bild.

I LOCK IT: Wie gestaltet sich die polizeiliche Ermittlungsarbeit?

M. Fuchs: Besteht die Möglichkeit Spuren am Tatort zu sammeln, dann wird das auch gemacht. Sind zum Beispiel Fingerabdrücke vorhanden, können diese möglicherweise auch mit anderen Diebstahltaten in Verbindung gebracht werden, sodass schlussendlich die Fahrraddiebstahltat aufgeklärt werden kann.

Wer kümmert sich um den Fahrraddiebstahl?

I LOCK IT: Die Aufklärungsquote lag im bundesdeutschen Schnitt bei 3,7% aller gemeldeten Fälle: Welchen Stellenwert hat Ihrer Meinung nach Fahrraddiebstahl innerhalb der Polizei?

M. Fuchs: Bezogen auf die Polizeiinspektion Brandenburg macht Fahrradkriminalität etwa 4% der Gesamtlage aus. Für uns ist die Verhütung von Straftaten besonders wichtig, daher arbeiten wir mit einem Sicherheitskonzept zu dieser Thematik. Im Kern geht es uns darum, die Fallzahlen zu reduzieren und die Aufklärungsquote zu erhöhen, aber auch die Verkehrsunfälle mit Radfahrern als Beteiligte wollen wir senken und übergreifend Präventionshinweise an die Bevölkerung verteilen. Wer von Fahrraddiebstahl betroffen ist, merkt das auch sofort im Portemonnaie und das Sicherheitsgefühl senkt sich. Die Polizei arbeitet kontinuierlich an der Aufklärung der Fälle und benötigt dafür auch die Mithilfe der Bestohlenen. Prävention erleichtert die Ermittlungsarbeit und die Rückführung des eigenen Fahrrads ist noch eher möglich.

Teil 3: Prävention

I LOCK IT: Wie viel muss ein sicheres Fahrradschloss kosten?

M. Fuchs: Der Preis ist nicht von Relevanz. Es kommt darauf an, dass alle Sicherheitsansprüche ausreichend abgedeckt sind. Die Qualität der Materialien ist also viel wichtiger, als ein hoher Preis. Stellen Sie sich einmal vor: Diebe sind mit Bolzenschneider und Akkuflex unterwegs. Dünnes Material kann dem nicht lange Stand halten. Das Entdeckungsrisiko muss so hoch wie möglich sein. Je länger es dauert, die Sicherung zu überwinden, desto eher bricht der Täter seinen Diebstahl ab.

I LOCK IT: Mit welchen präventiven Maßnahmen arbeitet die Polizei beim Fahrraddiebstahl?

M. Fuchs: Die wichtigste Aktion, die regelmäßig stattfindet, ist die Fahrrad-Codier-Aktion. Bei einer Codierung wird ein individueller Code erstellt, der zum Eigentümer des Fahrrads führt, da dieser am Fahrrad angebracht ist. Die Polizei kann diesen Code auslesen und im Falle der Sicherstellung eines Fahrrades überprüfen, ob Radfahrer und Fahrrad übereinstimmen. Außerdem empfehlen wir immer einen Fahrradpass zu erstellen.

Viel hilft viel?

I LOCK IT: Der ADFC empfiehlt ja zwei verschiedene Schlösser zu nutzen. Ist das wirklich notwendig?

M. Fuchs: Es erhöht in jedem Fall die Sicherheit, da Täter so noch länger brauchen die Fahrradschlösser aufzubrechen. Damit steigt das Risiko entdeckt zu werden. Mein Tipp ist auch, sein Fahrrad nicht nur abzuschließen, sondern auch an einen festen Gegenstand anzuschließen. So wird auch ein vorhandener Alarm nicht überwunden. Das I LOCK IT bietet gute Alternativen der zusätzlichen Sicherung: die Einsteckkette oder auch der Alarm. Das Beispiel Einfamilienhaus zeigt auch, dass die wenigsten Diebstähle beendet werden, wenn der Alarm ausgelöst wird. Ist noch ein zusätzliches Lichtsignal aktiv, wird auch die Nachbarschaft optisch alarmiert.

I LOCK IT: Smarte Fahrradschlösser erobern derzeit den Markt, wie schätzen Sie die Sicherheit dieser neuen Schlösser ein?

M. Fuchs: Die neuen Fahrradschlösser sorgen für erhöhte Sicherheit. Der integrierte Alarm als zusätzliche Sicherung ist eine sinnvolle Erweiterung. Denn die wenigsten Diebstahlversuche werden beendet, wenn ein Alarm ausgelöst wird. Die Kombination der Sicherheitsklassen eines mechanischen und eines akustischen Schutzes ergänzt durch smarte Funktionen (Alarmmitteilung auf das Smartphone), erhöht die Sicherheit vor Fahrraddiebstahl.

Was kann man selbst tun?

I LOCK IT: Welche Tipps haben Sie für Radfahrer, um es den Dieben so schwer wie möglich zu machen?

M. Fuchs:

  • a Fahrrad nicht in “toten” Bereichen anschließen, wo Täter unentdeckt agieren können.
  • b Mit anderen Gegenständen anschließen.
  • c Mehrere Sicherungsvarianten nutzen.

Wenn es dann doch einmal passiert, dann bringen Sie den Diebstahl auf jeden Fall zur Anzeige, auch wenn es nicht angeschlossen war. Nur so kann die Polizei bei der Aufklärung und Rückführung helfen.